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VIAGRA durch die Kasse

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    VIAGRA durch die Kasse

    Hallo!
    Es gibt angeblich Entscheidungen, auf Grund dessen Patienten Viagra von der Kasse bezahlt bekommen.
    Dies ist z. B. dann gegeben, wenn es durch die Erekt. Dysf. zu einer Depression gekommen ist.
    Wer weiß mehr darüber?
    Gruß
    Josef

    #2
    Viagra von der Kasse

    Scheinbar sei es u. a. die Technikerkasse, die das übernimmt.
    Weiß das jemand konkret?
    Gruß
    Josef

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      #3
      Betreff: Viagra für Kassenpatienten
      Hallo Josef,
      ich würde wegen der Kostenübernahme mal den BPS-Rechtsanwalt fragen, aber ich denke es ist leider als Kassenpatient aussichtsslos Viagra von der gesetzlichen Kasse zu bekommen.
      Ich glaube das einzigste das ein Kassenpatient noch bekommt ist die Pumpe, aber dies ist meiner Meinung nach nur eine Notlösung.
      Leider ist es in Deutschland so das Kassenpatienten nur pünktlich Ihren Beitrag entrichten müssen, wenn ein Kassenpatient dafür eine zeitgemässe Behandlung haben möchte, hat er leider Pech.
      Das betrifft ja leider alle Bereiche z.B. auch zeitgemässen Zahnersatz usw..
      Ich denke das sich so etwas in anderen Ländern niemand gefallen lassen würde.
      Es wird langsam Zeit das Betroffene und Rentner eine seperate völlig neue Partei in Deutschland gründen, um für Ihre Rechte zu kämpfen.
      Sonst gibt es z.B. für Rentner nur noch Nullrunden, solange bis man unters Sozialhilfeniveau kommt und nicht mal mehr das Geld hat ins Internet zu gehen.
      Mit reden und guten Worten ist dieser Zustand wo sich von den Ärzten, Apothekern und Krankenkassen jeder die Taschen voll macht und die Kassenbeiträge werden jedes Jahr für die Versicherten erhöht.
      Ich denke nach der neuen Gesundheitsreform wird es für Kassenpatienten eine deutlichere Verschlechterung geben.
      Ich z.B. musste auch fast drei Jahre mit meiner Kasse um meine Seeds-OP kämpfen, ich finde das in einem Land für Deutschland beschämend.
      Eigentlich müsste es in jeder Stadt in Deustchland für Betroffene eine Stiftung oder ähnliches geben, die Kassenpatienten unbürokratisch hilft das zu bekommen was sofort notwendig ist, z.B. Viagra, Seeds-OP, PET oder Fahrtkosten für eine optimale Beratung.
      Meine Seeds-OP ist jetzt über zwei Jahre her und ich glaube es hat sich immer noch nichts verändert, wenn ein Kassenpatient die Seeds-OP haben will, wird der Urologe sagen, lassen Sie sich doch besser radikal operieren.
      Ich finde dies Zustände in Deutschland einfach menschenunwürdig.
      Z.B. die DHB, wenn ein Patient diese Behandlung wünscht, dann sollte er ein Recht haben das die gesetzliche Kasse die Kosten hierfür übernimmt.
      Viele Betroffene haben nicht mal das Geld für Proscar.

      Es wäre nett wenn Du mir mitteilen könntest falls Du als Kassenpatient Viagra auf Kassenrezept bekommst, da ich auch auf regelmässige Viagraeinnahme angewiesen bin.

      Alles Gute für Dich!!!

