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Frage zum Behindertenausweis

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    Frage zum Behindertenausweis

    Grüße an euch,

    ich habe einen Behindertenausweis mit 90 GdB.
    Ich möchte durch einen Änderungs-Antrag ein höheres Grad G bekommen, dass ich mit Bus und Bahn für Umsonst fahren kann.
    Ich muss erwähnen, dass nach der Prostata-Op vor einem Jahr mein PSA-Wert im unteren Bereich ist ( Siehe mein Profil ), habe aber immer noch große Probleme mit Inkontinenz.

    Meine Frage:

    Wenn ich den Antrag bei Versorgungsamt stelle, bekomme ich ein höheres Grad von G ( erheblich gehbehindert )?
    Wenn ja, was soll ich am besten tun?

    Für euren Rat wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße, solaris

    #2
    Behinderungsgrad nach Prostata OP ist normal 50 %. Es wird aber nicht einfach zu deiner Behinderung drauf geschlagen, sondern es zählt immer nur das was den höchsten Behinderungsgrad ergibt. Auch hat die Prostata nichts mir Gehbehinderung zu tun.
    Immer positiv denken!!!

    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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      #3
      Ganz klar: Nein!

      zur erhbelichen Gehbehinderung bedarf es wesentlich mehr. Google mal, findest garantiert sofort.

      Selbst habe ich 100% und G bei etlichen (multimorbiden) Erkrankungen welche mit Dialyse, Diabetiker, Copd, Herz- und Herzklappeinsuffizienz (bisher 26 Ops) mit einigen zusätzlichen kleinen Handikaps (wie beidseits kein Bizeps, Implantate im Rücken und natürlich auch den PC, wenngleich in Heilungsbewährung. Sind aufsaldiert 260%-Punkte).

      Trotz der COPD und 60% Kehlkopfquerschnittes, trotz der Herzinsuffizienz, trotz der Dialyse gibt es das "aG" nicht!

      Auszug:
      Merkzeichen "außergewöhnliche Gehbehinderung" (aG) Das Merkzeichen "außergewöhnliche Gehbehinderung" wird festgestellt, wenn Sie sich wegen der Schwere Ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb Ihres Kraftfahrzeugs bewegen können.

      Bezüglich großer Anstrengung: da ich in der Lage bin, ein Stockwerk Treppen zu steigen (mehr geht aber auch nicht), noch zu gut!

      Denke mal, bei dir wird es nicht reichen (obwohl, ich weiß ja nicht, was du sonst noch hast). Mit deinen 90% kannst du doch die verbilligte Wertmarke bekommen (soweit ich weiß 60,-€/anno) und somit für wirklich lau fahren. Ist natürlich eine Wahl: entweder Wertmarke oder Steuerbefreiung mit 50% fürs KFz.

      Wenn es wegen der Nutzung des öffentlichen Verkehrs geht: spare dir Zeit und Ärger, nutze die Wertmarke!

      Bei "aG" ist -für mich- nur dieser blaue Parkausweis interessant. alternativ gibt es einen Orangenen, aber der ist Länder abhängig und gerade in Bayern auch mit bestimmten Voraussetzungen verbunden, welche selbst ich nicht erfülle.

      lg
      Harald alias Flüstermann
      Flüstermann alias Harald (nomen est omen)
      http://de.myprostate.eu/?req=user&id=733&page=graphic

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        #4
        @ Michi,

        es stimmt, der höchste Grad wird zum ersten Maßpunkt, weitere Behinderungen dann mit immer weniger Punkte dazugerechnet, wie vor beschrieben hätte ich in Summe 260, aber da mehr als 100 nicht geht eben auch nur 100. Es sind also die anderen Behinderungen mit eingerechnet worden.

        Meine Ablehnung für das "aG":
        - da ich weder auf fremde Hilfe, noch auf Hilfsapperate zum Fortbewegen angewiesen bin, meine inneren Leiden ein Bewegen zwar einschränken, jedoch nicht unmöglich machen, in angemessenen Rahmen

        - wird mir das "G" zugestanden, fürs "aG" fehlen die Voraussetzungen (Antrag erst diese Jahr eingereicht, abgelehnt und Widerspruch eingelegt, ebenfalls abgelehnt. Jetzt könnte ich nur noch vor dem Sozialgericht dies erstreiten).

        Und wie immer mein Tip zum VdK!

        lg
        Flüstermann alias Harald (nomen est omen)
        http://de.myprostate.eu/?req=user&id=733&page=graphic

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          #5
          Falls keine anderen relevanten Erkrankungen bestehen, was ich von Herzen wünsche, wäre ein GdB von 90 angemessen. Vielleicht würden andere, sich auf die Gehfähigkeit auswirkende Erkrankungen bzw. deren Auswirkungen auf das Gehvermögen,, z. B. des Bewegungsapparates, von Herz oder Lunge, Rheuma etc. ... hier eine höhere Bewertung begründen. Diese müssten dann explizit in einem Bauantrag geltend gemacht werden.

