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Versorgungsamt / Einzug des Schwerbehindertenausweis

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    Versorgungsamt / Einzug des Schwerbehindertenausweis

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem und ich hoffe das mir einer Rat geben kann,
    ich hatte vor 5 Jahren eine Total-Op. der Prostata gehabt und einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und habe auch einen Ausweis mit
    80 % bekommen. (20 % hatte ich schon durch Hüft-OP.)
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    Das Problem ist jetzt:
    Nach 5 Jahren hat das Versorgungsamt geschrieben das der Ausweis
    eingezogen werden soll, laut Schreiben vom Urologen an das Versorgungsamt ist der PSA - Wert konstant bei 0,05 bis 0,07 und somit ist der Karzinom beseitigt oder zum Stillstand gekommen.
    Ich war regelmäßig jedes viertel Jahr beim Urologen und habe eine Untersuchung durchführen lassen.
    Das Versorgungsamt geht nur nach dem Bericht des Urologen und damit ist für Sie die Angelegenheit erledigt.
    ------------------------------------------------------------------------
    Ich habe folgendes Problem seit der OP. leichte Harn - Inkontinez,
    meine Männlichkeit ist dahin, es hilft weder Pumpe noch Spritzen.
    Leide dadurch unter Seelische Belastungen und habe Partnerschafts - Probleme nach der Total OP der Prostata, diese wird überhaupt gar nicht berücksichtigt bei der neuen Ausstellung für die Schwerbehinderung, hat jemand auch schon so ein Problem gehabt.


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Ich bin seit dem 01.01.2005 Rentner (Alter mit 63 J.) das hat auch Anstands los geklapptohne Abzug.
    Gruß Hartmur_64

    #2
    Hallo Hartmut

    Du solltest hier nicht allein den Uro walten lassen, sondern auch über andere Stellen Deine Psyche u.a. ins Spiel bringen.

    Ich als VDK-Mitglied würde vor das Sozialgericht gehen.

    Kannst Du auch ohne VDK.


    Viele Grüße
    aus Freising

    Horst Much

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      #3
      Hallo Hartmut,
      bei mir war es ebenso. Nach 5 Jahren wurde mir der Ausweis entzogen und ich auf die vorigen Werte zurückgestuft. Mein Anwalt ist vor das Sozialgericht gegangen. Nun habe ich wieder einen Ausweis, bis an mein Lebensende und die Kosten durfte auch das Amt zahlen. Du kannst auch ohne Anwalt zum Sozialgericht gehen. Mit Anwalt wirkt es besser.
      Gruß
      Horst 1

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        #4
        Lieber Hartmut,

        Du solltest zunächst einmal umgehend gegen den Bescheid des Versorgungsamtes Widerspruch einlegen und dort in einer kurzen Begründung darlegen, dass die von der Prostatektomie herrührenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, psychischen Belastungen und negativen Auswirkungen auf die Sozialkontakte bei der Aberkennung einer Behinderung im Sinne des § 69 SGB IX nicht hinreichend Berücksichtigung fanden.

        Beantrage die Rücknahme des Bescheides, Erteilung eines neuen Bescheides, Anerkennung eines GdB von mindestens 50 sowie Ausstellung eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 SGB IX.

        Nach meiner Auffassung besteht bei Einlegung eines Widerspruchs durchaus die Chance, dass das Versorgungsamt "einknickt" und Deine Schwerbehinderung doch anerkennt.

        Gruß OliverB aus Berlin

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          #5
          Lieber Hartmut,

          in der 2. Ausgabe des BPS-Magazins aus dem Jahr 2005 habe ich einen Artikel zum Thema "Prostatakrebs und Schwerbehindertenrecht" geschrieben. Vielleicht ist die ein oder andere darin enthaltene Information hilfreich für Dich. Du kannst Dir das Heft als pdf. Datei hier herunterladen oder anschauen:


          Viele Grüße,

          Kai Mielke

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