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Keine Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis, normal?

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    Keine Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis, normal?

    Hallo zusammen,

    ich habe vor 4 Monaten meinen Schwerbehindertenausweis beantragt und diesen nun endlich erhalten. Allerdings ist weder auf dem Bescheid noch auf dem Ausweis ein Merkzeichen angeben. Ist das normal? Lediglich der GdB ist mit 50 % angegeben.

    Ich hätte nämlich gerne einen orangenen Parkausweis und dafür braucht man m. E. bestimmte Merkzeichen.

    #2
    Moins,

    ich habe 100 % und auch kein Merkzeichen.
    Bist Du gehbehindert ?
    Liebe Grüße
    Stefan


    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=802&page=graphic

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      #3
      Zitat von Nordlicht_HH Beitrag anzeigen

      ich habe vor 4 Monaten meinen Schwerbehindertenausweis beantragt und diesen nun endlich erhalten. Allerdings ist weder auf dem Bescheid noch auf dem Ausweis ein Merkzeichen angeben. Ist das normal? Lediglich der GdB ist mit 50 % angegeben.
      Hierbei halten sich die Gutachter an die Versorgungsmedizin-Verordnung, welche über den Link als PDF eingesehen werden kann.

      Dort kannst Du noch mehr über die Beurteilung nach dem Schwerbehinderten-Gestz erfahren.

      Gruß Heribert

      Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
      myProstate.eu
      Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
      Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



      (Luciano de Crescenzo)

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        #4
        a Nordlich_HH,

        der orangene Ausweis, eine Sonderform, gilt nur in D
        Auszug aus dem VdK:
        Parkerleichterungen mit dem orangenen Ausweis

        Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung in Deutschland auch noch einen orangefarbenen Ausweis. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben:
        • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
        • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
        • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
        • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt



        Selbst ich mit 100% und Kennzeichen G bekomme diesen nicht, erst wenn ich nachweise, das ich durch Organschäden -wie momentan vorliegende linksseitige Herzinsuffizienz zusammmen mit meinen schon bestehenden - hauptsächlich die COPD noch- dann berechtigt werde, nach Prüfung.

        Übrigens, austellende Behörde ist in Bayern z.B. die Gemeinde!

        lg
        Harald alias Flüstermann
        Flüstermann alias Harald (nomen est omen)
        http://de.myprostate.eu/?req=user&id=733&page=graphic

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          #5
          Die 50% sind der Standard bei einer Krebserkrankung, soweit ich weiß.
          Gruß Achim
          Meine PCa-Geschichte: http://www.myprostate.eu/?req=user&id=494

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            #6
            Hallo, ich habe, bestimmt mein Fehler, kein endgültiges postoperatives Tumorstadium gefunden. Wenn Du dies mal angibst, könnte ich Dir sagen, ob eine höhere Bewertung infrage kommen könnte. Und...hast Du noch andere Gesundheitsstörungen, welche Einfluss auf die Bewertung nach dem Schwerbehindertenrecht haben könnten? Gruß

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