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WDR-TV - gleich, 21 Uhr: Krebs, Todkrank und abgeschrieben ?

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    WDR-TV - gleich, 21 Uhr: Krebs, Todkrank und abgeschrieben ?

    hallohallo,
    vielleicht liest es ja noch einer:
    wie Wolfgang schon mal gepostet hat - im WDR-TV ist gleich die Sendung "Markt" mit einem Beitrag über einen Mitstreiter aus Dortmund ...

    #2
    Todkrank und abgeschrieben?

    Sendung verpaßt?
    Hier der Inhalt der WDR-TV Sendung:

    Krebs:
    Eine Chemotherapie hilft nicht bei jeder Krebskrankheit. Trotzdem erstatten die Krankenkassen anstandslos die Kosten. Alternative Behandlungsmethoden dagegen werden nach wie vor oft abgelehnt, obwohl die Krankenkassen einen großen Spielraum bei der Bewilligung haben.

    Von Caterina Priesner
    Bei dem heute 65-jährigen Werner K. diagnostizierten die Ärzte vor vier Jahren Prostatakrebs. Sein Knochenmark ist mittlerweile durchgängig befallen. Die Hormonentzugstherapie schlägt bei ihm nicht mehr an. Die Metastasen in seinem Knochenmark verhindern sowohl die Blutbildung als auch eine funktionierende Blutgerinnung. Deshalb wäre die Chemotherapie für ihn gefährlich, wie seine Ärzte ihm erklärt haben. Täglich müsste sein Blut kontrolliert werden und gegebenenfalls eine Bluttransfusion gegeben werden - ein großes Risiko. Schlimmstenfalls könnte Werner K. sogar durch die Behandlung spontan verbluten. Diesem Risiko wollte er sich nicht aussetzen, sondern lieber den Rest des Lebens genießen. Werner K. hat sich gegen eine Chemotherapie entschieden, er möchte lieber eine alternative, ganzheitliche Behandlung von seiner Krankenkasse finanziert bekommen. Seine Ärzte haben ihm bestätigt, dass mit schulmedizinischen Methoden bei ihm nichts mehr zu machen sei und es jetzt vor allem darauf ankäme, seine Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.
    Bei der Prostata-Selbsthilfe Dortmund e. V. hat Werner K. von der sogenannten Zellsymbiose-Therapie gehört. Mitpatienten berichteten über gute Ergebnisse. Daraufhin kaufte er sich einige der Mittel, um zunächst einmal Ernährungsdefizite auszugleichen. Seitdem berichtet er über höheres Wohlbefinden und Schmerzfreiheit. Sogar die Opiate, die er vorher nahm, braucht er nicht mehr. Daher leidet er auch nicht mehr unter deren Nebenwirkungen. Sein Arzt bestätigt das. Natürlich möchte er nun die neue, noch nicht anerkannte Therapie ausweiten. Doch seinen Antrag auf Kostenübernahme lehnte seine Krankenkasse ab und verweist auf die herkömmlichen Therapieformen wie Operation, Bestrahlung, Hormontherapie oder Chemotherapie.
    Bundesverfassungsgericht ermöglicht großzügigere Bewilligung
    Die Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, Judith Storf, kritisiert den Umgang der Krankenkasse mit dem Versicherten: „Das hören wir leider häufiger, da ist Herr K. kein Einzelfall. Zweimal hat er einen sehr gut begründeten Antrag gestellt, und in beiden Fällen ist nicht konkret auf sein Anliegen eingegangen worden, dass er nämlich ein Anrecht auf genau diese Maßnahme hat. In beiden Fällen ist im Prinzip mit ausweichenden Argumenten darauf verwiesen worden, dass er ja die Chemotherapie in Anspruch nehmen könne. Es ist nicht auf sein ursprüngliches Anliegen eingegangen worden, und das empfinden Patienten als besonders empörend - und wenn man sich vor Augen führt, in welcher Situation die Patienten sind, eigentlich auch nicht nachvollziehbar.“
    Tatsächlich ermöglicht ein Verfassungsgerichtsurteil vom 6. Dezember 2005 (AZ: 1 BvR 347/98) den Krankenkassen eine großzügigere Bewilligung alternativer Therapien und Behandlungen, wenn der Versicherte folgende Voraussetzungen erfüllt:

    Er muss an einer lebensbedrohlichen oder zum Tode führenden Erkrankung leiden;
    die herkömmlichen, anerkannten medizinischen Behandlungsmethoden müssen ausgeschöpft sein, das heißt, der Patient muss nachweislich austherapiert sein;
    die Behandlung muss einen nicht ganz entfernt liegenden Heilungserfolg oder eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf haben.
    „Es wird dem Patienten durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung wesentlich leichter gemacht, nachzuweisen, dass die Behandlungsmethode Aussicht auf Erfolg hat“, erklärt Thomas Ufer, Spezialist für Medizinrecht an der Universität Düsseldorf. „Da waren früher sehr hohe Maßstäbe angelegt und es musste umfangreiches Studienmaterial bereits vorliegen. Dies wird heute nicht mehr gefordert, so dass unter Umständen auch schon die Bewertung des behandelnden Arztes ausreicht, um eine derartige Sinnhaftigkeit der Behandlung anzunehmen.“
    Auf Anfrage teilt die Techniker Krankenkasse uns schriftlich mit, dass die beantragten Produkte Nahrungsergänzungsmittel seien und sie die Kosten dafür nicht übernehmen dürfe. Doch so einfach ist das nicht. Denn Werner K. möchte eine Therapie, die verschiedene Mittel und Arzneien kombiniert. Und dies könnte die Krankenkasse durchaus würdigen, sagt Medizinrechtler Ufer: „Man muss in Fällen wie dem vorliegenden natürlich immer auf das Gesamtpaket abstellen. Das heißt, hier ist die Frage, ob so eine kombinierte Therapie aus Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, wo ja erst das Gesamtkonzept den therapeutischen Wert ausmachen soll, ob in einem derartigen Fall die Krankenkasse eine Leistungsmöglichkeit hätte. Grundsätzlich hätte die Krankenkasse die Möglichkeit, diesen Behandlungsansatz entsprechend zu würdigen.“
    Werner K. hat zweimal Widerspruch gegen die Entscheidung seiner Kasse eingelegt, doch die Techniker Krankenkasse hat bereits telefonisch angekündigt, seinen Antrag erneut abzulehnen. Dabei ist die beantragte Therapie sogar günstiger als eine Chemotherapie, die zu bezahlen die Kasse bereit ist. Bleibt es bei der Ablehnung, will Werner K. vor einem Sozialgericht klagen. Er hofft nun, mithilfe eines einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Bewilligung der Kosten zu erreichen, da es ihm in seiner Lebenslage nicht zuzumuten ist, dass sich das Verfahren jahrelang hinzieht.
    Weitere Informationen:
    Patienteninformation und -beratung
    BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen
    Infotelefon: (0 89) 76 75 51 31
    (Mo. bis Do. 13.00 - 14.00 Uhr)

