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    #16
    Zitat von HorstK Beitrag anzeigen
    ... Verfassungsgerichtsurteil vom 6. Dezember 2005 (AZ: 1 BvR 347/98) . . .

    . . .

    Er muss an einer lebensbedrohlichen oder zum Tode führenden Erkrankung leiden;
    die herkömmlichen, anerkannten medizinischen Behandlungsmethoden müssen ausgeschöpft sein, das heißt, der Patient muss nachweislich austherapiert sein;
    die Behandlung muss einen nicht ganz entfernt liegenden Heilungserfolg oder eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf haben.
    Ich habe Zweifel, dass Hutschis Galvano-Therapie diese Kriterien erfüllt. Außerdem ist Hutschi privat versichert. Da gibt es andere Spielregeln. Das Verfassungsgerichtsurteil vom 6. Dezember 2005 beschäftigte sich mit der gesetzlichen Krankenkasse.

    Auch bei Werners Immuntherapie bin ich im Zweifel, dass sie obige Kriterien erfüllt. Soweit ich das überschauen kann, ist Werner noch nicht hormonrefraktär. Daran wird's vermutlich scheitern. Weiterhin stellt sich die Frage, ob Dr. Nesselhut Ergebnisse aufweisen kann, die einer Nachprüfung durch einen vom Gericht bestellten Gutachter standhalten.

    Überhaupt nicht vorstellen kann ich mir, das ein Gericht eine gesetzliche Krankenkasse dazu verdonnert, die Kosten eines Heilpraktikers zu übernehmen. Ich denke schon, die Gerichte werden zwischen Heilpraktikern und Fachärzten zu differenzieren wissen.

    Vor dem Hintergrund dass Zytostatika ofmals mehr Schaden als Nutzen anrichten, mag ich nicht glauben, dass ein Gericht einen Betroffenen zwingen kann, vor einer nicht zugelassenen experimentellen Therapie, eine Chemotherapie zu machen.

    Meine Situation mit Thalidomit ist eine andere: Ich bin erstens hormonrefraktär, zweitens habe ich eine Chemotherapie mit zuletzt ansteigenden PSA-Werten bereits hinter mir und es gibt Phase-II-Studien, die einen Benefit von Thalidomit aufzeigen.

    WW

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      #17
      Hallo Winfried,

      da kommen wir der Sache schon näher. Wegen Casodex 150 zu klagen halte ich immer noch für fragwürdig. Die anderen Klagen hast du benannt. Wie war dein Benefit von Kontergan. Bei mir wurde, ich muss es erneut sagen, Konergan positiv getestet, meine HP findet es für mich hilfreich. Ich habe es ja noch vor mir, wenn erforderlich.

      Das mit dem toxischen Zwang, finde ich genau so daneben.
      Mein größeres Problem, ist die Willkür der einzelnen Ärzte, der Eine verschreibt auf GK, der Andre nur auf Privatrezept, oder gar nicht. Dagegen sollte man vorgehen.
      Ich habe in meinem Berufsleben oft Gerichtsstreitereien erlebt (nicht für mich privat), oft unnötig und unsinnig, meist hat der "Gegener" verloren. Gewonnen hat immer der Anwalt. Ich wollte noch mehr sagen, aber das bringt nichts.

      Gruß Hans

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        #18
        Kasse muß zahlen

        Hallo, Forumsfreunde, hierzu hatte ich doch über ein Urteil in Speyer berichtet:

        Krebspatientin siegt vor Gericht

        Alternative Medizin kann verordnungsfähig sein

        Hallo, Forumsbenutzer,

        Speyer. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Arzneimittel der alternativen Medizin grundsätzlich bezahlen, wenn sie standardmäßig eingesetzt werden. Dies entschied das Sozialgericht Speyer. In diesen Fällen dürften das Arzneimittel und die vom Arzt gewählte Behandlungsmethode nicht an den Maßstäben der Schulmedizin gemessen werden, befanden die Richter (Az.: S 7 KR 283/06).
        Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Patientin statt. Die Richter ließen jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung ihrer Entscheidung die Berufung zum Landessozialgericht in Mainz zu. Ein Arzt hatte der Klägerin zur Krebsbehandlung ein Mistelpräparat verschrieben, das regelmäßig im Rahmen der so genannten anthroposophischen Therapie angewandt wird.
        Die gesetzliche Krankenversicherung verweigerte die Kostenübernahme mit der Begründung, das Präparat sei nicht verordnungsfähig. Das Sozialgericht Speyer sah die Rechtslage anders. Die Richter betonten, das hier betroffene Medikament sei allein im Jahre 2003 insgesamt 125 000 Mal verordnet worden. Dies entspreche der Behandlung von fast 65 Prozent aller Krebspatienten. Daher lägen die Voraussetzungen eines standardmäßigen Einsatzes vor.