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            #6
            flüstermann, Ich habe einen Behinderung von 50%. Das schon 20 Jahre und vor 4 Jahren hatte ich eine Prostata OP. Nach dieser OP hätte ich 70 % bekommen aber nur für 5 Jahre dann hätte man sie mir wieder wegnehmen können. Da die 50% schon für Dauer sind habe ich darauf verzichtet. Als Rentner hätte mir das ja nicht viel gebracht. Habe ich da falsch gedacht ?
            Immer positiv denken!!!

            http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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              #7
              Hallo zusammen,

              das Merkzeichen „G“ wird auch bei schweren Herzschäden, dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. bei chronischer Niereninsuffizienz vergeben.

              Für mich waren folgende Voraussetzungen, aufgrund meines Clusterkopfschmerzes relevant.
              Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen.
              Das „G“ bedeutet nicht immer das Glieder betroffen sein müssen.
              Mit diesem Merkzeichen kann, auf Antrag bei der Gemeinde eine Parkerleichterung erworben werden.
              Behinderte Parkplätze bleiben dennoch tabu, aber ein Parken im eingeschränkten Halteverbot, Fußgängerzonen, und auf Geh- und Radwegen ist ohne Behinderung anderer möglich.

              Die Chancen ein Merkzeichen „G“ zu bekommen sind gering.
              Fast aussichtslos ist das begehren eines Merkzeichens „a G“, das oft nur vergeben wird, wenn ein Rollstuhl erforderlich ist.

              Zitat Michi:
              Habe ich da falsch gedacht ?
              Michi, in der Regel ist es so:
              Bist du Rentner, bekommst du, außer ein Merkzeichen, fast alles.
              Solange du in Arbeit stehst, werden gerne nur 30 bis 50% vergeben.
              Die Vorteile sind dann ein erhöhter Kündigungsschutz. (Bei 30 % nur auf Antrag einer Gleichstellung).
              Außer ein paar Steuervorteile, hast du als Rentner kaum welche. Ob nun 50 oder 70% machen den Kohl wohl auch nicht fetter.

              Stelle doch trotzdem einmal einen Änderungsantrag auf 100%, weil Deine Mitmenschen dich ärgern, und du dadurch Wutanfälle, mit sehr hohen Blutdruck bekommst.
              70 % wären aber aufgrund deiner Erkrankung möglich. Diese würdest du nun auch unbegrenzt erhalten.

              Gruss
              hartmut
              http://de.myprostate.eu/?req=user&id=626&page=graphic

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                #8
                Ich hoffe ich hijacke jetzt nicht zu sehr den Thread: was sind eigentlich die Nachteile eines Behindertenausweises? Irgend jemand hat mir mal gesagt, man müsse bei Arbeitssuche eine Behinderung angeben und damit würde es wesentlich schwieriger, einen Job zu finden?
                Nur der Wechsel ist bestaendig.

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                  #9
                  KarlEmagne:
                  was sind eigentlich die Nachteile eines Behindertenausweises?
                  Moin Karl,

                  ja, Nachteile gibt es.
                  Es ist manchmal schwieriger, einen Job zu finden.

                  Wenn du keine lange Nase und rote Ohren bekommst, und die Behinderung nicht sichtbar ist kannst du diese auch verschweigen.
                  Da kannst du dich später auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen.
                  Nicht immer musst du die Behinderung tatsächlich angeben.
                  Es sei denn, dass die Arbeit in einem direkten Zusammenhang mit der Behinderung steht.

                  Ab dem Merkzeichen „G“ gibt es 50% Steuererleichterung in der KFZ Versicherung, und einige Vorsteile mehr. Dafür würde ich dann vorher die roten Ohren pudern.

                  Gruss
                  hartmut
                  http://de.myprostate.eu/?req=user&id=626&page=graphic

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                    #10
                    Moins,
                    neulich bin ich auf eine Behindertentoilette gegangen, als ich wieder raus kam, fragte mich ein Mann wieso ich einen Behindertenschlüssel hätte ? er würde sehen ich hätte ja gar keine Behinderung . . .
                    ich antwortet nur, " IHREN Lattenschuß " sieht auch keiner
                    Liebe Grüße
                    Stefan


                    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=802&page=graphic

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                      #11
                      Mein Rechtsanwalt sagte einmal, als er sich vor dem Gericht auf einem Behindertenparkplatz stellte,
                      irgendwie sind wir doch alle behindert, sonst dürften wir ja nicht die Behindertenparkplätze nutzen.
                      Ich hatte mir einen normalen Parkplatz gesucht, und kam zu spät.