    Kommentar


      #3
      Zitat von RuStra Beitrag anzeigen
      hallohallo,
      im WDR-TV ist gleich die Sendung "Markt" mit einem Beitrag über einen Mitstreiter aus Dortmund ...
      so, das wars, die Geschichte des PK-Kollegen Werner Kunze, der die Kosten für Cellsymbiosis-Therapie von der Techniker-Krankenkasse bezahlt haben will. Die TK lehnt mit der Begründung ab, dass sie keine Nahrungsergänzungsmittel bezahlen dürfe. Werner will beim Sozialgericht nun klagen. Ein echter Mit- und Vorkämpfer! Und kein schlechtes Vorbild - warum klagen wir nicht mehr ??

      Wer die Sendung noch sehen will, die Wiederholung ist morgen früh um 10 Uhr, 22.8.


      grüsse,
      Rudolf

      Kommentar


        #4
        Zitat von RuStra Beitrag anzeigen
        .... - warum klagen wir nicht mehr ??
        Ich habe z. Zt. das Widerspruchsverfahren wg. Kostenübernahme für Thalidomid am Bein. Das zieht sich hin. Es geht dabei um überschaubare Beträge.

        Sollte der Kostenübernahmeantrag entgültig abschlägig entschieden werden, kannst du dich, Rudolf, darauf verlassen, dass ich Klagen werde. Man muss nur sehen, dass diese Verfahren viel Kraft kosten, die manch einer in dieser Situation nicht mehr hat.

        WW

        Kommentar


          #5
          Was ist eigentlich eine "Cellsymbiosis Therapie"

          Konzept der Cellsymbiosis Therapie nach Dr. med. Heinrich Kremer
          Der Ausweg aus der therapeutischen Sackgasse

          Im Juli 2003 „stürzte der genetische Himmel ein”, wie ein Forscher resümierte. Was war passiert? Auf dem internationalen Kongress für Genetik in Melbourne hatten Genforscher aus aller Welt „das Ende des Anfangs der Genomforschung” ausgerufen. Zuvor waren die endgültigen Ergebnisse eines der ehrgeizigsten Forschungsprojekte in der modernen Medizin publiziert worden. Seit Ende der 80er Jahre hatten internationale Forschungsgruppen im Verbund sämtliche Gene in dem mehr als 3 Milliarden Einzelbausteine umfassenden Riesenmolekül der DNA im menschlichen Zellkern katalogisiert. Eingesetzt wurden computergestütze automatisierte Sequenziermaschinen. Die Erwartung war, dass im menschlichen Genom mindestens 120000 Gene vorhanden sein müssten, also besondere Abschnitte in der DNA mit einer verschlüsselten Reihenfolge der DNA-Bausteine, den 4 klassischen sog. Nukleobasen Adenin (A), Guanosin (G), Cytosin (C) und Thymin (T). Die Annahme basierte auf der Tatsache, dass es in den menschlichen Zellen mehr als 100000 Proteine gibt, die für ihre Synthese außerhalb des Zellkerns eine genetische Blaupause benötigen. Hinzurechnen musste man etwa 20000 regulierende Gene, die erforderlich sind, um den gesamten Prozess der Abschrift der Gene in eine mobile RNA-Synthesevorlage bis zum fertigen Protein, die sog. genetische Expression, zu steuern. In einem Parallelprogramm sequenzierten Genforscher die Gene im DNA-Molekül in den Zellkernen von Mauszellen. Die Ergebnisse waren schockierend: Das menschliche Zellkerngenom besitzt etwas mehr als 25000 Gene, das der Maus 24000. Inzwischen sprechen Genforscher von nur noch 21000 humanen Zellkerngenen. Das sind kaum mehr Zellkerngene als in einem der Haustierchen der Genforschung, einem winzigen Fadenwurm von wenigen Millimeter Länge und exakt 969 Zellen, gefunden wurden. Im Vergleich dazu besitzt der Mensch geschätzte 50 Billionen Zellen. Verhältnismäßig einfache Pflanzen, wie die Ackerschmalwand, weisen dagegen ein Mehrfaches an Zellkerngenen auf als die menschlichen Zellkerne.