        "Eilen hilft nicht. Zur rechten Zeit losgehen, das ist die Hauptsache"
        (La Fontaine)

        Gruß Hutschi

        "Menschen irren, aber nur große Menschen erkennen den Irrtum"
        (August von Kotzebue)

        Gruß Hutschi

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          #19
          @Hutschi

          Dass bei einer onkologischen Erkrankung Mistelpräparate zu Lasten der Krankenkasse verschrieben werden können, ist ein alter Hut, Hutschi. Da ist es eher verwunderlich, dass sich eine Krankenkasse auf einen so aussichtslosen Rechtsstreit einlässt.

          Ich habe allerdings nicht den Eindruck, dass Mistel bei unserer Erkrankung einen Benefit bringt.

          WW

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            #20
            Misteltherapie nichts für PCa

            Hallo, lieber Winfried, das war mir im Prinzip schon klar. Auch den alten oder nicht mehr neuen Hut kann ich bestätigen. Mir ging es eigentlich nur um die Begründung, daß nämlich eine Therapie zu bezahlen sei, wenn sie nur oft genug von den Ärzten verschrieben wurde. Das könnte man doch auch auf andere häufiger vorkommende Arztempfehlungen umfunktionieren. Immerhin wäre es ein Anfang, nachdem ein Urteil grundsätzlich vorliegt, ob nun für nicht für PCa zu empfehlende Mistel oder ein anderes Präparat. Weil BION 3, das ich zur Darmflorasanierung kaufe, verschreibungsfrei ist, hat mir das z.B. sogar meine Privatkasse nicht bezahlt. Selbst als ich dafür ein Rezept von einem Internisten vorlegte, erklärte die Kasse frei heraus, das Medikament stünde nicht auf ihrer zu erstattenden Medikamentenliste. Man muß immer wieder neue Erfahrungen sammeln, wobei die Ablehnung bei der Galvanotherapie noch nachvollziehbar war. Heute würde ich jedoch schon versuchen, auch hierfür eine Kostenerstattung zu bekommen, nachdem wohl doch etliche Leute immer noch damit herumexperimentieren.

            "Der Mann mit einer neuen Idee ist ein komischer Kauz, bis sich die Idee durchsetzt"

            Gruß Hutschi

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              #21
              @Hutschi

              Biobran ist m.W. kein Medikament und weder verschreibungs- noch apothekenpflichtig.

              Juristisch ist Biobran ein Nahrungsmittel wie z.B. Kartoffelmehl.

              WW

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                #22
                Bion 3

                Hallo Winfried, nicht Biobran sondern Bion 3, und das ist kein Kartoffelmehl.

                Gruß Hutschi

                Kommentar


                  #23
                  Hallo Hutschi,

                  auch Bio-Bran ist für mich kein Kartoffelmehl. Aber lieber nur Kartoffelmehl, wenn es hilft, als ein giftiges Medikament, wenn es nicht hilft. Ich untersuche vorher, ob das Kartoffelmehl, oder, wenn es sein muß das Gift mir hilft, darum geht es doch.

                  Gruß Hans

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von Hutschi Beitrag anzeigen
                    ..., nicht Biobran sondern Bion 3 ...
                    Prima, wieder etwas gelernt: Bion 3 ist eine andere Glaubensrichtung als Bionbran.

                    Zitat von Hutschi Beitrag anzeigen
                    ..., und das ist kein Kartoffelmehl.
                    Aber es ist ein Nahrungsergänzungsmittel und damit juristisch ein Nahrungsmittel wie saure Sahne, Tomatenmark oder Kartoffelmehl.

