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GKV muss Misteltherapie erstatten

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    GKV muss Misteltherapie erstatten

    Liebe Forumsteilnehmer,

    ich bin soeben über folgenden Artikel in der Ärztezeitung vom 07.05.2007 gestolpert:

    KASSEL (juk). Krankenkassen müssen anthroposophische Mistelpräparate nicht nur bei palliativer, sondern auch bei adjuvanter Krebstherapie erstatten. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Dresden hervor, das jetzt rechtskräftig wurde. Die beklagte Krankenkasse hat die Revision gegen die Entscheidung zurückgenommen. Das SG Dresden hatte bereits im Juni 2006 entschieden, dass bei einem Karzinom die anthroposophische Misteltherapie erstattungsfähig sei, da sie innerhalb der besonderen Therapierichtung als Standard bei der Krebstherapie gelte. Geklagt hatte eine Frau, bei der ein Mammakarzinom entfernt worden war. Nach Strahlen- und Chemotherapie beantragte sie bei ihrer Kasse die Behandlung mit einem Mistelarzneimittel. Es sollte das Immunsystem unterstützen. Die Krankenkasse lehnte nach einer Mitteilung des Unternehmens Weleda die Übernahme der Kosten jedoch ab. Die Begründung: Anthroposophische Mistelpräparate seien nach dem Gesetz nur in der palliativen Tumortherapie zur Verbesserung der Lebensqualität erstattungsfähig.fficeffice" />

    Urteil des Sozialgerichts Dresden, Az.: S 28 KR 534/05

    Viele Grüße,

    Kai Mielke
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