          Der Nobelpreisträger David Baltimore, einer der bis dahin weltweit anerkanntesten Meinungsführer des genetischen Determinismus der menschlichen Existenz, hatte in einem geradezu verzweifelten Kommentar zu den 2001 publizierten vorläufigen Ergebnissen des Humanen Genomprojektes festgestellt.
          „Falls im menschlichen Genom nicht noch viele Gene vorhanden sind, die unsere Computer nicht erkennen können, müssen wir zugeben, dass wir unsere im Vergleich zu Würmern und Pflanzen zweifellos größere Komplexität nicht durch ein Mehr an Genen gewonnen haben.
          Die Erkenntnis dessen, was uns unsere Komplexität verleiht, ... bleibt eine große Herausforderung für die künftige Forschung.” (Baltimore, D. (2001), Our genome unveiled. Nature 409:814-16)

          Was Baltimore und die große Mehrheit seiner Kollegenschaft nach dem Zusammenbruch des genetischen Weltbildes nicht sagen, ist die fundamentale Tatsache, dass alle grundlegenden Theorien der gentechnisch fixierten modernen Medizin zur Zellenergie, Zellinformation und Zell-Zellkommunikation einer umfassenden Revision bedürfen.
          Der Autor dieses Beitrages hatte aufgrund der Analyse einer großen Vielfalt von evolutionsbiologischen Forschungsdaten postuliert, dass der menschliche Zellkern in Wirklichkeit als evolutionsbiologisches Erbe ein doppeltes Genom besitzt, das aus den Genkulturen zweier zellkernloser Einzeller vor Urzeiten in einem zeitgleich gebildeten Zellkern integriert, aber im Gegensatz zur damaligen Auffassung der Evolutionsforscher nicht verschmolzen wurde. Dieses Postulat der „Zwitternatur” der menschlichen Zellsysteme hat sich für das Verständnis von Gesundheit und Krankheit, Altern und Tod in der therapeutischen Praxis als außerordentlich fruchtbar erwiesen. (Kremer H., Die stille Revolution der Krebs- und AIDS-Medizin. 1. Auf. 2001, 6. Auf. 2006. Ehlers Verlag, Wolfratshausen. ISBN 3-934196-14-6)

          Anfang der 70er Jahre wurden aus der Tiefe des Ozeans, wo absolut kein Sonnenlicht hindringt, mit Tauchrobotern unbekannte zellkernlose Einzeller geborgen, die lange als neue Bakterienart klassifiziert wurden. Spätere umfassende Sequenzvergleiche der Nukleinsäuren und Proteine dieser Mikroorganismen ergaben jedoch fundamentale Unterschiede zu den Bakterien, sodass die Evolutionsbiologen die 5 Reiche des Lebens neu ordneten in 3 sog. Domänen: die jetzt Archaea genannten zellkernlosen Einzeller, die zellkernlosen Bacteria und die Lebewesen mit echtem Zellkern, die Eukarya (einzellige Protista, einzellige und mehrzellige Algen, einzellige und mehrzellige Pilze, Pflanzen, Tiere und der Mensch).
          Entscheidend war auch die revolutionäre Erkenntnis, dass alle Eukarya, inkl. der Mensch, ihre Existenz einem einzigartigen und einmaligen Fusionsakt in der Evolutionsgeschichte verdanken, nämlich der Besiedlung einer voluminöseren Archaea-Art als Wirts- oder Stammzelle durch Einzeller aus der Domäne der Bacteria. Diese Bildung einer intrazellulären Lebensgemeinschaft aus Angehörigen der beiden unterschiedlichen Domänen und der Integration der beiden an sich nicht kompatiblen fremden Genomkulturen in einem gemeinsamen Zellkern, vom Autor als Cellsymbiosis bezeichnet, fand zu einem sehr markanten Zeitpunkt der Erdgeschichte vor 2,1 Mrd. Jahren statt. Vorausgegangen war vor 2,4 Mrd. Jahren die erste von 3 Totalvereisungen des gesamten Erdballs. Wie Geologen nachgewiesen haben, war die Erdatmosphäre vor der globalen Vereisung frei von molekularem Sauerstoff (O2), es dominierte CO2-Gas und vor allem Methangas (CH4). Das CO2 stammte aus der regen Vulkantätigkeit der Erdkruste, das Methangas (CH4) jedoch von den allgegenwärtigen Archaea, die CO2 in CH4 umsetzten. Nach Auftauen des globalen Eispanzers stieg der O2-Gehalt der Atmosphäre exponentiell an und der Methangas-Gehalt nahm exponentiell ab. Genau am zeitlichen Schnittpunkt dieser beiden atmosphärischen Gaskurven vollzog sich die Cellsymbiosis.

          Die Evolutionsbiologen haben bis heute die Frage nicht beantwortet, wie sich die strikt anaeroben Archaea (wie es heute noch in den Lehrbüchern heißt), für die minimale O2-Mengen hochtoxisch sind, und ihre bakteriellen Zellsymbionten, die bereits eine O2-abhängige Atmungskette entwickelt hatten, im gleichen Milieu begegnen konnten. Das Rätsel löst sich sofort, wenn man weiß, dass sich eine bestimmte Archaea-Art unter dem allmählich zunehmenden, existenzbedrohenden O2-Gasdruck im Ozean und in der Erdatmosphäre zu fakultativen Aerobiern weiterentwickelten: Alternativ lernten diese Archaea im mäßig O2-angereicherten Milieu CH4 mit Hilfe von O2 zu verstoffwechseln und Elektronen und Protonen für die lebenswichtige Bereitstellung von Adenosintriphosphat (ATP) zu gewinnen. Dieser ATP-Stoffwechselweg ist von den Mikrobiologen in Methan-bildenden Archaea und Bakteria nachgewiesen worden. Im Sauerstoff-freien Milieu konnten dieselben Archaea jedoch überleben, indem sie die ATP-Produktion auf den allen Organismen gemeinsamen ältesten Stoffwechselweg des Glukoseabbaus (Glykolyse) umschalteten. Diese Tätigkeit der fakultativ aeroben Archaea war die entscheidende Bedingung für die Cellsymbiosis mit den bakteriellen Symbionten, die bereits eine O2-abhängige Atmungskette entwickelt hatten. Bis Ende der 90er Jahre konnten nun von den Evolutionsforschern entscheidende Befunde für die menschliche Cellsymbiosis gesichert und publiziert werden: etwa 60% der Gene im menschlichen Genom leiten sich ab von den Genen der Stammzelle der fakultativ aeroben Archaea (vom Autor als A-Genom bezeichnet). Das A-Genom ist dominant während des Zellteilungszyklus ab der S-Phase (Verdoppelungsphase des Doppelstranges der beiden DNA-Stränge zur Weitergabe je einer Doppelhelix auf eine der sich bildenden Tochterzellen). Die übrigen Gene (vom Autor als B-Genom bezeichnet) stammen (überwiegend?) von den Genen ab, die von den bakteriellen Symbionten in den gemeinsamen Zellkern delegiert wurden. Das B-Genom ist dominant während der Phasen der differenzierten Zellleistungen, abhängig vom jeweiligen Zellleistungstyp.

