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Reha beantragen nach AHB

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    Reha beantragen nach AHB

    Hallo,
    Hatte meine OP am 29.11.18. Im Januar 2019 meine 4 woechige AHB. Im Mai 2019 die anschließende bestrahlung. Danach wieder eine 4 woechige AHB. In der Klinik wurde uns gesagt dass uns innerhalb von einem Jahr eine Reha zusteht. Habe am 16.10.19 den Antrag bei der drv gestellt. Der Antrag wurde von meinem Urologen mit empfohlen. Alle Behandlungen/Untersuchungen wurden von der Krankenkasse mit beigelegt.
    Habe nun 5.12.19 eine Ablehnung bekommen mit der Begründung das keine 4 Jahre vergangen sind seit meiner letzten vergleichbaren Behandlung.
    Meine Fragen :
    Gibt es diese Jahresfrist und wie gehe ich weiter vor?
    Vielen Dank

    #2
    Uns wurde in der AHB gesagt das man genau ein Jahr einhalten muss. Es soll auch nicht später beantragt werden da es dann auch nicht mehr genehmigt wird.
    Immer positiv denken!!!

    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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      #3
      Nach den Erfahrungen, die ich gemacht habe, wurden viele Rehas nach einem Widerspruch dann doch genehmigt. Fristwahrend Widerspruch einlegen und ggf. einen Anwalt für ein Schreiben konsultieren. Das wäre meine Vorgehensweise.

      Lieben Gruß

      Achim
      Meine PCa-Geschichte: http://www.myprostate.eu/?req=user&id=494

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        #4
        Zitat von buschreiter Beitrag anzeigen
        Nach den Erfahrungen, die ich gemacht habe, wurden viele Rehas nach einem Widerspruch dann doch genehmigt. Fristwahrend Widerspruch einlegen und ggf. einen Anwalt für ein Schreiben konsultieren. Das wäre meine Vorgehensweise.

        Lieben Gruß

        Achim
        Bei mir wurde sogar der Widerspruch abgelehnt, mit dem Hinweis, ich solle erstmal alle ambulanten Möglichkeiten ausschöpfen.
        Alternativ könne ich ja gerichtlich gegen die Ablehnung vorgehen....
        Hab dann entnervt aufgegeben und mir gedacht, "sieh es positiv"...Wenn die glauben, du bist zu gesund für stationäre Behandlung, ist das vllt auch ein guter Weg diese ganze Scheisse hinter sich zu lassen und sich zukünftig nicht mehr allzu sehr damit zu beschäftigen

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          #5
          Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen.
          Ist diese Jahresfrist irgendwo festgelegt und wie sollte ein Widerspruch aussehen?
          Nochmal vielen Dank und frohe Feiertage

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            #6
            Zitat von Melsana Beitrag anzeigen
            wie sollte ein Widerspruch aussehen?
            Wie zu (fast) allem Anderen auch findest Du dazu Hinweise im Basiswissen, in diesem Fall auf Seite 189.

            Ralf

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              #7
              Vielen Dank Ralf,
              Sehr informative Sammlung, viele Hinweise zum Inhalt vom Widerspruch.
              Gibt es irgendwo auch eine Angabe zur Jahresfrist?
              LG

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