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    Hallo,


    2005 erkrankte ich an Prostatakrebs und musste operiert werden. Eine Folge der OP war eine andauernde Harn-Inkontinenz. Ich muss demnach Vorlagen tragen. Die Kosten für die Vorlagen wurden bis Januar dieses Jahres teilweise von meiner Krankenkasse – gesetzliche Krankenkasse – getragen. Ende Januar dieses Jahres erhielt ich von einer mir unbekannten Firma die schriftliche Nachricht, dass sie mich künftig aufgrund einer Vereinbarung mit der Krankenkasse mit Vorlagen versorgen wird. Dieser Firma waren offenkundig meine persönlichen Daten und intimste Daten über meinen Gesundheitszustand ohne meine Zustimmung von der Krankenkasse übermittelt worden. Einige Tage später bestätigte die Krankenkasse den Sachverhalt. In der Folgezeit habe ich mich aus Scham selbst mit Vorlagen versorgt und die Kosten in voller Höhe getragen. Die menschenunwürdige Behandlung hat mich sehr verletzt. Deshalb habe ich mit Zeitversatz von der Krankenkasse wissen wollen, was sie zu einer solchen Vorgehensweise getrieben hat. Die Krankenkasse beruft sich auf Rechtsgrundlagen, aus denen ich – als Laie – keinerlei Berechtigung für ihr Handeln erkennen kann. Einer Empfehlung folgend wandte ich mich dann an den „Beauftragten für den Datenschutz“. Von dort erhielt ich nach einiger Zeit eine m.E. ernüchternde Antwort. Der „Datenschutzbeauftragte“ hatte sich inzwischen mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und zitierte in dem Antwortschreiben im wesentlichen die Stellungnahme der Krankenkasse, die ihr Verhalten nachhaltig rechtfertigt. Ein Satz des Antwortschreibens hat mich besonders irritiert. Dieser Satz lautet: „Die Erforderlichkeit der Datenübermittlung begründet die Krankenkasse mit dem Umstand, dass gerade ältere Personen von Inkontinenz betroffen sind und dieser Personenkreis häufig nicht mehr in der Lage ist, die Versorgungsumstellung zu begreifen, .........so dass die Datenübermittlung durch die ..... (Krankenkasse) zur Gewährleistung einer nahtlosen Versorgung der Versicherten erforderlich sei.“

    Vielleicht kann mir jemand die Sachlage verständlich erklären, oder mir raten, wie ich mich gegen eine solche Verhaltensweise wehren kann.


    Gruß lorenz


    (Anmerkung: Seit 54 Jahren bin ich Mitglied dieser Krankenkasse und habe fast ausschließlich die höchstmöglichen Beiträge gezahlt.)

    #2
    Gegen Windmühlen...