          Auf der Basis des hier skizzierten Szenarios konnte der Autor das Krebsgeschehen neu interpretieren. In den 20er Jahren hatte der Biochemiker und spätere Nobelpreisträger Otto Warburg erstmals das Phänomen beschrieben, dass Krebszellen trotz Anwesenheit von O2 anscheinend ihre ATP-Produktion überwiegend über Glykolyse im Zellplasma durchführen. Dieses sog. Warburg-Phänomen wird jedoch bis heute kontrovers diskutiert, da in den Nachkommen der bakteriellen Symbionten, den zu hochkomplexen Leistungsträgern in allen Zelltypen weiterentwickelten Mitochondrien, auch in Krebszellen ein nicht unbeträchtlicher O2-Verbrauch nachgewiesen wurde, 2002 publizierten australische Krebsforscher die Ergebnisse einer präzisen Messung des tatsächlichen O2-Konsums in der üblicherweise für solche Untersuchungen eingesetzten Brustkrebszelllinie MCF-7 für die Dauer von 5 Tagen mit modernsten Sauerstoffelektroden. Gleichzeitig kritisierten die Forscher die bis dahin durchgeführten Messungen dieser Art als zu kurzfristig. Das verblüffende Resultat: Der O2-Verbrauch in diesen Krebszellen lag nicht wesentlich niedriger als in vielen intakten differenzierten Zelltypen, die Glykolyse nicht wesentlich höher. Aber: Die Forscher konnten 65% der Stoffwechselsubstrate zur Gewinnung der Elektronen und Protonen für die O2-abhängige ATP-Produktion nicht identifizieren. (Guppy M. et al. Contribution to different fuels and metabolic pathways to the total ATP turnover of poliferating MCF-7 bremst cancer Zells. Biochem J. (2002), May 15; 364 (Pt 1): 309-15)

          Diese Befunde demonstrieren, dass die „Zwitternatur” der menschlichen Zellsysteme bis heute von den klinischen Krebsforschern überhaupt nicht verstanden worden ist. Um dieses Dilemma zu lösen, hat der Autor die begründete Annahme eingeführt, dass das Krebsgeschehen sozusagen wie in einem Rückspiegel die Entwicklungsphasen der Evolution widerspiegelt: die funktionelle Störung der Regulationsebene der aeroben O2-Nutzung zur ATP-Produktion über das enzymatische Oxidase-System in den Mitochondrien erzwingt eine protektive Umschaltung auf die Regulationsebene der fakultativ aeroben O2-Nutzung zur ATP-Produktion über das enzymatische Oxygenase-System im Zellplasma. Eine solche evolutionsbiologisch programmierte Schutzschaltung kann erstmalig den bisher nicht identifizierten Substratanteil für die O2-abhängige Bereitstellung von Elektronen und Protonen in den Tumorzellkolonien und auch das Warburg-Phänomen erklären. Warburg hatte ein Entweder-Oder postuliert, da er einen strukturellen Defekt im Cytochromoxidase-Komplex der Atmungskette der Mitochondrien angenommen hatte: Entweder O2-Atmung in den intakten, differenzierten Zellen in den Mitochondrien, oder Glykolyse ohne O2-Nutzung trotz Anwesenheit von O2 im Zellplasma. Dem Postulat des doppelten Genoms muss jedoch modellgemäß das Postulat des doppelten O2-Nutzungssystems zugeordnet werden. Unter überdauerndem chronischem Zellstress vielfältiger Natur können sich teilungsaktive Zellen in das evolutionsbiologisch ältere Zwischenstadium der ATP-Produktion zurückbilden: sowohl ATP-Produktion mit O2-Nutzung in den Mitochondrien und im Zellplasma mit unterschiedlichen Anteilen als auch ATP-Produktion durch Glykolyse ohne O2-Nutzung im Zellplasma, letztere anteilsmäßig abhängig vom Regressionszustand der sich bildenden Krebszelle. Das B-Genom verliert schrittweise die Kontrolle über die differenzierten Zellleistungen zuungunsten einer zunehmenden Dominanz des A-Genoms als archaisch programmierte Überlebensstrategie. In diesem Zusammenhang kann auch erklärt werden, warum seit Ausrufung des „Krieges gegen den Krebs” 1971 in den USA die Überlebenserwartung bei den häufigsten soliden Karzinomen nicht entscheidend verbessert werden konnte. Die aggressive Krebstherapie mit Pharmagiften und ionisierenden Strahlen basiert nach wie vor auf der objektiv falschen Theorie der genetischen Zufallsmutationen als primärer Krebsursache. Diese Therapieform kann nur die noch mehr oder weniger differenzierten Zellen hemmen oder zerstören, die sich in der Regulationsphase der fakultativ aeroben ATP-Produktion befinden. Gleichzeitig besteht jedoch immer die Gefahr, dass überlebende Krebszellen durch die mit der Therapie verbundene Bildung von Sauerstoff- und Stickstoffradikalen in die strikt anaerobe Phase gezwungen werden, oder sich bereits in dieser Phase befunden haben. Diese gegen die konventionelle Therapie resistenten Krebszellen metastasieren und bestimmen das Schicksal der Krebspatienten. Dass dies so ist, wird bestätigt durch die Neuentdeckung von Tumorstammzellen in soliden Karzinomen, erstmals 2004 in Brustzellkarzinomen, seitdem in zahlreichen anderen Krebszellformen. Diese Tumorstammzellen gelten heute als die wirklich gefährlichen Krebszellen, gegen deren ungehemmte Teilungstendenz es in der konventionellen Krebstherapie noch kein Behandlungsverfahren gibt. (Nachweis von Tumorstammzellen leitet Paradigmenwechsel ein. Deutsches Ärzteblatt, Heft 27, 7. Juli 2006, C 1558)

