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Urheberrecht

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    Urheberrecht

    In einem anderen Beitrag wurde heute das Thema "Urheberrecht" angesprochen. Darüber habe ich bisher nicht nachgedacht.

    - Kann es damit Probleme geben, wenn ich die Abstracts oder Graphiken von Studien hier ins Forum stelle ?

    - Oder gar die ganze Studie ?

    - Gibt es Unterschiede bei der Behandlung von Artikeln z. B. aus "pubmed" oder Artikel die direkt aus Internetausgaben von Zeitschriften ins Forum gestellt werden?

    Das Kleingedruckte bei den Artikeln ist leider oft versteckt gehalten.

    Fragen über Fragen, aber für mich besteht momentan dazu Klärungsbedarf.

    Wer kann das Thema verständlich erklären?

    Franz

    #2
    Hallo Franz,
    Zitat von Optimist Beitrag anzeigen
    - Kann es damit Probleme geben, wenn ich die Abstracts oder Graphiken von Studien hier ins Forum stelle? - Oder gar die ganze Studie?
    lass es einfach. Ich habe keine Lust, als Forumsadministrator wegen "Duldung einer Urheberrechtsverletzung" eine Abmahnung von irgendeiner Anwaltskanzlei zu bekommen.
    Merke: Die Forumsbetreiber bekommen ggf. die Probleme, nicht die Forumnutzer.
    Es gab vor langer Zeit schon mal einen thread wegen des Themas:


    Ralf

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      #3
      Hallo Ralf,

      in dem von dir genannten thread wird aus dem Impressum der Ärzte-Zeitung Online zitiert: "Verweise und Links auf die Inhalte von "Ärzte Zeitung Online" bedürfen der schriftlichen Genehmigung"

      Dieser Satz findet sich im aktuellen Impressum nicht mehr.

      Gibt es eine Rechtsprechung bzgl. Links auf Onlineseiten?
      Es ist doch kaum praktikabel, immer erst das Impressum einer Seite zu studieren, bevor man auf sie verlinkt.

      Da ich auch schon Ärger mit Abmahnanwälten hatte, kann ich gut verstehen, dass du das vermeiden willst.
      Aber wenn ich überlege, auf wieviele Seiten wir hier verlinken....

      Detlef
      Ich schreibe als betroffener Laie. Irrtum vorbehalten.
      Meine Krankheitsdaten:
      http://de.myprostate.eu/?req=user&id=712&page=graphic

      Kommentar


        #4
        Zitat von Muggelino Beitrag anzeigen
        Hallo Ralf,

        in dem von dir genannten thread wird aus dem Impressum der Ärzte-Zeitung Online zitiert: "Verweise und Links auf die Inhalte von "Ärzte Zeitung Online" bedürfen der schriftlichen Genehmigung"

        Dieser Satz findet sich im aktuellen Impressum nicht mehr.

        Gibt es eine Rechtsprechung bzgl. Links auf Onlineseiten?
        Es ist doch kaum praktikabel, immer erst das Impressum einer Seite zu studieren, bevor man auf sie verlinkt.

        Da ich auch schon Ärger mit Abmahnanwälten hatte, kann ich gut verstehen, dass du das vermeiden willst.
        Aber wenn ich überlege, auf wieviele Seiten wir hier verlinken....

        Detlef


        Hallo Detlef, hallo Franz, hallo Ralf,

        bin ja kein Anwalt


        aber siehe Urheberrecht hier:
        Alles zum Thema "Urheberrecht im Internet": Lesen Sie, welche Gesetze im World Wide Web gelten und wann eine Urheberrechtsverletzung im Internet vorliegt.




        zu Links:


        wenn Links nicht erlaubt wären könnte Google zusperren



        zu YouTube einbinden
        Recht für YouTuber: Darf man YouTube-Videos einbetten? | Kanzlei WBS
        https://www.youtube.com/watch?v=7v0wLlzEoG0&t=23s



        Zu beachten ist auch, das der Forumsbetreiber (Ralf) Beiträge, ohne wenn und aber, jederzeit löschen kann und darf.



        - Das ist keine Rechtauskunft - sondern meine eigene persönliche Meinung-

        - Rudolf -

        Kommentar


          #5
          Hallo Detlef,
          Zitat von Muggelino Beitrag anzeigen
          Aber wenn ich überlege, auf wieviele Seiten wir hier verlinken....
          Verlinken ist etwas Anderes als Kopieren.

          Ralf

          Kommentar


            #6
            Danke für eure Erläuterungen zum Urheberrecht.

            Verlinken ist erlaubt und wenn ich mit meinen eigenen Worten darauf hinweise, dass in einer Studie die Behandlung mit Medikament A bessere Erfolge als Medikament B gezeigt hat, sollte das keine Probleme bereiten. Den link kann dann jeder selber öffnen und nachlesen.

            Franz

            Kommentar


              #7
              Zur Begriffsdefinition "Link" und damit auch des Urheberrechts an Internetseiten gibt es bei Wikipedia eine Hilfestellung.

