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Erneuter PSA-Anstieg nach RPE

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    Hallo Wolfgang,

    normalerweise stehen Dir nach einer RPE 80% Schwerbehinderung zu. Hast Du die nicht beantragt? Gibt ein paar Vorteile, die ganz ok sind.

    Du hast GS 6 und die PSA Verdopplung von mehr als einem Jahr. - Ich würde mir da Zeit lassen mit weiteren Therapien, die stellen Dir nämlich alle das Leben ziemlich auf den Kopf.

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      Hallo Sepp,
      vielen Dank für die Hinweise. eine Schwerbehinderung habe ich bislang noch nicht beantragt. Im Moment bin ich in Altersteilzeit passive Phase und wollte dann nächstes Jahr mit 63 in Rente gehen.

      Gruss Wolfgang

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        Zitat von SeppS58 Beitrag anzeigen
        Hallo Wolfgang,

        normalerweise stehen Dir nach einer RPE 80% Schwerbehinderung zu. Hast Du die nicht beantragt? Gibt ein paar Vorteile, die ganz ok sind.

        Du hast GS 6 und die PSA Verdopplung von mehr als einem Jahr. - Ich würde mir da Zeit lassen mit weiteren Therapien, die stellen Dir nämlich alle das Leben ziemlich auf den Kopf.
        Mir wurden, wie üblich, bereits nach der Diagnose Prostatakrebs 50% zugestanden. Diese haben sich durch die zusätzlich notwendige SRT auch nicht geändert. Allerdings stehen einem die 50% mit 5 jähriger Heilbewährungszeit zu. Nach der Bestrahlung wegen des Rezidivs, die 2 Jahre nach RPE erfolgte, wurde auf Antrag auch die Schwerbehinderung um genau diese 2 Jahre verlängert. Die Schwerbehinderung betrifft in der Regel die Arbeitszeit, zusätzlichen Urlaub und, viel wichtiger, einen erweiterten Kündigungsschutz sowie die Möglichkeit früher und ohne weitere Abzüge in Rente zu gehen. Bitte beraten lassen!
        Viele Grüße
        Achim
        Meine PCa-Geschichte: http://www.myprostate.eu/?req=user&id=494

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          Sepp, mit wurde aber erklärt das ich die 80% nur auf Zeit bekomme. Da ich schon 50 % auf Dauer habe könnte mir das wieder genommen werden. Darum habe ich als Rentner darauf verzichtet, ich konnte nichts sehen was mir noch was gebracht hätte.
          Immer positiv denken!!!

          http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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            Die Schwerbehinderung bringt -gestaffelt nach dem Grad der Behinderung- einen Steuerfreibetrag.

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              Bringt aber nichts mehr wenn man schon eine Steuerbefreiung hat.
              Immer positiv denken!!!

              http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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                Vorteil einer Schwerbehinderung: 15% Rabatt bei allen deutschen Autoherstellern. Bei ausländischen weiß ich es nicht.

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                  Zitat von Reinhold2 Beitrag anzeigen
                  Vorteil einer Schwerbehinderung: 15% Rabatt bei allen deutschen Autoherstellern.
                  Vom Listenpreis? Dann ist das kein Vorteil, denn 15% vom Listenpreis bekommst Du bei JEDEM Autohaus rabattiert. Meist sogar etwas mehr.

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                    Mercedes und BMW jedes Modell? Das wage ich zu bezweifeln!
                    R.

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                      Für einem Porsche Carrera 991 gibt es max. 7 %.

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                        Hallo Achim, Hallo zusammen,
                        vielen Dank für Info. Ich habe das bislang noch nicht in Anspruch genommen. Meine Situation sieht so aus, dass ich derzeit in Altersteilzeit bin an deren Ende der Übergang in die Rente mit 63 steht, ( langjährige Beschäftigung 35 Jahre). Das wird dann im Juli 2019 sein. Dies bringt eine Reduzierung der Rente um 10,2 %.