          Dagegen hat die vom Konzept der Cellsymbiosis abgeleitete Therapieform beeindruckende Behandlungserfolge gezeitigt (Lowenfels, D. (2006). The Dual Strategy of the Immune Response. A Review of Heinrich Kremer's Research on the Pathophysiology of AIDS, Cancer and Other Chronic Immune Imbalances. Townsend Letter. The Examiner of Alternative Medicine. June 2006, 68-75 (USA); www.ummafrapp.de)

          Dies gilt nicht nur für sog. austherapierte Patienten, sondern auch für andere Tumorleiden in allen Stadien, zelluläre und humorale Immunschwächen, inflammatorische Erkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Arteriosklerose, Diabetes auch in der therapieresistenten Form, Osteoporose, Burn out-Syndrom, CFS, Fibromyalgie, neurodegenerative Erkrankungen inkl. Alzheimer'sche Krankheit und andere Demenzformen sowie Parkinson'sche Krankheit, Depressionen, Psychosen, und viele andere, primär als Mitochondriopathien einzustufende Symptomzustände und Leistungsschwächen.
          Zielführend für die Entwicklung der Rezepturen der Cellsymbiosistherapie war die Erkenntnis des Autors, dass kurz gesagt, entgegen den bisher gültigen Theorien, die Atmungsketten in den Mitochondrien als Lichtquanten-(Photonen-) Prozessoren arbeiten. (Kremer, H. Das Krebsgeheimnis-Kurzschluss im Photonenschalter.2004. www.ummafrapp.de).
          Die dabei generierte mehrdimensional modulierte Information wird auf die delokalisierten Elektronen der Doppelbindungen des Adeninmoleküls des Adenosintriphosphats transferiert. So erklärt sich, warum ATP praktisch bei allen Stoffwechselvorgängen direkt oder indirekt „aktivierend” oder besser „informierend” beteiligt sein muss. So müssen beispielsweise die komplex modulierten Nukleobasen der ATP vor jeder Neusynthese einer DNA- oder RNA-Sequenz die benötigten Nukleobasen-Bausteine „informieren”, d.h. codierte Schwingungsenergie auf diese übertragen.

          Die eingangs zitierte hilfesuchende Frage des Genetikers Baltimore „was uns unsere Komplexität verleiht”, beantwortet sich im Prinzip so: Information ist eine nichtmaterielle Größe, die von einer Raum-Zeit-unabhängigen Matrix potentieller Information an unsere „Antennenmoleküle” wie ATP über quantendynamische Vorgänge als „kreative Information” übermittelt wird. Zellen sind also keine bloßen Wärmekraftmaschinen, sondern informationswandelnde Medien. Aber ATP ist nicht gleich ATP, in den menschlichen Mitochondrien modulierte ATP-Information ist sicher komplexer moduliert als beispielsweise in der Maus. Doch unter fakultativ aeroben Bedingungen modulierte ATP ist sicher weniger komplex moduliert als mitochondriale ATP aus intakten differenzierten Zellen, oder unter glykolytischen anaeroben Bedingungen modulierte ATP ist sicher am wenigsten komplex moduliert. Im letzteren Fall sprechen auch die Krebsforscher folgerichtig von „entdifferenzierten” Zellen.

          Der Genetiker Baltimore sollte sich fragen, warum nach der Abschrift einer protein-codierenden DNA-Sequenz in eine mobile Boten-RNA-Sequenz, nach Bearbeitung derselben, an die „reife” Boten-RNA ein sog. Poly-A-Schwanz angehängt werden muss, weil sonst die Proteinsynthese nicht funktioniert. Die Anweisung dazu ist nicht in den Genen zu finden. Woher weiß die Zelle also, was sie tu tun?
          Antwort an Baltimore: Weil die ca. 270 Adeninmoleküle des Poly-A-Schwanzes, die von modulierter ATP abstammen, resonanzgekoppelt sind mit dem nichtmateriellen Informationsfeld. Stellt man sich diesen Poly-A-Schwanz also als unterschiedlich Lichtquanten-modulierte Adenin-Elemente vor, dann ergibt sich ein codiertes Lichtquantenmuster, und so kann man sich den gesamten Organismus als hochkomplexes „informiertes” Lichtquantenfeld vorstellen (als quantendynamische Modellvorstellung siehe Bohm. D (1990) A new theory of the realtionship of mind and matter. Philosophical Psychology: Vol. 3 N. 2.271-86)

          In der Cellsymbiosistherapie werden deshalb Naturstoffe eingesetzt, die über bestimmte Wellenlängen bzw. Frequenzfenster im nahen UV-Bereich und im sichtbaren Spektrum Lichtquanten absorbieren und emittieren. Das therapeutische Potential solcher Naturstoffe ist in neueren Forschungspublikationen bestätigt worden. (Middlestone, E., Jr, et al (2000) The effekts of plant flavonoids on mammalian cells: implications for Inflammation, heart disease, and cancer. Pharmacol. Res. 52,673-751; Aggarwal B.B. et al. (2003) Anticancer potential of curcumin: preclinical and clinical studies. Anticancer Res. Jan-Feb: 23(1A):363-98).

