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Datenübermittlung zwischen Arztpraxen

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    Datenübermittlung zwischen Arztpraxen

    Zum Jahresende 2018 und auch noch Anfang 2019 wurden mir in meinen Arztpraxen (Fachärzte und Hausarzt) Zustimmungserklärungen zur Unterschrift vorgelegt, um die Weitergabe meiner aktuellen Untersuchungs-, Labor – und sonstigen Befunde an andere mich behandelnde Ärzte zu erlauben. Was ja auch sinnvoll ist.

    Meine Zustimmungen liegen vor, nur ist die Datenübermittlung bisher von einem Arzt zum anderen eher die Ausnahme.

    Bleibt nichts anderes übrig als die Werte und Befunde von Praxis A nach Praxis B oder von dort zum Hausarzt als ausgedruckte Kopie mitzunehmen und wieder einscannen zu lassen.

    Deswegen habe ich vor kurzem in einer Praxis nachgefragt. Die Antwort: Das muss sich erst noch einspielen.


    Franz

    #2
    Ich habe von meinem Hausarzt gehört das Daten nur vom Facharzt zum Hausarzt geschickt werden wenn der zur Untersuchung eine Überweisung geschrieben hat. Normalerweise hat mein URO keine Überweisung verlangt nur die Krankenkassenkarte und somit sind nur ab und zu Daten geschickt worden. Ob das so stimmt ???
    Immer positiv denken!!!

    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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      #3
      Es gab und gibt immer noch die Idee von der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit Speichermöglichkeit für Arztbriefe und Medikamentenpläne.
      Bisher erhalte ich bei einem Arztwechsel, auch mit Überweisung, an der Rezeption ein Formular in das ich meine Medikamente eintrage. Für mich kein Problem, aber bei Patienten die viele Medikamente erhalten oder vergesslichen Patienten ?

      Auch eine elektronische Patientenakte für den Patienten, auf die nach Zustimmung des Patienten seine behandelnde Ärzte zugreifen können war auf der Karte vorgesehen.

      Das Thema "eGK" wird seit Jahren diskutiert, hat bisher ca. 1,8 Milliarden € gekostet aber herausgekommen ist für Patienten und behandelnde Ärzte kaum etwas.

      Franz

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        #4
        Genau das ist es was in Deutschland von den ewig protestieren immer wieder abgelehnt wird. Sie haben Angst ein Arbeitgeber könnte diese Karte auch auslesen und dadurch bekommen sie Nachteile. Ich glaube man sollte nicht dagegen sein wenn es der Mehrheit etwas bringt.
        Immer positiv denken!!!

        http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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          #5
          Mchi, die Daten werden nicht auf der Karte gespeichert, sondern zentral in einer Datenbank, in der sich dann die gesundheitlichen Daten von 73 Millionen Bewohnern befinden (10 Millionen PKVler sind ausgenommen). Eine nicht vollständig aktuelle Beschreibung findest du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Elektr...sundheitskarte
          Was das wirtschaftlich bringen soll, ist ungeklärt, da jeder Patient entscheiden kann, welche Daten zentral gespeichert werden. Ein vorsichtiger Patient wird eher seine Daten bei seinem Hausarzt oder in seiner eigenen Mappe sammeln, so wie bisher.
          Es wird behauptet, dass nur der Arzt zusammen mit dem Patienten und ihren jeweiligen Chipkarten und PINs die Daten freischalten können. Die Übertragungswege und der Server selbst seien vollständig abgesichert.
          Gerne ist das Forum oder die Politik zur Beantwortung einiger Fragen aufgerufen:
          1. Warum verschwindet soviel Geld durch Kartenbetrug (Kreditkarten usw.), obwohl dort auch höchste Sicherheitsstandards gelten?
          2. Wie wird Mißbrauch vorgebeugt? Im Falle der Notfallversorgung reicht die Karte des Notarztes oder Sanitäters alleine.
          3. Wer haftet und in welcher Höhe, wenn Daten veruntreut werden? Bei einem Selbstständigen können veröffentlichte Krankheitsdaten zur Berufsaufgabe führen, beim Angestellten zur dauernden Arbeitslosigkeit. Entschädigungen könnten siebenstellige Summen erreichen. Muß man dazu den jeweiligen Schuldigen finden und verklagen oder gibt es eine Haftung des Systems unabhängig vom Verschulden?
          4. Sind dann wirklich keine Formulare mehr bei jedem Arzt auszufüllen? Oder bleibt es den Ärzten und Kliniken freigestellt, was sie weiterhin abfragen wollen bzw. glauben, aufgrund von Vorschriften zu müssen?