                    WW

                    Kommentar


                      #25
                      Bion 3

                      @Hutschi;

                      Nachtrag:

                      Kosten für rezeptfreie, ebenso wie Medikamente, die dazu dienen, die persönliche Lebensführung zu verbessern wie potenzsteigernde Mittel, Schlankheits- oder Haarwuchsmittel, werden seit der Gesundheitsreform grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

                      Hierzu gibt es eine Ausnahmeliste. Mistel steht in dieser Liste, Bion 3 hingegen nicht.

                      Bei den privaten Kassen gelten andere Regeln. Was dort erstattet wird und was nicht, hängt letztendlich vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Grundsätzlich werden, denke ich, aber die privaten Krankenkassen den gesetzlichen folgen und diese Leistungen aus ihrem Katalog herausnehmen.

                      WW

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                        #26
                        Ausnahmeliste

                        Hallo Winfried
                        Zitat von WinfriedW Beitrag anzeigen
                        Hierzu gibt es eine Ausnahmeliste. Mistel steht in dieser Liste, Bion 3 hingegen nicht.
                        Auf Seite 2 der Liste sind all die Ausnahmemöglichkeiten enthalten, die in den Vorgaben nicht enthalten sind.
                        Bei Bion 3 handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, welches dem Deutschen Arzneibuch (DAB) entspricht.

                        Der wesentliche Unterschied zu Nahrungsergänzungsmitteln besteht in der Fertigung nach dem Deutschen Arzneimittelgesetz, was bei Artikel, die bei Aldi, Lidel, Penny und Co verkauft werden nicht gefordert ist. Andersherum dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel im normalen Einzelhandel, also dort nicht verkauft werden.

                        Nun aber zum Wesentlichen. Bion®3 entspricht dem DAB und kann immer dann wenn das microbiologiosche Gleichgewicht der Darmflora durch ärztliche Therapien dermaßen gestört ist, dass Durchfälle den Flüssigkeitsverlust lebensbedrohlich werden lassen, zur Wiederherstellung der Darmflora verordnet werden. Auch auf Kassenrezept. - Ob der behandelnde Arzt sich dessen, bei all der sonstigen, in knebelnde Bürokratie, bewusst ist, lasse ich dahingestellt. Es gibt übrigens eine ganze Reihe solcher probiotisch wirkender Arzneimittel, die als solche zugelassen sind.

                        Herzlichen Gruß
                        Heribert

                        Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
                        myProstate.eu
                        Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
                        Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



                        (Luciano de Crescenzo)

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                          #27
                          @Heribert

                          Wieder etwas gelernt, Heribert. Dass Bion®3 ein apothekenpflichtiges Arzneimittel ist, wusste ich bisher nicht. Ob deine Aussage in dieser Form richtig ist, konnte ich aber auf die Schnelle nicht verifizieren.

                          Gefunden habe ich dazu dieses:
                          Zitat von pharmazeutische-zeitung.de


                          Merck-Produkte bleiben apothekenexklusiv

                          ....

                          Thom: Ich sehe sehr wohl eine gute Chance, sowohl für den Apotheker wie auch für Anbieter innovativer, apothekenexklusiver Produkte in diesem Segment. Wie ich schon erwähnte, sehen wir Bion 3 als genau solch ein Produkt, welches dem Apotheker eine gute Möglichkeit gibt, ein einzigartiges Produkt dazu zu nutzen, verloren gegangene Kunden wieder in die Apotheke zurückzuführen. Wichtig ist hierbei, dass der Apotheker seine Fachkompetenz und den besonderen Einkaufsort Apotheke nicht zum Marktplatz für Billigprodukte macht. Eine Apotheke muss anders kalkulieren als ein Supermarkt und hat somit auch das Recht, sich über Beratungsleistung und entsprechende Produktangebote im mittleren und oberen Preissegment zu bewegen. Darüber hinaus kann es meines Erachtens nicht sinnvoll sein, wenn sich Bemühungen der Marktteilnehmer ausschließlich darauf richten, die Preisspirale mit Standardprodukten nach unten anzuheizen.

                          ...
                          Na gut, wenn vielleicht doch nicht apothekenpflichtig, dann doch wenigstens Apothekenpreise .