      MfG
      Jürgen Janus

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        #4
        Viagra und co. für Kassenpatienten

        Betreff: Viagra für Kassenpatienten
        Hallo Josef,
        ich würde wegen der Kostenübernahme mal den BPS-Rechtsanwalt fragen, aber ich denke es ist leider als Kassenpatient aussichtsslos Viagra von der gesetzlichen Kasse zu bekommen.
        Ich glaube das einzigste das ein Kassenpatient noch bekommt ist die Pumpe, aber dies ist meiner Meinung nach nur eine Notlösung.
        Leider ist es in Deutschland so das Kassenpatienten nur pünktlich Ihren Beitrag entrichten müssen, wenn ein Kassenpatient dafür eine zeitgemässe Behandlung haben möchte, hat er leider Pech.
        Das betrifft ja leider alle Bereiche z.B. auch zeitgemässen Zahnersatz usw..
        Ich denke das sich so etwas in anderen Ländern niemand gefallen lassen würde.
        Es wird langsam Zeit das Betroffene und Rentner eine seperate völlig neue Partei in Deutschland gründen, um für Ihre Rechte zu kämpfen.
        Sonst gibt es z.B. für Rentner nur noch Nullrunden, solange bis man unters Sozialhilfeniveau kommt und nicht mal mehr das Geld hat ins Internet zu gehen.
        Mit reden und guten Worten ist dieser Zustand wo sich von den Ärzten, Apothekern und Krankenkassen jeder die Taschen voll macht und die Kassenbeiträge werden jedes Jahr für die Versicherten erhöht.
        Ich denke nach der neuen Gesundheitsreform wird es für Kassenpatienten eine deutlichere Verschlechterung geben.
        Ich z.B. musste auch fast drei Jahre mit meiner Kasse um meine Seeds-OP kämpfen, ich finde das in einem Land für Deutschland beschämend.
        Eigentlich müsste es in jeder Stadt in Deustchland für Betroffene eine Stiftung oder ähnliches geben, die Kassenpatienten unbürokratisch hilft das zu bekommen was sofort notwendig ist, z.B. Viagra, Seeds-OP, PET oder Fahrtkosten für eine optimale Beratung.
        Meine Seeds-OP ist jetzt über zwei Jahre her und ich glaube es hat sich immer noch nichts verändert, wenn ein Kassenpatient die Seeds-OP haben will, wird der Urologe sagen, lassen Sie sich doch besser radikal operieren.
        Ich finde dies Zustände in Deutschland einfach menschenunwürdig.
        Z.B. die DHB, wenn ein Patient diese Behandlung wünscht, dann sollte er ein Recht haben das die gesetzliche Kasse die Kosten hierfür übernimmt.
        Viele Betroffene haben nicht mal das Geld für Proscar.

        Es wäre nett wenn Du mir mitteilen könntest falls Du als Kassenpatient Viagra auf Kassenrezept bekommst, da ich auch auf regelmässige Viagraeinnahme angewiesen bin.

        Alles Gute für Dich!!!

        MfG
        Jürgen Janus

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          #5
          Hallo Josef,

          Medikamente zur Behandlung von erektilen Dysfunktionen wie z.B. Viridal, Caverject oder Viagra sind seit dem 01.01.2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Hiergegen richtete sich eine Reihe von Klagen, mit denen aufgrund der Pauschalität des Leistungsausschlusses insbesondere die Verfassungswidrigkeit der Neuregelung moniert wurde. Dem hat das Bundessozialgericht (BSG) jedoch bereits Mitte 2005 letztinstanzlich eine Absage erteilt.

