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(Erst-)Antrag -Schwerbehindertenrecht-

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    #16
    Hallo Ralf,

    entschuldige, alles Gute im neuen Jahr.

    Gruß Konrad

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      #17
      Zitat von HansiB Beitrag anzeigen
      entschuldige, alles Gute im neuen Jahr.
      Hallo Konrad,

      ebenso!

      Ralf

      Kommentar


        #18
        In diesem Bunde fehlt der Dritte

        Hallo, Ralf, habe verstanden. Manchmal juckt es einem im Finger. Ich tue es auch nie wieder!! Lieber mache ich ein neues Fass - sprich einen neuen Thread - auf.

        "Drei Dinge kommen nicht zurück: Das gesprochene Wort - das vergangene Leben und die versäumte Zeit"

        Gruß Hutschi

        Kommentar


          #19
          Zitat von HansiB Beitrag anzeigen
          Wer so viele unschöne Krankheiten und Therapien hinter sich hat, wird mit 90 % Behinderung nicht mehr arbeiten können, der sollte auch schon mindestens 80 Jahr alt sein.
          Vielen Dank an HansiB,
          leider habe ich die 80 noch nicht erreicht, werde mich aber mühen es zu schaffen.

          fohes neues Jahr
          DIES IST DIE ANSICHT EINES BETROFFENEN UND KEINE FACHÄRZTLICHE AUSKUNFT
          Antworten beziehen sich nur auf meine eigenen Erfahrungen

          Gruß vom Neckar und eine glückliche Hand bei der Wahl der richtigen Therapie,
          Konrad

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            #20
            Hallo Olli Th-JO-jO
            Mein Antrag für den Schwerbeschädigtenausweis wurde vom Sozialdiest des Krankenhauses gestellt und ich bekam bei meiner 2-fachen Hormontherapie 100 Prozent für 5 Jahr, die im Juni 2009 zu Ende gehen. Es läuft aber auf Veranlassung des Versorgungsamtes ein entsprechender Verlängerungsantrag.

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              #21
              Zitat von Konrad Beitrag anzeigen
              Dem Arbeitgeber muss man dies nicht mitteilen.
              Was hat es denn für einen Vor- oder Nachteil, wenn ich dem Arbeitgeber das mitteile?

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                #22
                Hallo,

                Vorteil ist möglicherweise mehr Urlaub und einen besseren Kündigungsschutz.
                Nachteil, wenn man mit dem Arbeitgeber nicht gut steht, die Zuweisung eine schlechter bezahlter Tätigkeit, da man ja krank ist. Und heutzutage wird immer öfter, selbst im öffentlichen Dienst, versucht kranke Mitarbeiter irgendwie los zu werden.
                Bezüglich deiner Mail, sollte die möglicherweise an HansiB gehen, der den Vornamen Konrad hat ?




                Zitat von WolframHM Beitrag anzeigen
                Was hat es denn für einen Vor- oder Nachteil, wenn ich dem Arbeitgeber das mitteile?
                DIES IST DIE ANSICHT EINES BETROFFENEN UND KEINE FACHÄRZTLICHE AUSKUNFT
                Antworten beziehen sich nur auf meine eigenen Erfahrungen

                Gruß vom Neckar und eine glückliche Hand bei der Wahl der richtigen Therapie,
                Konrad

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                  #23
                  Schwerbehinderung Arbeitgeber

                  Hallo,

                  ab einer gewissen Größenordnung müssen Firmen einen bestimmten Anteil von Schwerbehinderten beschäftigen.
                  Somit hilft die Meldung an den AG die Quote zu erfüllen.

                  Viele Grüße
                  Hans

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                    #24
                    Schwerbehinderter am Arbeitsplatz

                    Hallo WolframHM,

                    Was hat es denn für einen Vor- oder Nachteil, wenn ich dem Arbeitgeber das mitteile?
                    Zitat von Konrad
                    Dem Arbeitgeber muss man dies nicht mitteilen.
                    Dann wende dich doch an den Schwerbehinderten Vertrauensmann im Betrieb, in der Gemeinde oder Stadt -im Telefonbuch stehen sie-

                    In jedem Fall, soll man es dem Chef anzeigen, das man jetzt Schwerbehinderter ist und mehr als 50 % ! Im nachhinein, kann man nicht sagen, hallo stopp ich bin 50% Schwerbehinder Sie können mich doch nicht an den Platz setzen, den kann ich nicht ausführen!

                    Schaue doch mal au diese Website Schwerbehidertenvertretung

                    Um das zu beurteilen sind Schwerbehinderte Vertrauensleute und beurteilen den Arbeitsplatz und sagen dann ihr Urteil -es geht oder er geht nicht!

                    Ich würde es auf jeden Fall empfehlen zu machen -Behindertenausweis vorlegen...

                    Gut Glück und viel Erfolg
                    Helmut

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