              Der von mir hier eingefügte Verweis ist übrigens ein Deep Link, weil er direkt auf eine bestimmte Seite verweist.

              Deep Links sind bei Wikipedia zulässig und gewollt, was aus den Nutzungsbedingungen des Kompendiums hervor geht.

              Gruß Heribert

              Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
              myProstate.eu
              Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
              Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



              (Luciano de Crescenzo)

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                #8
                Danke Heribert,

                für deinen Hinweis zu den Links.
                Das war neu für mich, dass beim beim Hyperlink unterschieden wird in Surface Link und Deep Link. Und beim Deep Link kann es bisweilen immer noch gefährliche Grauzonen geben. Das Problem dabei ist wohl die Definition der "Technischen Schutzmassnahmen"



                Franz

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                  #9
                  Hallo zusammen,

                  wir haben gerade die Mail einer Klinik erhalten, die droht, einen Anwalt einzuschalten, da in einem Beitrag Inhalte aus Klinikmaterial publiziert wurden.
                  Deswegen die Bitte:

                  Keine Inhalte einstellen, die eine Urheberrechtsverletzung darstellen - im Zweifel lieber immer verlinken!

                  Grüße

                  Holger
                  BPS Web & IT-Administration

                  E-Mail: it@prostatakrebs-bps.de

                  Kommentar


                    #10
                    Um der Sache Nachdruck zu verleihen, werde ich in Zukunft jedem eine Gelbe Karte zuweisen und ihn für zehn Tage sperren, der in einen Beitrag urheberrechtlich geschützte Inhalte kopiert.
                    Es sind wir, die den Ärger mit den Anwälten kriegen!

                    Ralf

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                      #11
                      Ralf,
                      mit einem Anwalt zu drohen bedeutet nicht automatisch im Recht zu sein, das ist wohl unstrittig. Du verweist hier nicht auf den konkreten Fall, so dass ich darauf nicht weiter eingehen kann. Natürlich steht es Dir, als Bevollmächtigter des Forums, frei, Beiträge zu löschen und User zu sperren, die Dir nicht genehm sind, was ich aber so grundlos schade finden würde.

                      Rechtlich gesehen, ist das Zitieren von Texten und/oder Textpassagen durch das Urheberrecht sehr weitgehend ausformuliert. Ich behaupte mal, dass wir uns hier in einem eher wissenschaftlich orientierten Kontext bewegen, wo es sogar gestattet wäre, ganze Werke in eigene Publikationen aufzunehmen. Der Knackpunkt dabei ist immer, dass es der schöpferischen Ergänzung bedarf, also über das bloße Wiedergeben hinausreichen muss. Das ist hier manchmal nicht ausreichend vorhanden, was ich auch so sehe.

                      Auch wären Bilder/Skizzen/Zeichnungen als Kleinzitat auch ohne Deep-Link möglich, selbst wenn sie vom Datenvolumen einen übergroßen Anteil am Originalwerk hätten, da Bilder nicht teilbar sind. Der Grund muss aber immer ein wissenschaftlicher Hintergrund sein. Künstlerisch- kulturelle Werke dürfen niemals ohne Einverständnis des Urhebers Wiedergegeben werden.

                      Links, bzw. Linksammlungen sind theoretisch immer erlaubt, auch wenn ich selbst ihnen wenig abgewinnen kann, denn einfach die Arbeit von Google hier zu präsentieren stellt auch nicht gerade einen großen schöpferischen Eigenanteil dar. Ich hätte lieber eine Zusammenfassung des Themas (Abstract) und eine persönliche Wertung. Aus meiner eigenen über 10 jährigen Erfahrung mit dem Thema Prostatakrebs, muss ich leider erkennen, dass praktisch 95% aller Publikationen im Internet von Informationsgehalt nichts Neues bieten, und eher eigene Möglichkeiten bewerben. Die 5% Perlen, die gilt es zu finden. Der New Prostate Cancer Infolink ist sicher einer davon.
                      Who'll survive and who will die?
                      Up to Kriegsglück to decide

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                        #12
                        Hallo Andy,

                        das ist ja theoretisch alles sehr schön, aber den Ärger mit dem Anwalt habe als Forumsmoderator ich erst mal, wenn jemand der Meinung ist, das sein Urheberrecht verletzt wurde, und warum sollte ich mir das antun?
                        Einen Fall wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung hatte ich schon, allerdings nicht wegen eines Forumsbeitrags, sondern wegen eines KISP-Textes, und der gute Mann meinte, er könnte mir mit einem "empfindlichen Übel" (Voraussetzung für eine Erpressung) drohen. Der Schuss ging allerdings nach hinten los. Ich habe ihn wegen versuchter Erpressung angezeigt, und er wurde zu einer Geldstrafe von 1.000,- € zugunsten des BPS verurteilt, plus natürlich seiner Anwaltskosten. Ob auch meiner Reisekosten (der Prozess war in B-W, d. h. Reise und zwei Hotelübernachtungen), oder ob die von der Staatskasse getragen wurden, weiß ich nicht. Ich brauche es aber trotzdem nicht nochmal.

                        Ralf

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