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    #16
    Hallo BurgerH
    Zitat von BurgerH Beitrag anzeigen
    der Grad der Schwerbehinderung auf dem Schwerbehindertenausweis hat direkt nichts mit der Erwerbsunfähigkeit zu tun.
    Die Aussage ist zunächst einmal so korrekt. Nach meinem dafürhalten müssen jedoch zwei Umstände bedacht werden.
    • Hat die Schwerbehinderung Auswirkungen auf die Tätigkeit oder werden durch die körperliche Schwäche Mitbeschäftigte oder er selbst gesundheitlich gefährdet?
    • Hat der Betrieb wegen seiner Größe die Verpflichtung Schwerbehinderte zu beschäftigen und muss er wegen der "Nichtbeschäftigung" Abgaben entrichten?
    In beiden Fällen besteht nach meiner Auffassung die Pflicht des behinderten Arbeitnehmers zur Offenbarung. Im ersten Fall sogar, wenn kein entsprechender Ausweis vorliegt.

    Gruß Heribert

    Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
    myProstate.eu
    Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
    Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



    (Luciano de Crescenzo)

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      #17
      Lieber Wassermann,

      Aus eigener Erfahrung kann ich so einen Behindertenausweis nur empfehlen. Ich habe mit 50% selbst einen und war mir sehr hilfreich bei einer Auseinandersetzung mit meinem Arbeitgeber!
      3 Tage zusätzlicher Urlaub im Jahr ist auch nicht zu unterschätzen...

      LG
      Eren

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