          So führt das BSG in seinem Urteil vom 10.05.2005 (Az. B 1 KR 25/03 R) unter anderem aus: […] Für die Zeit seit 1. Januar 2004 ist ein Anspruch des Klägers auf Gewährung des Arzneimittels Viagra® zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. SG und LSG hätten die Beklagte insoweit nicht zu einer Kostenerstattung bzw Leistungsgewährung verurteilen dürfen, was jedoch angesichts des zeitlich nicht eingeschränkten Urteilsausspruchs der Fall ist. Durch Art 1 Nr 22 GMG vom 14. November 2003 (BGBl I 2190, vgl oben 3.a) wurden mit Wirkung ab 1. Januar 2004 sämtliche Arzneimittel, die der Behandlung der erektilen Dysfunktion dienen, von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Damit scheidet seither auch ein Kostenerstattungsanspruch für selbstbeschafftes Viagra® aus. Dieser Leistungsausschluss verstößt nicht gegen Art 2 Abs 1 und 2 Grundgesetz (GG). aus diesen Bestimmungen des GG folgt zwar eine objektiv-rechtliche Pflicht des Staates, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (vgl BVerfGE 85, 191, 212; 88, 203, 251; 90, 145, 195; Schulze-Fielitz in: Dreier, GG-Kommentar, 2. Aufl 2004, Art 2 II, RdNr 76). Darüber hinaus ist verfassungsrechtlich jedoch nur geboten, eine medizinische Versorgung für alle Bürger bereitzuhalten (vgl Schulze-Fielitz, aaO, RdNr 96). Dabei hat der Gesetzgeber aber einen so weiten Gestaltungsspielraum, dass sich originäre Leistungsansprüche aus Art 2 Abs 2 Satz 1 GG regelmäßig nicht ableiten lassen (vgl Murswiek in: Sachs, GG, 3. Aufl 2003, Art 2 RdNr 225). Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten (vgl BVerfGE 89, 120, 130) folgt jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen (stRspr, vgl BVerfG (Kammer) NJW 1998, 1775; vgl BVerfG (Kammer) NJW 1997, 3085; zur Grundrechtsrelevanz eines möglichen Systemversagens vgl BVerfG (Kammer) Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04, NZS 2004, 527 RdNr 8 ff; Urteil des Senats vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 3/03 R -: Brustvergrößerung, zur Veröffentlichung vorgesehen, Juris-Dokument KSRE 099191518 RdNr 20). Der Gesetzgeber verletzt seinen Gestaltungsspielraum auch im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot nicht, wenn er angesichts der beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen aus dem Leistungskatalog herausnimmt, die - wie hier - in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienen. Dies gilt um so mehr, wenn es sich um Bereiche handelt, bei denen die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Versicherten abhängen. […]“

          Viele Grüße,

          Kai Mielke

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            #6
            Hallo Josef,

            das wäre mir neu. Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung ist die Verordnung von Viagra etc. von einer Erstattung ausnahmslos ausgeschlossen.

            Ich zietiere aus der Web-Site"Erstattung" von der SHG Impotenz in München:

            Dies heißt im Klartext, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Cialis®, Levitra®, Viagra®, SKAT (Caverject®, Viridal®) u.a. ohne Ausnahme nicht übernehmen. Nach wie vor sind Kassenleistung:
            1. Beratung und Behandlung bei ED (dazu gehört auch das Ausstellen eines Rezeptes. Das Ausstellen eines Privat-Rezeptes wird als Teil der kassenärztlichen Behandlung nicht allein deshalb zur privat zu bezahlenden ärztlichen Leistung, weil das verordnete Medikament nicht mehr von den Kassen bezahlt wird.)
            2. Diagnostik (u.a. Blutentnahme zur Hormonbestimmung; Schwellkörperinjektionstest [SKIT] mit Ultraschall zur Messung der Durchblutung einschließlich Spritze und Medikament)
            3. Vakuumerektionshilfe
            4. Psychotherapeutische Behandlung
            5. Testosteron-Ersatz-Therapie
            6. Schwellkörper-Implantate
            7. Operationen
            Die vollständige Info findest Du hier:



            Gruß

            Hansjörg Burger
            Ressort Erektile Dysfunktion und Sexualität im BPS
            Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Rhein-Neckar e.V.

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              #7
              Hallo Josef,

              VIAGRA auf Rezept

              ich bin sicher, Du bist zufrieden mit dem Echo in dieser Rubrik des Forums?


              Gruß Hutschi

              Kommentar


                #8
                Hallo Josef,
                wundern würde es mich alerdings nicht, wenn evt. die Technikerkrankenkasse auch Viagra bezahlen würde.

                Die Technikerkrankenkasse übernimmt auch die Kosten für eine Seeds-OP, Sie ist glaube ich die beste Krankenkasse die man als gesetzlich Krankenversicherter in Deutschland haben kann, wenn man z.B. Krebs hat.