          Insbesondere wird das Konzept der Cellsymbiosistherapie gestützt durch die neueren faszinierenden Ergebnisse der experimentellen und klinischen Grundlagenforschung über Alterungsprozesse. Im Zusammenhang mit der Neuentdeckung der Enzym-Klasse der sog. Sirtuine (von engl. silent information regulator), die bestimmte Gene und Proteine durch Entfernen einer aktivierenden Molekülgruppe stummschalten, wurden verblüffende Effekte bei allen Eukarya erkannt. So wurden beispielsweise die Sirtuin-Enzyme von für Krebs und Diabetes besonders disponierten Mäusen aktiviert mit bestimmten Naturstoffen aus der großen Familie der pflanzlichen Polyphenole. Im Vergleich zu normalen Kontrollmäusen lebten die disponierten Mäuse wesentlich länger und entwickelten trotzdem selten Krebs, Diabetes oder neurodegenerative Erkrankungen. Diese Forschungsdaten belegen, dass es auch beim Menschen ein übergeordnetes Regulationssystem gibt, da Sirtuin-Enzyme inzwischen auch im Zellkern, im Zellplasma und in den Mitochondrien des Menschen nachgewiesen wurden. Im Ergebnis aktivieren die Lichtquanten-absorbierenden pflanzlichen Polyphenole über vielfach vernetzte Regelkreise die O2-abhängige Mitochondrienleistung. Das lange gehegte wissenschaftliche Vorurteil, die Alterungsprozesse und die damit verbundenen typischen Krankheiten, wie Krebs, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen und neurodegenerative Krankheitsformen, seien ein unvermeidbarer natürlicher Verschleißprozess, ist damit in Frage gestellt. (Wood, J.G. et al. (2004) Sirtuin activators mimic caloric restriction and delay aging in metazoans. Nature 430, 686-89; Porcu, M., Chiarugi, A. Sirtuin-interacting drugs: from cell death to lifespan extension. Trends in Pharmacological Sciences, Vol. 26 N. 2 February 2005; Sinclair, D.A., Guarente, L., Schlüssel zur Langlebigkeit. Spektrum der Wissenschaft. Oktober 2006)

          Strukturanaloge Lichtquanten-modulierende pflanzliche Polyphenole, garantiert rückstandsfrei und unbelastet von Schwermetallen und Schadstofffen, sind in kombinierter und besonderer galenischer Zubereitungsform ein Hauptbestandteil der Rezepturen der Cellsymbiosistherapie. Polyphenole können vom Säugetierorganismus nicht synthetisiert werden und besitzen deshalb für den Menschen Vitamincharakter. Sie sind für die intakte Mitochondrienfunktion essentiell. Aus diesem Grunde sind pflanzliche Polyphenole in geeigneter Kombination mit anderen Naturprodukten zur Verhütung und Behandlung schwerwiegender mitochondrialer Leistungsschwächen, Systemerkrankungen und vorzeitiger Alterungsprozesse indiziert. Sie werden in einem individuellen Vorbeugungs- oder Behandlungskonzept als sog. Nahrungsergänzungsmittel von Ärzten und Heilpraktikern therapeutisch verordnet.

          Die Originalrezepturen der Cellsymbiosistherapie und dazu sorgfältig abgestimmte adjuvante Präparate werden hergestellt und vertrieben von TISSO Naturprodukte. Informationen zu TISSO Naturprodukten sowie Therapeutenkonferenzen, Therapeutenkongressen sowie Telefonkonferenzen für Ärzte und Heilpraktiker unter www.tisso.de.
          Informationen zu zertifizierten Fortbildungsseminaren zu Grundlagen und Praxis der angewandten Cellsymbiosistherapie für Ärzte und Heilpraktiker, labordokumentierten Behandlungsberichten, Hospitation in einer Praxis für angewandte Cellsymbiosistherapie, Teilnahme an einer ärztlich supervidierten Begleitforschung in Multi-Praxisstudien zur angewandten Cellsymbiosistherapie über ITN-Internationales Therapeutennetzwerk hier auf www.hp-meyer.de.

          Dr. med. Heinrich Kremer


          Siehe auch hier:

          Kommentar


            #6
            Zitat von WinfriedW Beitrag anzeigen
            Ich habe z. Zt. das Widerspruchsverfahren wg. Kostenübernahme für Thalidomid am Bein. Das zieht sich hin. Es geht dabei um überschaubare Beträge.

            Sollte der Kostenübernahmeantrag entgültig abschlägig entschieden werden, kannst du dich, Rudolf, darauf verlassen, dass ich Klagen werde.
            Super!! Dann werden alle evtl. von Deinem Einsatz profitieren - so wie evtl. von dem Einsatz des Kollegen K. aus Dortmund

            Man muss nur sehen, dass diese Verfahren viel Kraft kosten, die manch einer in dieser Situation nicht mehr hat.
            eben deshalb ist das auch eine Aufgabe der SHG-Organisation - bzw. der Organisation der Organisation, hier des BPS.

            Ich selbst habe bei der SHG Dortmund darum gebeten, die Schriftsätze des Verfahrens in Kopie zu bekommen, um in ähnlicher Weise von uns aus vorgehen zu können. Wir müssen dann mal sehen, welcher Mann, welche Männer für eine Klage in Frage kommen.

            Warum soll man sich nicht auf der Basis dessen, was in dem BVG-Urteil von Dez.2005 gesagt worden ist und was die Patientenvertreterin in dem WDR-Film nochmal unterstrichen hat, eine Klagewelle von PK-Endstadiumpatienten vorstellen können?? Davon haben wir doch hier, vermittelt übers Forum, genug!

            grüsse,
            Rudolf

            Kommentar


              #7
              Cellsymbiosistherapie

              Hallo Rudolf, hallo Horst K., hallo Dieter aus Husum, Dank Euch Allen für diese erschöpfenden Berichte bzw. Erläuterungen über die obige Mut machende Therapie. Das war nach einer Wanderwoche im Vogtland bei Bad Brambach für mich ein gelungener Auftakt, wieder am Forumsgeschehen teilzunehmen.

