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Recht auf selbstbestimmtes Sterben

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    Recht auf selbstbestimmtes Sterben

    Recht auf selbstbestimmtes Sterben – aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes


    https://web.de/magazine/panorama/verbot-geschaeftsmaessigen-sterbehilfe-verfassungswidrig-34465416

    Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der neue Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)“
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Das Recht selbst zu entscheiden, wann man sich, gezeichnet von schwerer Krankheit verabschiedet, ist eine längst überfällige Entscheidung.
    Ich begrüße dieses Urteil, da ich nicht abschätzen kann, wie sich meine Krebs-Erkrankung im Endstadium entwickelt.

    Franz


    #2
    Ärztetag streicht berufsrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe

    Ausführlich in:


    „Ärzte können künftig frei und allein auf Basis ihres Gewissens entscheiden, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen. Der 124. Deutsche Ärztetag beschloss heute, die Regelung zur Hilfe zur Selbsttötung in Paragraf 16 der (Muster-)Berufsordnung (MBO-Ä) zu streichen (Satz 3)……“

    "...Über die genaue ärztliche Rolle bei der Suizidbeihilfe könne und müsse auch nach Streichung des Verbots der ärztlichen Suizidbeihilfe in der Berufsordnung noch auf weiteren Ärztetagen diskutiert werden."



    Franz

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      #3
      Ich beschäftige mich zwar noch nicht mit dem Thema, bin aber auf die weitere Entwicklung sehr gespannt! Vielen Dank für den Link!
      Meine PCa-Geschichte: http://www.myprostate.eu/?req=user&id=494

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        #4
        @Franz,
        ich finde das sehr gut dass Du dieses Thema hier nochmal aufnimmst.
        Ich vermute nämlich dass sehr Viele diese unvermeidliche Tatsache dass der Tod durch den Krebs näher rückt, verdrängen. Wobei man heute rät sich mit dem Tod auch ohne Krebs auseinander zu setzen. Dass man trotzdem versuchen sollte die letzten Jahre oder Monate gemäß seinen Vorstellungen von einem menschenwürdigen Leben zu gestalten ist sicher richtig. Aber wie ich hier im Forum leider feststellen muss, geht es sehr oft nur noch darum das Leben um Wochen oder höchstens Monate zu verlängern. Ich frage mich manchmal ob nicht auch die Palliativmedizin etwas mehr auf dieses Problem eingehen sollte. Oder geht es dabei etwa auch wieder um das liebe Geld. Je länger man den Todgeweihten noch med. versorgen kann bringt er doch noch viele EUR. Da gibt es eine Untersuchung über Hirntote auf der ITS die noch Tage versorgt werden weil jeder Tag mehrere Tausend Euro bringt.
        Ich bin mir sicher, dass dies nicht nur mit Patienten ohne Patientenverfügung gemacht wird.
        Sorry, Franz wenn ich mich hier in Deinem Thread etwas verheddert habe. Aber manchmal habe ich schon das Gefühl dass man hier schon als störend wirkt wenn man über die Angst vor einem qualvollen Ende berichtet.
        Es ist noch Keiner zurückgekommen um zu berichten, wie wunderbar die anscheinend schmerzfreie Sterbebegleitung war.
        Trotz allem einen schönen Tag
        LG urs
        https://myprostate.eu/?req=user&id=1000&page=data

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          #5
          Da fällt mir ein Satz ein, den ich als Kind von meiner Mutter gehört habe. In dem Gespräch unter Erwachsenen ging es um eine krebskranke Verwandte. Der Satz lautete sinngemäß so: "Die geht vor Schmerzen die glatte Wand in die Höhe". Natürlich hatte ich als kleiner Junge keine Vorstellung von der Art Schmerz, mir ging aber das "die glatte Wand in die Höhe" nie aus dem Kopf und mir war klar, dass ich das nie erleiden wollte. Bisher bin ich auch verschont geblieben und in meiner Erziehung kommt Selbsttötung auch nicht als Option vor. Wenn es aber mal wirklich so weit sein sollte, weiß ich nicht, wie ich mich dann entscheiden werde. Wenigstens muss ich nicht auf die für Chemiker naheliegende "klassische" Methode mit Zyankali zurückgreifen.
          Gruß
          Arnold
          Mein Bericht: http://de.myprostate.eu/?req=user&id=875

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            #6
            Zitat von ursus47 Beitrag anzeigen
            ..... Oder geht es dabei etwa auch wieder um das liebe Geld. Je länger man den Todgeweihten noch med. versorgen kann bringt er doch noch viele EUR. Da gibt es eine Untersuchung über Hirntote auf der ITS die noch Tage versorgt werden weil jeder Tag mehrere Tausend Euro bringt.
            Ich bin mir sicher, dass dies nicht nur mit Patienten ohne Patientenverfügung gemacht wird....

            ... Aber manchmal habe ich schon das Gefühl dass man hier schon als störend wirkt wenn man über die Angst vor einem qualvollen Ende berichtet...