    Hallo Lorenz, Deine Frage solltest Du eher an den verbandseigenen RA Mielke richten; hier im Forum scheinen alle Berufe vertreten zu sein außer Juristen - diese scheint der PK irgendwie zu meiden. Ob Hr. Mielke sich aber zu Deinem Problem äußern wird, steht auf einem anderen Blatt. Kürzlich hat sich in der Plauderecke sogar der hiesige PC-Mann Holger Junnemann als Jurist versucht, doch ich bezweifle, dass er dieser Sache gewachsen ist. Es ist sicherlich nicht richtig, dass Kassen Mitgliederdaten an private Händler weitergeben oder gar verkaufen (das Letztere wirst Du sowieso nie beweisen können). Aber, Du schreibst selbst: "In der Folgezeit habe ich mich aus Scham selbst mit Vorlagen versorgt". Nun Hand aufs Herz: Ist es letztendlich nicht egal, vor wem Du Dich "schämen" willst - ob vor den desinteressierten Schreibtussen oder Lagerarbeitern der Versandhandelsfirma, denen der Adressaufkleber mit Deinem Namen überhaupt nichts sagt, weil sie täglich Tausende von solchen Päckchen abfertigen, oder vor dem netten Mädchen im Sanitärhaus, das Dir die Dinge mit einem Profi-Lächeln persönlich in die Hände drückt? Ein anderer Aspekt: Die GKVen versuchen verständlicherweise dort einzukaufen, wo es für sie am Billigsten ist - das betrifft nicht nur Hilfs-, sondern auch alle Heilmittel und spiegelt sich dann auch in den Festbetragspreisen der GKVen und der Höhe der Zuzahlungen. Beispiel meine (ges.) Kasse: Ich beziehe meine Medikamente bei einer Versandapotheke, weil ich dort die halbe Zuzahlung erlassen bekomme. Als die dt. Apotheken "um die Ecke" dieser Versandapotheke den Verkauf in Dtl. gerichtlich verbieten lassen wollten, rief ich meine Kasse sicherheitshalber an und fragte, ob sie die Apotheke trotz laufendem Gerichtsverfahren weiterhin auszahlen. Man sagte mir, dass "offiziell" noch nichts entschieden ist, versicherte mir aber, dass ich dort meine Rp. weiter problemlos einschicken kann (weil die Kasse dort für die Arzneimittel viel weniger bezahlen muss). Dabei fiel mir keinen Augenblick ein, dass irgendwo in Aachen oder gar in Holland Duzende fremde Leute Einblick in meinen Medikamentenhaushalt bekommen. Im Gegenteil - mit jeder Sendung bekomme ich gleich auch eine jew. aktualisierte Liste meines Medikamentenverbrauchs mit Datum, dem Namen des Arztes usw., und für mich entfällt damit die lästige Nachtarbeit am PC, wenn ich darüber selbst Buch führen müsste, und ich komme auch mit den Kosten besser zurecht. Dass ich krank bin, ist nichts Neues oder Geheimes. Das ist ohnehin allein durch den Pflichteintrag im zentralen Krebsregister und Deinen Behindertenantrag beim Versorgungsamt aktenkundig. Und die Bürohühner und Packer in den Versandhäusern interessiert meine (und Deine) Kleinigkeit am Allerwenigsten. Wenn Du den Faden weiter zurück verfolgen willst, müsstest Du Dich genauso darüber echauffieren, dass Deine Krankenunterlagen bei den Krankenkassen, der Rentenanstalt, dem Versorgungsamt, in NRW seit diesem Jahr sogar bei den Gemeinden durch Hände von Hunderten Schreib- und sonstigen Hilfskräften gehen, die nicht auf Grund ihres Berufs gesetzlich zur Schweigepflicht verdonnert sind - ein Sachbearbeiter wird eben eingestellt, dann blättert er gelangweilt in Deiner (und nicht nur Deiner) Akte, guckt zwischendurch aus dem Fenster und ab und zu auf die Uhr, bis er irgendwann mal wieder entlassen wird, oder er geht selbst - egal aus welchem Grund auch immer, und zwar - stell Dir das bloß vor! - mit dem Wissen um Deine Krankheiten! Auch wenn die Krankenkasse als sein Arbeitgeber ihn während des Arbeitsverhältnisses per Arbeitsvertrag zum Schweigen verpflichtete: Die Sicherheit, dass er nach dem Jobwechsel nicht am Abend in der Kneipe ausgerechnet über Deine Wehwehchen plaudern wird, hast Du nie! Wenn Du Dich in solchen Sachen schlau machen willst, frage am besten in einem einschlägigen Forum nach, z. B. im Forum Deutsches Recht http://www.recht.de/phpbb/ oder im Jurathek Forum http://forum.jurathek.de/index.php? dort kannst Du mit Deinem Thema Hunderte von Seiten beschreiben... Eine Rechtsberatung kann ich Dir nicht geben, nur sagen, was ich selbst in so einem Fall vielleicht machen würde, wenn ich so ein Streithahn wäre wie Du und Geld für einen RA sparen möchte: Zum Preis einer Briefmarke würde ich einen Strafantrag gegen die Kasse wegen Verdachts auf Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB an die Staatsanwaltschaft richten und dann abwarten, was die StA dazu sagt. http://lawww.de/Library/stgb/203.htm § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen: "(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als ... 5. staatlich anerkanntem Sozialarbeiter ... anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Amtsträger, 2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, ... anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist. Einem Geheimnis im Sinne des Satzes 1 stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfaßt worden sind; Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzelangaben anderen Behörden oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bekanntgegeben werden und das Gesetz dies nicht untersagt." http://lawww.de/Library/stgb/204.htm § 204 Verwertung fremder Geheimnisse "(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (Das wirst Du aber nie beweisen können.) Die GKVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, also Amtsträger. Ich stelle solche Anträge immer nur "auf Verdacht", damit die Sache nicht zum Bumerang wird ("Falsche Beschuldigung" ist auch eine Straftat). Wie viel recht ich habe, soll dann die StA entscheiden, die kennen sich auch besser aus. Dann passiert eine von zwei Möglichkeiten: 1) Die StA verwirft schriftlich meinen Antrag (als unbegründet o.ä.) 2) Ich höre von der StA nix mehr, d. h. sie hat die Ermittlungen aufgenommen mit dem Ziel, den Übeltäter vor den Strafrichter zu bringen. Sehr oft wählt das Gericht "im Einvernehmen" mit dem Ankläger (= die StA) eine Art Kompromiss, indem das Verfahren eingestellt wird, wenn der Beschuldigte eine gewisse Summe für mildtätige Zwecke zahlt. Unfein, für den Delinquenten aber praktisch, weil er aus der Sache als "Nicht Vorbestrafter" rauskommt. Als Anzeigenerstatter habe ich auf den weiteren Verlauf des Verfahrens keinen Einfluss mehr (allenfalls nur als Zeuge, kommt im Fall wie oben aber kaum in Betracht, solche unliebsamen Sachen werden idR nur nach Aktenlage entschieden). Wenn ich nichts mehr höre und wissen will, wie es sich weiter entwickelt, muss ich einen RA bitten, die Akteneinsicht zu beantragen und mich hineinschauen zu lassen (kostet Geld..). Mir persönlich wäre aber die dafür aufgewendete Zeit viel zu schade. Es kostet viel Arbeit an der Schreibmaschine und das Resultat bringt sowieso kaum etwas, denn ein Streit mit Behörden ist ein Lauf gegen die Windmühlen. Der Datenschutzbeauftragte war Dir ein Vorgeschmack, eher wirst Du nur weitere "ernüchternde Antworten" bekommen. Am besten die ganze Sache vergessen... Good luck, Axel

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