Hallo Winni,
wie meine Kollegin Ihnen in Ihrem Telefonat versprochen hatte, hat sie mit dem Steuerbüro Rücksprache gehalten. Ihr Hinweis, dass die Spendenbescheinigung nicht korrekt war, ist richtig. Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden Ihnen umgehend eine korrigierte Spendenbescheinigung zusenden.
Zur Information an weitere Spender, die dieses hier lesen, möchte ich ausführen:
Der Fehler ist auf eine gesetzlich veranlasste Umstellung der Spendenbescheinigungen im letzten Jahr zurückzuführen und könnte weitere Spendenbescheinigungen betreffen. Konkret wäre anzukreuzen gewesen, dass es sich nicht um einen Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt. Nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung ist dieser Fehler jedoch nicht schädlich und muss nicht zwingend korrigiert werden. Das Finanzamt erkennt die Spende als steuermindernd an, auch wenn sie als eine Sachspende via unserer Spendenquittung vom Finanzamt behandelt wird. Auf Wunsch der Spender kann aber die erhaltene Spendenbescheinigung neu ausgestellt oder mit einem Schreiben richtig gestellt werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Geschäftsstelle des BPS: info@prostatakrebs-bps.de
Vielen Dank nochmals für Ihre Aufmerksamkeit, Winni.
Besten Gruß
Carolin Stock
Bundesgeschäftsstellenleiterin des BPS
wie meine Kollegin Ihnen in Ihrem Telefonat versprochen hatte, hat sie mit dem Steuerbüro Rücksprache gehalten. Ihr Hinweis, dass die Spendenbescheinigung nicht korrekt war, ist richtig. Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden Ihnen umgehend eine korrigierte Spendenbescheinigung zusenden.
Zur Information an weitere Spender, die dieses hier lesen, möchte ich ausführen:
Der Fehler ist auf eine gesetzlich veranlasste Umstellung der Spendenbescheinigungen im letzten Jahr zurückzuführen und könnte weitere Spendenbescheinigungen betreffen. Konkret wäre anzukreuzen gewesen, dass es sich nicht um einen Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt. Nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung ist dieser Fehler jedoch nicht schädlich und muss nicht zwingend korrigiert werden. Das Finanzamt erkennt die Spende als steuermindernd an, auch wenn sie als eine Sachspende via unserer Spendenquittung vom Finanzamt behandelt wird. Auf Wunsch der Spender kann aber die erhaltene Spendenbescheinigung neu ausgestellt oder mit einem Schreiben richtig gestellt werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Geschäftsstelle des BPS: info@prostatakrebs-bps.de
Vielen Dank nochmals für Ihre Aufmerksamkeit, Winni.
Besten Gruß
Carolin Stock
Bundesgeschäftsstellenleiterin des BPS
Zitat von Winni.da
Beitrag anzeigen
Kommentar