                MfG
                Jürgen Janus

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                  #9
                  Viagra auf Kassr

                  Also ganz konkret:
                  Wenn es durch die Erektyle Dysfunktion, z.B. nach P.Ca. oder B.Ca., zu einer Depression gekommen ist, habe der Patient - so lange die Depression nicht vollständig geheilt ist - ein dauerhaftes Recht auf Kpstenübernahme von Viagra. Angeblich 1 Stück pro Woche, Stärke nach Notwendigkeit. Gutachten von Uro - und Neurologen lag vor, Internist erstellte "Übergutachten".
                  Es ist dies kein BG-Urteil, auch weiß ich leider (noch) nicht das Bundesland. Vielleicht weiß wer was genaueres darüber.
                  Gruß
                  Josef

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                    #10
                    Hallo an alle, die dieses Thema interessiert

                    Viagra und Co. werden nicht nur von den GKV nicht bezahlt, auch die privaten Kassen lehnen die Erstattung ab, selbst wenn, wie in meinem Falle, nach der OP eine regelmässige Einnahme entsprechend dem "Kieler Konzept" zur Wiedererlangung der Potenz vom Arzt empfohlen und schriftlich begründet wurde. Ich habe gegenüber meine Kasse damit argumentiert, daß es sich in solchen Fällen nicht um Potenzmittel ( die die Kasse nicht zahlen muß) sondern um Therapiemittel handelt, leider aber ohne Erfolg.

                    Gruß, Ernst G.
                    Zuletzt geändert von Ernst-G-HH; 02.03.2007, 09:20.

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                      #11
                      Viagra zahlt auch nicht die Privatkasse, egal ...

                      Servus Ernst,
                      bitte kannst du mir etwas zum "Kieler Konzept" sagen, zwecks Auchanführung bei der Beantragung. Vielleicht einen Link?
                      Danke!
                      Liebe Grüße
                      Josef

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                        #12
                        Zitat von Ernst-G-HH Beitrag anzeigen
                        Hallo an alle, die dieses Thema interessiert

                        Viagra und Co. werden nicht nur nicht von den GKV nicht bezahlt, auch die privaten Kassen lehnen die Erstattung ab, selbst wenn, wie in meinem Falle, nach der OP eine regelmässige Einnahme entsprechend dem "Kieler Konzept" zur Wiedererlangung der Potenz vom Arzt empfohlen und schriftlich begründet wurde. Ich habe gegenüber meine Kasse damit argumentiert, daß es sich in solchen Fällen nicht um Potenzmittel ( die die Kasse nicht zahlen muß) sondern um Therapiemittel handelt, leider aber ohne Erfolg.

                        Gruß, Ernst G.
                        Hi,
                        meine PKV (SDK) hat nach einer schriftlichen Empfehlung meines Urologen pro Jahr 40 Tabletten (Cialis 25mg, Viagra 100mg oder Levitra 20mg ) genehmigt. Na ja...besser als garnix

                        Grüße aus Griesheim
                        Ralf

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                          #13
                          Zitat von Josef Beitrag anzeigen
                          Hallo!
                          Es gibt angeblich Entscheidungen, auf Grund dessen Patienten Viagra von der Kasse bezahlt bekommen.
                          Dies ist z. B. dann gegeben, wenn es durch die Erekt. Dysf. zu einer Depression gekommen ist.
                          Wer weiß mehr darüber?
                          Gruß
                          Josef

                          Hallo Josef,

                          Wahrscheinlich meinst Du die neuerliche Entscheidung des OGH in Österreich. Unten ist die Link zu diesem Thema.



                          Ob man in Deutschland auch so argumentieren kann, müßte man sich bei einem Rechtsanwalt erkundigen.

                          Liebe Grüße.
                          Eren

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                            #14
                            Viagra

                            Hallo Bundesfreund,
                            danke für den Link. Habe aber in München bei einer Veranstaltung erfahren, dass die deutsche Technikerkasse dies aus dem Grund bewilligt.
                            In Österreich hat aber der Kurier erst im Spätherbst einen Fall diesbezüglich publiziert, aber gleichzeitig erwähnt, dass das rechtskräftige Urteil noch nicht ergangen sei.
                            Kennst du das?
                            Gruß
                            Josef

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