Hallo Forenteilnehmer,
ich nehme Bezug auf viele Protoneninteressierte und das Problem der ablehnenden Bescheide zur Kostenübernahme durch die GK. Nachdem die DAK mittels einen rechtskräftigen Bescheid abgelehnt hat, haben wir bei Sozialgericht Klage eingereicht. Zudem gibt es seit Anfang Dezember ein rechtskräftiges Urteil zur Kostenübernahme eines Privatversicherer der Protonentherapie in Loma Linda.
Der im Prozess beteiligte Rechtsanwalt war im Auftrag des RPTC mit involviert. Primär geht es darum, dass die KK noch laut Vertrag verpflichtet ist, die Kosten zu tragen ohne Bezug des Befundes. Im Zuge dessen, dass diese Therapie so schnell wie möglich für jeden Patienten offen sein soll, ist man bestrebt, die ablehnenden Bescheide mehr in die Öffentlichkeit zu bringen.
Darum haben wir auch an Akte 2013 geschieben. Je mehr Mitstreiter sich bei Akte melden, oder besser gesagt, je früher wird darüber berichtet und das Dilemma veröffentlicht.
Darum gilt mein Aufruf hier an jeden, der vorhat sich im RPTC (oder auch in anderen KLiniken) bestrahlen zu lassen sich an die Redaktion Akte 2013 zu wenden. Selbst wenn ablehnende Bescheide bereits erteilt worden sind und keine Klage angestrebt wird, sollte man sich dort melden.
Fakt ist, dass Verträge abgeschlossen worden sind und diese auch einzuhalten sind.
Selbst wenn es für den einen oder anderen nicht mehr hilfreich ist, so wären die Erfahrungenn und das eventuelle Ergebnis doch auch für die Zukunft anderen Patienten hilfreich.
In diesem Sinne
liebe Grüsse
Carmen
ich nehme Bezug auf viele Protoneninteressierte und das Problem der ablehnenden Bescheide zur Kostenübernahme durch die GK. Nachdem die DAK mittels einen rechtskräftigen Bescheid abgelehnt hat, haben wir bei Sozialgericht Klage eingereicht. Zudem gibt es seit Anfang Dezember ein rechtskräftiges Urteil zur Kostenübernahme eines Privatversicherer der Protonentherapie in Loma Linda.
Der im Prozess beteiligte Rechtsanwalt war im Auftrag des RPTC mit involviert. Primär geht es darum, dass die KK noch laut Vertrag verpflichtet ist, die Kosten zu tragen ohne Bezug des Befundes. Im Zuge dessen, dass diese Therapie so schnell wie möglich für jeden Patienten offen sein soll, ist man bestrebt, die ablehnenden Bescheide mehr in die Öffentlichkeit zu bringen.
Darum haben wir auch an Akte 2013 geschieben. Je mehr Mitstreiter sich bei Akte melden, oder besser gesagt, je früher wird darüber berichtet und das Dilemma veröffentlicht.
Darum gilt mein Aufruf hier an jeden, der vorhat sich im RPTC (oder auch in anderen KLiniken) bestrahlen zu lassen sich an die Redaktion Akte 2013 zu wenden. Selbst wenn ablehnende Bescheide bereits erteilt worden sind und keine Klage angestrebt wird, sollte man sich dort melden.
Fakt ist, dass Verträge abgeschlossen worden sind und diese auch einzuhalten sind.
Selbst wenn es für den einen oder anderen nicht mehr hilfreich ist, so wären die Erfahrungenn und das eventuelle Ergebnis doch auch für die Zukunft anderen Patienten hilfreich.
In diesem Sinne
liebe Grüsse
Carmen
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