                      Gruss
                      Hartmut
                      http://de.myprostate.eu/?req=user&id=626&page=graphic

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                        #12
                        @ Hartmut S: mit der Äußerung eine nicht sichtbare Behinderung zu verschweigen wäre ich vorsichtig! Ein AG der dahinter kommt kann dich wegen arglistiger Täuschung SOFORT entlassen und bekommt meistens auch Recht vor dem Arbeitsgericht.

                        Kannste mir glauben, habe ich vor Gericht als Behindertenvertreter seinerzeits erlebt! Die gute Frau hatte Morbus Crohn verschwiegen und als ein Schub kam, kam natürlich auch das Attest mit dem IC-kürcel, was der AG deuten konnte. Als die Frau wieder in Arbeit erschien, wußte er bereits, das sie einen Schwerbehindertenausweis hatte, stellte sie zur Rede -vor Betriebsrat- und diese musste es eingestehen, worauf er ihr die sofortige Kündigung gab.

                        Und diesem RA hätte ich nicht begegnen dürfen, die Anzeige wäre im dortiger Zeitung auch zu lesen gewesen (ich habe gewiß enorme Bewegungsprobleme, mehr als 50 Schritte gehen nicht ohne Pause, aber Behindertenparkplätze sind dennoch tabu für mich- da nur "G"! Und solche, die sich auf Behindertenparkplätze meist bei Einkaufszentren stellen ohne den Ausweis, bekommen von mir zudem zu hören: "Sie wissen, das sie auf einen Behindertenparkplatz stehen?" -Reaktion: ich werde doof oder auch manchmal zornig angeschaut worauf ich sage:" Oh, entschuldigen Sie, konnte ja nicht wissen das Sie geistig behindert sind." Selbst 2m Hünen haben dies geschluckt und die, die nicht wegfuhren, schluckten nochmal!

                        Und das finde ich durchaus richtig! Genauso wie die Feuerwehrzuparker (ich war aktiv, bin nun nur noch passiv aber immer noch engagiert bei der FFW).
                        Wer so egoistisch ist, darf kein Verständnis von mir erwarten und es ist mr egal, was andere deswegen von mir denken, da bin ich wie die deutsche Umwelthilfe!

                        Bezüglich deines ich kam zu spät, warst du nicht bei der BW? Da gab es kein Zuspätkommen, man musste Eventualitäten (in deinem Falle erschwerte Parkplatzsuche) dementsprechend mit einkalkulieren und das beachte ich selbst heute noch, gerade wenn es um Termine geht.

                        Leute, gerade wir hier sollten doch auch über unseren Tellerrand hinausschauen können, ja müssen, und somit Verständnis für andere womöglich stärker Beeinträchtige in unserem Umfeld haben und somit Rücksicht üben.

                        M2ct, die auch auch vertrete.
                        Flüstermann alias Harald (nomen est omen)
                        http://de.myprostate.eu/?req=user&id=733&page=graphic

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                          #13
                          Gestern das Versorgungsamt angerufen. Mein Ausweis (90%) läuft diesen Monat ab. Der Antrag ist vor Monaten schon rausgegangen. Der freundliche Beamte: "Ich habe hier einen riesigen Berg unbearbeiteter Anträge. Wir kommen mit der Arbeit nicht nach. Ihr Antrag liegt ganz unten im Stapel". Auf meine Frage, was wir jetzt machen können, hat er mir vorgeschlagen einen provisorischen Ausweis, mit 50 % Behinderung, zu schicken. Besser als garnichts.
                          R.

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                            #14
                            Zitat Flüstermann:
                            „Leute, gerade wir hier sollten doch auch über unseren Tellerrand hinausschauen können, ja müssen, und somit Verständnis für andere womöglich stärker Beeinträchtige in unserem Umfeld haben und somit Rücksicht üben.“

                            „Mit der Äußerung eine nicht sichtbare Behinderung zu verschweigen wäre ich vorsichtig!“
                            Hallo,

                            damit kein Missverständnis entsteht.
                            Ich habe noch nie bewusst auf einem Behindertenparkplatz geparkt.
                            Bin lieber zu spät gekommen.

                            Ja, es bleibt ein gewisses Risiko, wenn die Behinderung verschwiegen wird.
                            Arbeitgeber dürfen einen Bewerber aber nicht grundlos fragen, ob er schwer behindert ist.
                            Wie war das noch mit der Schwangerschaft bei Frauen?
                            Immer schön ein Kreuzchen machen?!

                            Gruss
                            hartmut
                            http://de.myprostate.eu/?req=user&id=626&page=graphic

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                              #15
                              Hallo Reinhold,

                              Dein 90% Behinderungsgrad gilt bis zur rechtskräftigen Feststellung eines neuen Behinderungsgrads.
                              Wieso denn einen Ausweis mit 50% akzeptieren, wenn eine Neufestsetzung noch aussteht!?

                              Freundliche Grüße

                              Lothar

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