            Hallo Urs,
            die Patientenverfügung ist nicht nur ein Blatt Papier. Mit einer Patientenverfügung kannst Du festlegen, wie Du im Falle einer sehr fortgeschrittenen oder sehr schweren Erkrankung, wenn Du Deinen eigenen Willen nicht mehr äußern kannst, behandelt werden möchtest. Das kann auch eine palliative Behandlung ohne lebensverlängernde Maßnahmen sein.
            Eine Patientenverfügung sollte mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft werden.
            Aufgabe des Bevollmächtigten ist es u.a. die Wünsche der Patientenverfügung bei den behandelnden Ärzten durchzusetzen.

            Wichtig ist, dass zum einen die Ärzte über die Patientenverfügung Bescheid wissen und dass auch der Bevollmächtigte über den Zustand des Patienten auf dem Laufenden ist.

            Bei meiner Krankenkassenkarte befindet sich ein Zettel mit den Hinweisen:
            - Patientenverfügung vorhanden;
            - Vorsorgevollmacht vorhanden;
            - Bitte Bevollmächtigten XY verständigen;
            -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Urs, lass Dich nicht verunsichern, schreibe weiter über Deine Ängste, wir sind hier in einem Krebsforum, dazu gehören neben einen Austausch über Diagnosen und Therapien auch die Gedanken und Ängste wie es wohl weitergeht.

            Alles Gute
            Franz

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              #7
              Danke Franz, dass du dieses Thema hier aufgemacht hast.

              Diese Thematik - und das ist vielleicht gut so durch Covid 19 - ist offenbar mehr in den Focus geführt worden. Weil auch das Sterbenlassen - aufgrund von Engpasskapazitäten brisant - und hochaktuell wurde.

              Ich fürchte nur, wir sind noch nicht ehrlich genug geworden, besonders in der BRD. Offenbar sind andere Länder da liberaler und weiter.

              Wenn nun, durch das BVerfG Urteil der Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen wird und sich Ethikrat, Ärzteschaft, unser Gesundheitsminister ebenso gegen die aktive Sterbehilfe stellt, dürfte es interessant werden, wie dieses brisante Thema gelöst werden wird.

              Verständlich, dass sich Ärzte des geleisteten Eides erinnern, aber ist die Palliation bei einer infausten prognostischen Erkrankung nicht auch eine Entscheidung des Betroffenen, sofern er die Tragweite und die Folgen noch begreifen kann.

              Trotz Patienten/Betreuungsverfügung können die Geschehnisse in ein Stadium transformieren, wo die ärztliche Kunst am Ende und die Geschehnisse für den Betroffenen nicht mehr beherrschbar sind.

              Ob da der Wunsch des Betroffenen nach Sterbehilfe mehr Erlösung darstellt und der B. noch in geistig klarem Zustand seine Entscheidung respektiert wissen will, ein durchaus legitimer Wunsch.

              Ob die derzeitige (Teillösung ) der Mediziner, durch präventive Siuzideinwirkung den Betroffenen von seinem Wunsch so zu überzeugen, dass er davon ablässt, sollte dann aber auch mit einer Mitverantwortung einhergehen.

              Hans-J.
              Mein PK Verlauf unter: http://www.myprostate.eu/?req=user&id=96

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                #8
                Zum Thema ein aktuelles Meinungsbild einer DGHO-Umfrage (Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und med. Onkologie)

                "DGHO-Umfrage zu assistiertem Suizid vorgestellt"

                DGHO-Mitglieder haben unterschiedliche Einstellungen zum assistierten Suizid, ein berufsrechtliches Verbot lehnen aber viele ab.


                „Nachdem der § 217 StGB im Februar 2020 für verfassungswidrig erklärt wurde, wird erneut um eine Regelung der assistierten Selbsttötung gerungen. Einen Einblick in die Meinungen und Erfahrungen von Onkologinnen und Onkologen gibt eine Umfrage unter DGHO-Mitgliedern….“

                „….Bei einer Neuregelung der assistierten Selbsttötung müsste es auch Ärzte geben, die bereit sind, an dem wie auch immer gearteten Prozess teilzunehmen. Eine grundsätzliche Bereitschaft, Patientinnen und Patienten ein tödliches Medikament zur Verfügung zu stellen, das diese dann selbst einnehmen, gab knapp die Hälfte der Teilnehmer an, wobei etwa 30% allerdings die Einschränkung „nur unter bestimmten Bedingungen“ machten. Als Bedingung angegeben wurden jeweils von mehr als 80% die Freiverantwortlichkeit des Patienten oder ein unkontrollierbares Leiden. Die Lebenserwartung war für die meisten kein Kriterium. Bei Menschen mit Sterbewunsch, die nicht erkrankt oder psychisch krank sind, gab es deutlich weniger, die ein tödliches Medikament zur Verfügung stellen würden. Knapp die Hälfte aller Antwortenden lehnte diese Art von Beteiligung grundsätzlich ab…..“


                Franz

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                  #9
                  ich werde und will in jedem Falle selbstbestimmt sterben. Wenn die Politik nach der Wahl wieder so eine beknackte Bestimmung schafft wie der jetzige Entwurf von Spahn, dann geht es eben in die Schweiz. Einen entsprechenden Passus habe ich auch in meine Patientenverfügung aufgenommen. Das soll in jedem Falle mein Wille sein.

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