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Versorgungsmedizin Verordnung

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    Versorgungsmedizin Verordnung

    Hallo Forumsgemeinde,
    meine OP liegt nun 6 Jahre zurück. ( bei Interesse nachzulesen auf http://prostata.lima-city.de/)
    Mir wurde nach OP ein GdB von 80% zugesprochen.
    Diesen konnte ich nach Ablauf der 5 Jahre erfolgreich für ein weiteres Jahr "verteidigen".
    Nun ist es wieder soweit. Die "Androhung" auf Verlust des Schwerbehindertenstatus hat mich postalisch erreicht.

    Das wichtigste ist die Gesundheit, trotzdem sollte man seine Privilegien (wenn man schon die "A" Karte gezogen hat) verteidigen.

    Ich wünsche euch allen weiterhin erfolgreiche Bewältigung unserer Erkrankung und Gesundheit im Allgemeinen.
    Laut Versorgungsmedizin Verordnung habe ich wohl keine Chance.

    Ich bin für jeden Tipp dankbar.
    alles gute Joachim



    Weitere Info und Aktualisierungen auf meiner Homepage
    http://prostata.lima-city.de/
    oder auf:
    http://www.myprostate.eu/?req=user&id=53

    #2
    Moin Moin,

    hilf mir doch mal auf die Sprünge: soweit ich sehen kann, bist Du doch als geheilt zu betrachten(PSA seit Jahren unter Nachweisgrenze), körperliche Beeinträchtigungen liegen nicht vor...
    oder habe ich etwas überlesen ?

    Worauf würdest Du denn dann den Anspruch auf Verlängerung gründen wollen ?

    Gruß

    Uwe
    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=550&page=data

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      #3
      Hallo Joachim,

      Du könntest Widerspruch einlegen und danach beim zuständigen Sozialgericht gegen den Widerspruchsbescheid klagen. Während der Zeit läuft die Schwerbehinderteneigenschaft weiter:

      § 116 SGB IX Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen


      (1) Die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen werden nicht angewendet nach dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert, jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides.

      Ich würde einen Fachanwalt für Sozialrecht damit betrauen.

      Alles Gute

      Lothar

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