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Welche Fahrten werden noch auf Transportschein (TS) durchgeführt?

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    Welche Fahrten werden noch auf Transportschein (TS) durchgeführt?

    Es werden nur noch Fahrten von/zur ambulanten Behandlung durchgeführt, die auch im Vorhinein von der Krankenkasse genehmigt wurden. Bei Fahrten von/zur stationären Behandlung bzw. bei Verlegungen ist nur die Transportverordnung notwendig.

    Dazu gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen: Fahrten zur Strahlentherapie und Chemotherapie gelten als Serienbehandlung und sind genehmigt. Hier wird auch nur ein Eigenanteil für die erste und letzte Fahrt fällig. Fahrten zur vor- bzw. nachstationären Behandlung werden ebenfalls übernommen, wenn dies den Krankenaufenthalt verkürzt. Ds gilt ebenso für Fahrten zur ambulanten OP und für Fahrten zur ambulanten Vor- bzw. Nachbehandlung. Ebenso eingeschlossen sind Fahrten von Personen, die im Schwerbehindertenausweis ein "aG" , "Bl" oder ein "H" eingetragen haben, bzw. Pflegestufe 2 oder 3 inne haben.

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    Einigermaßen pervers finde ich, dass ich, der ich eine Serienbehandlung (Strahlentherapie) erhalte, per Definition einen Anspruch auf einen Transportschein hätte. Das Taxi bekäme in der Strahlenklinik ebenfalls per Definition eine Einfahrtgenehmigung und würde auf mich warten. Da ich aber bisher von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht habe, habe ich auch keinen Anspruch auf einen Patientenparkplatz. Patientenparkplätze gibt es schon, die sind aber mit Dauerparkern belegt und mit einer Schranke abgesperrt.

    Direkt an unserem Werkstor gibt es eine Taxihalte. Da wird wohl etwas zu machen sein!

    WW
    Zuletzt geändert von Gast; 06.06.2006, 22:09.
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