                          @Hutschi

                          Also nichts wie hin zu deinem Arzt und deiner Versicherung, Hutschi. Auf diesen Passus der Ausnahmeliste musst du dich beziehen:
                          Zitat von Ausnahmeliste


                          Dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) verordnet werden?


                          Der Arzt kann ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnen, wenn es zur Behandlung von schwerwiegenden UAW eingesetzt wird. Als schwerwiegend gelten UAW, wenn sie lebensbedrohlich sind oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigen.

                          WW

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                            #28
                            Krankenkassen auf Abwegen?

                            In beiden Fällen ist im Prinzip mit ausweichenden Argumenten darauf verwiesen worden, dass er ja die Chemotherapie in Anspruch nehmen könne.
                            Wie kann man in eine todbringende Medizin inverstieren?
                            Beweise:
                            Die Unbehandelten leben länger. Auszug aus dem Buch die „Pharma Story"
                            Dr. Hardin Jones, Professor für medizinische Physik und Physiologie an der Berkeley Universität in Kalifornien hat eine Studie über Krebskranke geführt, die den Zeitraum von 25 Lebensjahren umfasst. Er ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass unbehandelte Patienten nicht früher sterben als die, die die volle konventionelle Behandlung des Wegschneidens-Ausbrennens- Vergiftens genießen, die das medizinische Establishment "anerkennt"; in vielen Fällen leben die Unbehandelten sogar länger. Und - das lässt sich mit Sicherheit sagen - sie leiden weniger. Anlässlich eines Seminars der Wissenschaftsjournalisten 1969 teilte Dr. Jones das Resultat seiner Studie der Amerikanischen Krebsgesellschaft mit, wobei er nochmals bestätigte, was er schon 1955 in seinem klassischen Aufsatz über dieses Thema in ,Transactions of the New York Academy of Sciences' (Berichte der New Yorker Akade­mie der Wissenschaften) veröffentlicht hatte.
                            Nach diesem Referat erhielt Dr. Jones viele Briefe von Ärzten, die seine Studie lobten, die übrigens später von drei weiteren Berichten anderer Forscher nochmals bekräftigt wurde, wie eine Einsicht in den Science Citation Index zeigt. Doch nur in einer einzigen Zeitung und in einem Kommentar über Gesundheitsfragen wurde davon Notiz genommen. Die strenge Zensur, die das Arzneimittel-Kombinat bei Nachrichten aus dem Bereich der Gesundheit ausübt, - wir werden darauf im nächsten Kapitel zurückkommen - wachte darüber, dass derart wichtige Meldungen von der Öffentlichkeit ferngehalten wurden.
                            Dr. Jones führte aus: "Die Beweise für den Nutzen einer Krebsthe­rapie stützten sich auf systematische biometrische "Irrtümer."
                            *Biometrie: die Erforschung der Lebewesen nach ihren Maß- und Zahlen­verhältnissen.
                            Niemand hat das bisher widerlegen können, und die Zahl der Überlebenden ist seither auch nicht gestiegen. Im Gegenteil, Dr. Jones fand zum Beispiel heraus, dass eine Frau mit Brustkrebs ohne konventionelle Behandlung viermallänger lebt. "Patienten, die sich der Behandlung widersetzten, lebten durchschnittlich noch 12 Jahre. Die, die einer Operation oder einer anderen Behandlung zustimmten, dagegen nur durchschnittlich noch 3 Jahre. Es besteht nicht der leiseste Zweifel, dass Radikaloperationen an Krebspatien­ten mehr schaden als nützen."
                            Zu einem großen Teil richtet sich die Furcht vor der Krankheit auf die Schrecken der Behandlungsmethoden, die die Einheit des Kör­pers zerstören und den Patienten schwerstem psychischen Druck und entsetzlichen Schmerzen aussetzen.