              "Manchmal den Rückzug antreten und sich ganz mit sich selbst befassen: Nur im Alleinsein können wir uns selber finden. Alleinsein ist nicht Einsamkeit, sie ist das größte Abenteuer!"
              (Hermann Hesse)

              Gruß Hutschi

              Kommentar


                #8
                Zitat von Dieter aus Husum Beitrag anzeigen
                Konzept der Cellsymbiosis Therapie nach Dr. med. Heinrich Kremer
                Der Ausweg aus der therapeutischen Sackgasse

                ja, das ist ein heftiger Text, oder ?

                wenn man nur mal dieses nimmt:

                "Die Ergebnisse waren schockierend: Das menschliche Zellkerngenom besitzt etwas mehr als 25000 Gene, das der Maus 24000. Inzwischen sprechen Genforscher von nur noch 21000 humanen Zellkerngenen. Das sind kaum mehr Zellkerngene als in einem der Haustierchen der Genforschung, einem winzigen Fadenwurm von wenigen Millimeter Länge und exakt 969 Zellen, gefunden wurden. Im Vergleich dazu besitzt der Mensch geschätzte 50 Billionen Zellen. Verhältnismäßig einfache Pflanzen, wie die Ackerschmalwand, weisen dagegen ein Mehrfaches an Zellkerngenen auf als die menschlichen Zellkerne."
                dann ist die konzeption, dass aus den zellkern-genen heraus alles gesteuert wird, reichlich daneben - das kanns nicht sein - die kompexität des menschen kann man nicht aus der schieren zellkern-gen-zahl ableiten ...


                aber lass uns die kremer-debatte in dem kremer-diskussionsfaden weiterführen

                hier sollten wir nur diskutieren, was wir aus dem WDR-TV-Beitrage lernen können ...
                und da wäre doch z.b. für alle, die schon knochenmetastasen-schmerzen haben, ein absoluter aufmerker, wenn von dem PK-kollegen berichtet wird, dass er sogar von den opiaten weggekommen ist - also: was hatter gemacht?? wer ruft an???

                grüsse,
                rudolf

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                  #9
                  Zitat von HorstK Beitrag anzeigen
                  Sendung verpaßt?
                  Hier der Inhalt der WDR-TV Sendung:

                  Krebs:
                  Eine Chemotherapie hilft nicht bei jeder Krebskrankheit. Trotzdem erstatten die Krankenkassen anstandslos die Kosten. Alternative Behandlungsmethoden dagegen werden nach wie vor oft abgelehnt, obwohl die Krankenkassen einen großen Spielraum bei der Bewilligung haben.

                  Von Caterina Pries
                  Doch seinen Antrag auf Kostenübernahme lehnte seine Krankenkasse ab und verweist auf die herkömmlichen Therapieformen wie Operation, Bestrahlung, Hormontherapie oder Chemotherapie.
                  Bundesverfassungsgericht ermöglicht großzügigere Bewilligung
                  Die Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, Judith Storf, kritisiert den Umgang der Krankenkasse mit dem Versicherten: „Das hören wir leider häufiger, da ist Herr K. kein Einzelfall. Zweimal hat er einen sehr gut begründeten Antrag gestellt, und in beiden Fällen ist nicht konkret auf sein Anliegen eingegangen worden, dass er nämlich ein Anrecht auf genau diese Maßnahme hat. In beiden Fällen ist im Prinzip mit ausweichenden Argumenten darauf verwiesen worden, dass er ja die Chemotherapie in Anspruch nehmen könne.

                  ...will Werner K. vor einem Sozialgericht klagen. Er hofft nun, mithilfe eines einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Bewilligung der Kosten zu erreichen, da es ihm in seiner Lebenslage nicht zuzumuten ist, dass sich das Verfahren jahrelang hinzieht.
                  Weitere Informationen:
                  Patienteninformation und -beratung
                  BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen
                  Infotelefon: (0 89) 76 75 51 31
                  (Mo. bis Do. 13.00 - 14.00 Uhr)
                  Hallo Forum!

                  Genau das macht auch der Werner aus Meldorf!

                  Nur das Sozialgericht Itzehoe (SH) hat sich überhaupt nicht ernsthaft mit der Problematik befasst, sondern mit der Begründung, der "Gemeinsame Bundesausschuß..."sehe beim fortschreitenden Prostatakarzinom nur die Verabreichung einer Chemotherapie vor, wurde der Antrag auf einstweilige Anordnung der Kostenübernahme meiner alternativen Immuntherapie durch die Barmer Ersatzkasse abgelehnt.

                  Das ist die gängige Praxis!

                  Nun sind wir beim Landessozialgericht Schleswig-Holstein gelandet. Die höhere Instanz.

                  Gruß Werner R.

                  Der eine fragt: Was kommt danach?
                  Der andere fragt nur: Ist es so recht?
                  Und also unterscheidet sich
                  der Freie von dem Knecht.

                  Theodor Storm
                  Zuletzt geändert von Gast; 21.08.2007, 16:20.

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                    #10
                    Therapierisiko

                    Hallo, lieber Werner, so ein Scheißspiel! Als ich ganz am Anfang, obwohl mit normalem Intelligenz-Quotienten ausgestattet, eine Galvano-Therapie über mich ergehen ließ, ließ mich meine Privatkasse, sonst durchaus zahlungswillig, wissen, daß wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden zur Krebsbekämpfung nicht bezahlt würden. Auch der Hinweis, daß die oberste hierfür zuständige Bundesbehörde lt. vorliegendem Urteil jede Möglichkeit, die zur Linderung von Krebskrankheiten beitragen würde, als von den Krankenkassen zu zahlende Leistung anzuerkennen sei, half nicht.
                    Ein Münchner Anwalt, der gegen meine Private Allianz klagen wollte, bekam einen Vorschuß von mir. Ich zog die Klage aber wegen Aussichtslosigkeit damals zurück, weil die Barmer Ersatzkasse in einem ähnlich gelagerten Fall den Prozess gewonnen hatte.
                    Heute würde ich wohl nicht locker lassen - Krebs macht hart und fast, aber nur fast egoistisch.

                    "Es ist unmöglich, ein unnötiges Risiko einzugehen. Denn ob das Risiko unnötig war, findet man erst heraus, wenn man es längst eingegangen ist"
                    (Giovanni Agnelli)

                    Gruß Hutschi

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                      #11
                      Hallo Hutschi!

                      Einen richtig guten Gruß aus Schleswig-Hostein von mir für Dich!

                      Was die Angelegenheit hinsichtlich der Entscheidung dieses Richters des Sozialgerichtes Itzehoe betrifft, so hat er sich mit dem Einzelfall überhaupt nicht beschäftigt.