                        Wenn ich nun die Schwerbehinderung bekomme sollte sich das auf die Abzüge auswirken d.h. die Abzüge sollten sich reduzieren. Wenn ich die Schwerbehinderung vor schon gehabt hätte hätte ich zum 1.07.2017 in Rente gehen können mit 10,2 % Abzügen. Wenn ich nun erst 1.7.2019 mit Schwerbehinderung in Rente gehe sollten sich die Abzüge nach meine Rechung auf 3% reduzieren ( meine Auslegung).

                        wie lange dauert die Bewilligung des Antrags?

                        wo ist der Unterschied ob ich den Schwerbehinderung ab Antragstellung oder zu einem vorherigen Zeitpunkt stelle.

                        viele Grüße
                        Wolfgang

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                          Hallo Wolfgang,
                          mir wurde gesagt, wenn die Diagnose der Krankheit, welche zur Schwerbehinderung führt, vor dem Rentenantrag gestellt wurde, könne man ohne Abschlag mit 63 in Rente gehen; natürlich bezieht sich der Abschlag nur auf die bis 63 erworbenen Ansprüche. Ich habe im Februar 2017 den Rentenantrag gestellt, Diagnose im April :-(( Frage einfach bei der Zweigstelle der Rentenversicherung, die sind sehr freundlich und geben die richtige Auskunft.
                          Liebe Grüße, Hermann

                          Herr, gib mir die Kraft, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
                          die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann
                          und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

                          https://de.myprostate.eu/?req=user&id=896

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                            Hallo Hermann,
                            vielen Dank für Deinen Hinweis. Dein Beispiel zeigt, dass wenn die Schwerbehinderung nach dem Einreichen des Rentenantrags festgestellt wird auch keine Reduzierung der Abzüge zu erreichen ist.

                            viele
                            Grüße
                            Wolfgang

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                              Hallo Wolfgang,

                              wenn ich das richtig sehe, wirst du im Juli 2019 63 Jahre alt, bist also im Juli 1956 geboren (wie ich).

                              Die Regelaltersgrenze beginnt dann mit 65 Jahren und 10 Monaten, das wäre im Mai 2022.
                              Eine Schwerbehindertenrente ohne Abschläge würdest du 2 Jahre vorher erhalten, also im Mai 2020.
                              Für jeden Monat eher gibt es 0,3% Abschlag, das wären im Juli 2019 3%.
                              Das ist natürlich wesentlich besser als die 10,2% bei der Rente für langjährig Versicherte.
                              Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung bei Beginn der Rente vorliegt. Sie muss mindestens Grad 50 haben (bekommen PCa-Patienten immer).
                              Ich würde deshalb jetzt die Feststellung der Schwerbehinderung beantragen, denn das kann ein paar Monate dauern bis zur Bewilligung.
                              Und die Rente sollte auch 3-4 Monate vor Rentenbeginn beantragt werden.

                              Weitere Infos zB hier: https://www.deutsche-rentenversicher..._menschen.html

                              Gruß
                              Detlef
                              Ich schreibe als betroffener Laie. Irrtum vorbehalten.
                              Meine Krankheitsdaten:
                              http://de.myprostate.eu/?req=user&id=712&page=graphic

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                                Hallo Wolfgang,
                                nicht verwechseln: Die Krankheit, welche zur Schwerbehinderung führt, muss vor dem Rentenantrag festgestellt worden sein. Das heißt für alle übrigen, die noch keinen Rentenantrag gestellt haben, sich spätestens ein halbes Jahr vorher gründlich untersuchen zu lassen. Mein Antrag auf Schwerbehinderung wurde erst im April 2018 bewilligt, aber ich bekam damit schon für 2017 einen Steuerfreibetrag, gilt also scheinbar rückwirkend. Auf jeden Fall sich bei der Rentenversicherung beraten lassen, da erfährt man online wo die nächste Zweigstelle ist, kann Termine machen und erfährt, welche Unterlagen man mitbringen soll. Wer im Lauf seiner Berufstätigkeit schon mal einen Antrag auf Kontenklärung gemacht hat, muss außer dem letzten "Kontoauszug" und dem Personalausweis so gut wie nichts mitbringen.
                                Liebe Grüße, Hermann

                                Herr, gib mir die Kraft, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
                                die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann
                                und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

                                https://de.myprostate.eu/?req=user&id=896

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