                            Eine Operation kann zur Ausbreitung des Krebses führen und das Wachstum der tödlichen Metastasen auslösen. Diese Metastasen werden nach einer Studie aus dem Jahre 1978 von Dr. Michael Feldman und seinen Kollegen vom Weizmann Institut in Israel im Primärtumor gehemmt. Darüber hinaus hat ein großer chirurgischer Eingriff einen schweren Schock zur Folge, sowohl organisch wie psychisch, und bringt auf diese Weise das natürliche Abwehrsystem des Körpers, das mit der Störung in vielen Fällen fertigwerden könnte, noch mehr durcheinander. Bestrahlungen hemmen die natürlichen Abwehrkräfte noch mehr; außerdem sind sie bekannterweise selbst krebsfördernd.
                            Die Chemotherapie begünstigt die Entartung der Zellen und ist oft so brutal, dass sie den Patienten tötet, bevor der Krebs es tut.
                            In einer Reuterdepesche aus Kairo über den Tod des ehemaligen Schah von Persien, Reza Pahlevi im Juli 1980, erklärte der berühmte amerikanische Herzchirurg Michael De Bakey, der einer der ihn betreuenden Ärzte gewesen war, in einem Fernsehinterview, dass die Chemotherapie und nicht der Krebs, den sie hemmen sollte, den Tod des Monarchen herbeigeführt hätte. Weiter stand in der Depesche, dass ein anderer Arzt, der nicht genannt zu werden wünschte, erklärt habe, dass die tödliche Infektion erst eingetreten sei, nachdem die ägyptischen Spezialisten beschlossen hatten, die Dosis der chemothe­rapeutischen Mittel zu erhöhen. (La Suisse, 29.7.1980)
                            Es gab wirklich nur noch wenig Hoffnung für den Schah, als er im Herbst 1979 von Mexiko nach New York geflogen wurde, und dort, schon ein kranker Mann, nach sechs Jahren Chemotherapie gegen ein angebliches Krebsleiden von amerikanischen "Krebsspeziali­sten" fest in die Hand genommen wurde.
                            Zuerst entfernten sie seine Gallenblase und empfahlen dann "eine Intensivbehandlung gegen Krebs", wie Zeitungsartikel vom 26. Oktober 1979 berichteten. Die Notiz fuhr fort: "Ein Ärztestab erstattete heute Bericht, nachdem sie dem Schah entnommene Gewebeproben untersucht hatten. Die Diagnose lautete Lymphoma vom Großzellentyp."
                            Wahrscheinlich um sicher zu gehen, dass der Schah es sich nicht anders überlegen und seinen durch Chemikalien und chirurgische Eingriffe traumatisierten Körper einem Arzt einer anderen medizini­schen Richtung anvertrauen würde, der ihn möglicherweise gesund gemacht hätte, - was eine Katastrophe gewesen wäre - versicherten die Ärzte dem Kranken, wie ausgezeichnet die offizielle Krebsthera­pie sei, wie am Schluss des Artikels zu lesen stand:
                            Dr. Morton Coleman, der Leiter des chemotherapeutischen Teams, betonte, dass Lymphomas in den letzten Jahren auf die Behandlung angesprochen hätten. , Ein Lymphoma reagiert äußerst empfindlich auf diese Behandlung', sagte er. ,Wir können entschieden etwas gegen ein Lymphoma tun.' (International Herald Tribune, 27.128. Oktober 1979)
                            Wenn jemand die Absicht hätte, einen Menschen krebskrank zu machen, dann müsste er das Opfer folgender Behandlung unterzie­hen: 1) Großer chirurgischer Eingriff. 2) Intensive Bestrahlungen. 3) Massive Chemotherapie. Alle drei Verfahren werden heute bei Krebspatienten, die hoffen, von der offiziellen Medizin mit ihren "anerkannten" Methoden geheilt zu werden, gleichzeitig angewandt. Und sie sind es auch, die der Schah von Persien erdulden musste.
                            Ps. Dieser Artikel stand in einem Buch von 1974 welches jetzt mit der 5.Neuauflage belegt wurde. „Die Pharma Story“ von Hans Ruesch aus dem Hirthammer Verlag
                            Wie wichtig die Vitamine sind steht schon im Buch welches 1937 auf dem Markt kam.
                            „Gesund durch Biochemie“.
                            Genau diese Erkenntnisse bestätigt auch ein Dr.Rath, ist also nichts Neues! Und auch der Spiegel vom 4.10.2004 in „Giftkur ohne Nutzen“ Und trotzdem wird weiter die todbringende Chemo in den immungeschwächten Körper hineingepumpt.

                            GW.Schell


                            Kommentar


                              #29
                              Und jetzt ?

                              Hallo GWS,

                              was soll dieser Beitrag bewirken?!?

