Versicherte ab 35 Jahre haben statt bisher alle zwei Jahre, zukünftig alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.
Umsetzung vorausichtlich ab Frühjahr 2019 in den Arztpraxen.
Franz
Umsetzung vorausichtlich ab Frühjahr 2019 in den Arztpraxen.
Franz