                      Er hat sich lediglich auf den "Gemeinsamen Bundesausschuss..." bezogen und dessen Position vertreten.

                      Der "Gemeinsame Bundesausschuss..." entscheidet nur normativ. Er trifft keine Einzelfallentscheidungen!

                      Wenn das überall bei den Sozialgerichten so praktiziert würde, dann brauchte der "Gemeinsame Bundesausschuss..." nur noch seine Weisungen geben und damit würde ein individueller Klageweg für uns Patienten ad absurdum gestellt.

                      Darum geht es im Besonderen!

                      Der BPS kooperiert mit dem Medizinrechts-Beratungsnetz! Über das gezielte Klicken auf der homepage des BPS können Betroffene Kontakt aufnehmen und sich bei der Anwaltssuche behilflich sein lassen sowie eine kostenlose Erstberatung erhalten!

                      Gruß Werner R.

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                        #12
                        Zitat von RuStra Beitrag anzeigen
                        und da wäre doch z.b. für alle, die schon knochenmetastasen-schmerzen haben, ein absoluter aufmerker, wenn von dem PK-kollegen berichtet wird, dass er sogar von den opiaten weggekommen ist - also: was hatter gemacht?? wer ruft an???

                        ich bin von einem Kollegen angerufen worden, der eine antwort hat, hinzu habe ich noch von einer anderen antwort gehört, sodass ich jetzt 2 spuren habe, um die o.a. fragen beantworten zu können - ich muss aber noch vor einer möglichen veröffentlichung hier im forum erstmal mit Werner Kunze selbst sprechen -vielleicht spricht ihn ja auch einer vor mir- und mit einem therapeuten. bis dann, Rudolf

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                          #13
                          Zitat von RuStra Beitrag anzeigen
                          ich muss aber noch vor einer möglichen veröffentlichung hier im forum erstmal mit Werner Kunze selbst sprechen
                          Er hat mich gerade zurückgerufen.
                          Also:
                          Er führt die Schmerzlinderung auf die Einnahme von tgl. 6 Kapseln ProCurminComplete zurück, das wäre die eine Antwort.
                          Und zum anderen hat er mal im Frühjahr eine session bei einem Heiler-Therapeuten gemacht, und in der Tat hat er dann auf Anraten des Therapeute am darauf folgenden Wochenende die Opiate weggelassen und war schmerzfrei. Das wäre die zweite Antwort.

                          Curcumin wirkt vielfältig, nicht nur anti-kanzerogen, sondern auch anti-inflammatorisch - dass von daher Schmerzlinderung möglich ist, ist nachvollziehbar.
                          Heiler-sessions können durch Aktivierung körpereigener Überlebenssysteme (man denke nur an die Sirtuine) eine Besserung bewirken, auch das ist nachvollziehbar.

                          Wie auch immer - vom positiven Beispiel lernen bringts.

                          Werner Kunze, auch das darf ich sicher als Info weitergeben, wird rechtlich vertreten durch einer Anwältin, die noch eine Zusatz-Ausbildung macht in Medizinrecht. Da braucht sie noch Fälle, deren Aufnahme/Berbeitung sie kostenfrei machen würde - vielleicht tut sich auch hier eine Chance auf?


                          Schönen Mittwoch, ich muss zum Job,
                          Rudolf

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                            #14
                            Hallo Freunde,

                            ein Freund, klagt wegen 150 mg Casodex. Ich halte nichts von der Klagerei, schon gar nicht in diesem Fall. Bei einem Nachweis des Therapieerfolges, sehe ich einen Sinn, aber bei einem Versagen, wo bleibt da die Begründung. Ich lasse vor meinen Medikamenteneinnahmen die Funktion für mich testen, auf meine Kosten und auch die dann funktionierende Einnahme auf meine Kosten, nicht mal da käme ich auf die Idee zu klagen.
                            Wer meine PKG kennt, weiss von meinen Metastasenschmerzerfahrungen durch meinen "Wunderheiler", ganz normalen erfahrenen Heilpraktiker, vor bald 30 Monaten. Ob das so ewig weitergeht ist eine andere Frage. Ich wäre nie auf die Idee gekommen mir das von meiner Kasse (vielleicht 50 EUR) zahlen zu lassen.

                            Dann klagt schön weiter, Hans

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                              #15
                              Hallo HansiB,

                              Du scheinst ja ein ganz netter Kerl zu sein, aber hier dürftest Du einiges durcheinander wirbeln.
                              Natürlich hast Du recht, wenn Du sagst, wo bleibt bei einem Versagen der Therapie die Begründung.
                              Aber es geht hier darum, dass die gesetzlichen Krankenkassen einen großen Spielraum haben, für ihre Patienten z.B. eine alternative Therapie, wenn sie durch Studien etc. belegt ist, nach einer Einzelfallprüfung zu genehmigen.
                              Ebenfalls gibt es Patienten, die als "austherapiert" bezeichnet werden. Hier lehnen die Krankenkassen ebenfalls "tüchtig" alles ab, was sie nur können.

                              Weiterhin gibt es Patienten, die eine Chemotherapie aus verschiedenen Gründen ablehnen oder aus gesundlheitlichen Gründen nicht bekommen können, diese sollen nun von ihren Krankenkassen zu dieser toxischen Therapie gezwungen werden, da andere Therapieoptionen nicht akzeptiert werden.

                              Also Hansi, Du kannst ja Deine Behandlungen weitgehend selber bezahlen. Wenn es sich um ein paar Pimperlinge handelt, hast Du hier ein forsches Auftreten, aber ich möchte Dich dann einmal sehen, wenn Du die Alternativen hast: Standard-Chemotherapie (palliativ) oder eine andere nicht toxische Option, die mehr als 50,-- Euro kostet.

                              Bleib´Du nur in Deinem Schneckenhäuschen und lass aber andere aufrecht gegen die vorhandenen Missstände kämpfen!

                              Gruß Werner R.
                              Zuletzt geändert von Gast; 22.08.2007, 19:14.

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