Zitat von HorstK
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Auch bei Werners Immuntherapie bin ich im Zweifel, dass sie obige Kriterien erfüllt. Soweit ich das überschauen kann, ist Werner noch nicht hormonrefraktär. Daran wird's vermutlich scheitern. Weiterhin stellt sich die Frage, ob Dr. Nesselhut Ergebnisse aufweisen kann, die einer Nachprüfung durch einen vom Gericht bestellten Gutachter standhalten.
Überhaupt nicht vorstellen kann ich mir, das ein Gericht eine gesetzliche Krankenkasse dazu verdonnert, die Kosten eines Heilpraktikers zu übernehmen. Ich denke schon, die Gerichte werden zwischen Heilpraktikern und Fachärzten zu differenzieren wissen.
Vor dem Hintergrund dass Zytostatika ofmals mehr Schaden als Nutzen anrichten, mag ich nicht glauben, dass ein Gericht einen Betroffenen zwingen kann, vor einer nicht zugelassenen experimentellen Therapie, eine Chemotherapie zu machen.
Meine Situation mit Thalidomit ist eine andere: Ich bin erstens hormonrefraktär, zweitens habe ich eine Chemotherapie mit zuletzt ansteigenden PSA-Werten bereits hinter mir und es gibt Phase-II-Studien, die einen Benefit von Thalidomit aufzeigen.
WW
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