Alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, sofern nicht auf Grund der Abschnitte F.17-F.19 der Arzneimittelrichtlinien ausdrücklich ausgeschlossen, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot verordnungsfähig. Natriumselenitpräparate (Selenase®, Cefasel®) sind ab 50 µg Tagesdosis verschreibungspflichtig und nicht ausgeschlossen und deshalb verordnungs- und erstattungsfähig.
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