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Virtuelles Hausrecht der Forumsbetreiber

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    Virtuelles Hausrecht der Forumsbetreiber

    Mal zur Kenntnis:

    Gemäß Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 19 U 2/00 vom 25.08.2000 steht dem Betreiber eines sogenannten Chat-Rooms im Internet grundsätzlich ein "virtuelles Hausrecht" zu.

    Wenn die Forumsbetreiber (meistens durch mich vertreten) der Meinung sind, dass ein Beitrag besser gelöscht werden sollte (einige mögliche Gründe sind in den Forumsregeln aufgezählt), dann können sie dies tun, ohne irgendjemanden um Erlaubnis zu fragen oder sich auf eine Diskussion einzulassen.

    Ralf

    #2
    Aus gegebener Veranlassung ?
    Ansonsten ist das oben beschriebene eigentlich allen bekannt, die sich häufiger in Foren tummeln.

    Beste Grüße in den Norden
    Uwe
    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=550&page=data

    Kommentar


      #3
      Zitat von uwes2403 Beitrag anzeigen
      Aus gegebener Veranlassung?
      Ja. Hast Du vielleicht noch nicht gelesen, bevor ich es löschte.

      Ralf

      Kommentar


        #4
        Hallo Ralf,

        das ist doch ganz klar - und es musste auch sein! Was ist mit dem Verursacher?

        Grüße

        Dirk

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