                              Sollen wir uns jetzt von der Schulmedizin fernhalten und versuchen, uns durch die Einnahme von Vitaminen zu heilen??

                              Hallo Herr Damm,

                              Als Moderator, der ja grossen Wert auf die Formen und Inhalte legt, würde ich Ihre Stellungnahme (die ich bei Reinardo's "Kriegskinder-Beitrag" immer noch vermisse) jetzt und hier sehr begrüssen.

                              Gruss,

                              Norbert

                              Kommentar


                                #30
                                Bezug auf Beitrag @HorstK

                                Hallo Norbert52

                                was soll dieser Beitrag bewirken?!?
                                [quote]

                                Sollen wir uns jetzt von der Schulmedizin fernhalten und versuchen, uns durch die Einnahme von Vitaminen zu heilen??


                                Nein, die Schulmedizin hat schon seine Berechtigung. Nur sollte man auch wissen, dass fast alle Krankheiten auf ein Mangel an Vitaminen und Spurenelemente zurückzuführen sind.
                                Die Schulmedizin ist natürlich darauf ausgerichtet das die Apparatemedizin weiterhin seinen Stellenwert beibehält. Bei meinen Recherchen habe ich nun feststellen müssen, dass die meisten Mediziner sagen, eine ausgewogene Ernährung tut es auch. Dabei wird aber vergessen, dass der Mensch keine drei Schubkarren voll Gemüse essen kann um seinen Vitaminbedarf zu decken. Die meisten Vitamine werden zudem noch beim Kochen vernichtet.
                                Und wenn Sie mein lieber "Norbert 52" den fortbestand der Chemo für sinnvoll halten dann ist das Ihre Meinung. Ich habe eine andere Auffassung, wie auch 80% der befragten amerikanischen Ärzte, die nie eine Chemobehandlung über sich ergehen lassen würden.

                                Durch die Einnahme von Vitaminen heilen Sie gar nichts, sie stärken lediglich das Immunsystem, damit der Körper selbst in die Lage versetzt wird sich gegen allerlei Krankheiten zur Wehr zu setzen. Immer mehr Studien in diese Richtung bestätigen dies.
                                Erfahrungen aus meinem Bekannten und Familienkreis bestätigen dies ebenso.
                                Lassen Sie doch die Kindergartenspiele mal außen vor indem Sie nach den Forenguru rufen.

                                Hallo Herr Damm,
                                Als Moderator, der ja grossen Wert auf die Formen und Inhalte legt, würde ich Ihre Stellungnahme (die ich bei Reinardo's "Kriegskinder-Beitrag" immer noch vermisse) jetzt und hier sehr begrüssen.


                                Wenn ich mich also irren sollte, können Sie mir das nicht auf normalem Wege mitteilen, es kommt mir so vor, als wenn Sie an dem "Geschäft mit der Krankheit" involviert sind.
                                Wenn Sie verstanden haben, worauf es bei der Pharmaindustrie ankommt, dann werden Sie die Sache aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Machen wir mal die Rechnung auf:
                                1 Krebspatient der die gesamte Palette an Chemo verabreicht bekommt, kostet der Krankenkasse im Jahr an die 190.000 € das sind bei 220.000 Patienten im Jahr 41800000000, - € Wer lässt sich da schon vom Spiegelbericht "Giftkur ohne Nutzen" einschüchtern. Das ist der einzige Grund weshalb die Chemo so Wichtig ist. Wenn man dann noch diese Illuminantengemeinde näher durchleuchtet, wird man feststellen, dass Herr Kunze wie im TV WDR genannt um seine Vitamine kämpft, damit diese erstattet werden, weil er sich selber geheilt hat vom Prostatakrebs (um beim Thema zu bleiben) wird er z.Zeit noch gegen Windmühlenflügen anrennen müssen. Ich wünschte mir mehr @ Horst K`s die gewissermaßen eine Vorreiterrolle für eine gerechtere Gesundheitspolitik eintreten im Stande sind. Ein Wunder ist auch, dass der WDR eine solche Sendung gebracht hat, es scheint ein Umdenkungsprozess stattgefunden zu haben?
                                Nun bin ich auch mal auf die Antwort des Forenbetreibers gespannt.
                                In diesem Sinne
                                G-W. Schell

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