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            #6
            Der Chip auf der Karte wäre aber dafür geeignet um Mißbrauch zu verhindern. Ich bin der Meinung man sollte erst einmal einen Versuch starten und nicht immer alles negative vermuten und ablehnen.
            Immer positiv denken!!!

            http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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              #7
              Zitat von Michi1 Beitrag anzeigen
              Der Chip auf der Karte wäre aber dafür geeignet um Mißbrauch zu verhindern.
              Michi, kannst du das begründen?

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                #8
                Auf der Gesundheitskarte kann ich als Patient festlegen, welche meiner Gesundheitsdaten von wem eingesehen werden können. Eine 100-prozentige Datensicherheit wird es nie geben. Aber wenn jemand Interesse an meinen Gesundheitsdaten hat, dann braucht er nicht die Gesundheitskarte, es gibt einige Möglichkeiten sich Daten von Patienten anzueignen.

                z. B.

                EDV-Anlagen in Arztpraxen und Krankenhäusern sind immer wieder Ziel von Hackern. Mitarbeiter gehen zu unvorsichtig mit Patientendaten um, Arztbriefe werden als email verschickt. Datensicherheit ?
                Ärzte holen sich gelegentlich Patientendaten an den Computer nach Hause um daran zu arbeiten. Datensicherheit?


                Die angedachte Speicherung von Patientendaten bei externen Servern ist auch nicht ohne. Hier gibt es wie überall unzuverlässige Mitarbeiter. Bei der Auslagerung von Daten in Drittländer aus Kostengründen gelten oft andere Datenschutzgesetze. Datensicherheit?


                Der von Minister Spahn vorgeschlagene Zugang zu Patientendaten mit dem Smartphone ist mit Risiken behaftet. Datensicherheit ?

                Der Vorteil der Gesundheitskarte ist, dass ich als Patient festlegen kann, welche Daten für andere zugänglich sind. Das ist wohl bisher in Krankenhäusern und Praxen noch nicht so ganz gesichert.


                Franz

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                  #9
                  Franz, der zitierte Vorteil kann auch erreicht werden, ohne dass die Daten zentral abgelegt und über Netzwerke bei Bedarf an alle Beteiligte gesendet werden, wo sie dann doch wieder für einige Zeit (?) lokal gespeichert oder ausgedruckt und mit nach Hause genommen werden. Schließlich kann der Oberarzt am offenen Herzen stehend nicht auf die Datenübertragung warten - die Bilder müssen vorher heruntergeladen werden. Die zentrale Speicherung bedeutet letztlich nur eine Duplizierung und damit die zusätzliche Möglichkeit, die Daten an zentraler Stelle zu stehlen; was bedeutet, dass nicht nur gezielt nach Daten einer Person gesucht werden kann, sondern rückwärts die ganze Datenbank nach Personen, auf die ein Merkmal zutrifft, durchsucht werden kann.

                  Das ganze Konzept ist bald 20 Jahre alt. Heute könnte man jedem Patienten einen USB-Stick bzw. eine Speicherkarte in die Hand geben und alle Daten darauf speichern. Der Patient bringt den Stick mit, der Arzt holt sich, was er braucht, und speichert zurück, was er befundet hat. Jede Stelle sieht nach wie vor nur die Daten der Patienten, die sie aufgesucht haben, und steht weiterhin für seine Datenspeicherung und -verarbeitung gerade.

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                    #10
                    Zitat von MartinWK Beitrag anzeigen
                    Heute könnte man jedem Patienten einen USB-Stick bzw. eine Speicherkarte in die Hand geben und alle Daten darauf speichern. Der Patient bringt den Stick mit, der Arzt holt sich, was er braucht, und speichert zurück, was er befundet hat. Jede Stelle sieht nach wie vor nur die Daten der Patienten, die sie aufgesucht haben, und steht weiterhin für seine Datenspeicherung und -verarbeitung gerade.
                    Danke Martin,
                    für deine Erläuterung, die mich zum Nachdenken gebracht hat.
                    Die zentrale Datenspeicherung, davon habe ich sicher gelesen, aber mein Augenmerk war bisher auf die Vorteile für den Patienten gerichtet (Arztbriefe, Medikamentenplan).
                    Daten aus einer zentralen Datenbank stehlen und zu Werbezwecken o. ä. verkaufen ist eine Option, es könnten aber auch, wenn die Datenbankeingabe für Patientendaten verpflichtend wird Lebensversicherungen, Kreditgeber o. ä. versuchen auf die Daten Zugriff zu erhalten.

                    Zu deiner Idee mit dem USB-Stick: beim Radiologen habe ich bisher meine schreibgeschützten Bilddateien auf CD mit Leseprogramm erhalten. Datenspeicherung müsste beim USB-Stick dem Arzt vorbehalten bleiben, der eine oder andere Patient könnte sonst seine Werte schönen.

                    Franz

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                      #11
                      Ganz abgesehen davon, dass wohl kaum ein Arzt einen fremden USB Stick ungeprüft an seinen Rechner stöpseln würde . Meine Frau ist gerade dabei, in ihrer Praxis die Voraussetzungen für eine Datenübermittlung an andere Praxen zu schaffen....keine triviale Angelegenheit unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Vor diesem Problem stehen alle Praxen, daher wird es noch einige Zeit dauern, bis diese Möglichkeit flächendeckend zur Verfügung steht.
                      http://de.myprostate.eu/?req=user&id=550&page=data

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                        #12
                        Jedes Verfahren ist natürlich angreifbar. Der Unterschied ist: muss jemand viele Angriffe an vielen verschiedenen Stellen durchführen, um selbst dann nur an eine kleine Untermenge von Daten zu gelangen, oder reicht ein Angriff an zentraler Stelle? Der Schaden wäre einerseits automatisch immer begrenzt, andererseits aber maximal. Mal abgesehen davon, dass eine staatliche Stelle keinen Angriff benötigen würde, sondern ganz legal mühelos und unauffällig darauf zugreifen kann.

                        Uwe, der Arzt stöpselt schon jetzt die KV-Karte in seinen Rechner, um die Daten auszulesen. Das Stöpseln ist nicht das Problem, sondern was die Software dabei macht, ob nun mit der Karte/dem Stick oder über eine Netzwerkverbindung.

                        Franz, digitale Dokumente sollten elektronisch signiert sein. Auch das kann man fälschen, genauso wie man den Ausdruck eines Befundes bearbeiten kann, samt Unterschriftsfälschung. Feststellen kann man das immer nur durch Nachfrage beim Urheber. Abgesehen davon, warum überhaupt ein Patient das tun sollte: das wird doch nicht besser, wenn alle alles glauben, was in der zentralen Datenbank steht, nur weil es da einmal hineingelangt ist.

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                          #13
                          Martin,
                          deine Bedenken in Sachen Datensicherheit sehe ich mittlerweile ähnlich.

                          Ein ganz anderer Punkt, der bisher wenig in den Medien angesprochen wurde ist der Umfang der Datenbank. Wenn alles sich so entwickelt wie geplant, haben wir in einigen Jahren eine riesige Sammlung von Patientendaten, eine unerschöpfliche Quelle für Retrospektive Studien.

                          Das hört sich erst mal gut an, da damit auch zunehmend Material über sehr seltene Krankheiten vorliegen wird.
                          Aber zur Erstellung der Studien ist ein vielfacher externer Zugriff mit den bekannten Datensicherheitsproblemen Voraussetzung.
                          Sollte man auch sehr kritisch sehen.

                          Franz

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