Lieber Reinhard,
Ralf hatte Dich darauf aufmerksam gemacht, wer oder was als Mitglied des BPS lt. dessen Satzung gilt oder zählt. Nachfolgend auszugsweise zur Mitgliedschaft:
Die Satzung des BPS (Neufassung durch Beschluss der MV vom 23.10.2012)
§ 5 - Formen der Mitgliedschaft
1. Der BPS hat ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder.
2. Ordentliches Mitglied kann nur eine aus mindestens drei von Prostatakrebs betroffenen Personen bestehende Prostatakrebs-Selbsthilfegruppe sein.
3. Jeder Personenverband, der auf überregionaler Ebene Aufgaben des BPS wahrnimmt, kann als ordentliches Mitglied in den BPS aufgenommen werden, sofern dessen Zwecksetzung der Satzung des BPS nachfolgt, und er sich der Schiedsgerichtsbarkeit des BPS unterwirft. Jedem Personenverband (Landes- und Regionalverband) steht ungeachtet seiner Mitgliederzahl grundsätzlich ein Delegierter als Grundmandat für den Verband zu, sofern dieser nicht anderweitig antrags- und stimmberechtigt ist. Mehrfachvertretungen sind ausgeschlossen. Über die Bildung einer überregionalen Gruppierung ist im Vorfeld das Einvernehmen mit dem Erweiterten Vorstand des BPS herzustellen.
4. Einer Person, die sich um die Vereins- oder Selbsthilfegruppenarbeit besonders verdient gemacht hat, kann neben anderen Formen der Ehrung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Das Nähere regelt eine von der Mitgliederversammlung zu beschließende Ehrenordnung.
5. Natürliche oder juristische Personen, die die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaftnicht erfüllen, können dem BPS als beitragspflichtiges Fördermitglied beitreten.
Aber auch als Fördermitglied hättest Du nur beschränkte Möglichkeiten, dass Du Einblicke in die von Ralf erwähnten Interna bekämst. Wozu auch eigentlich?
Es mutet allerdings als schizophren an, dass man zwar Mitglied in einer SHG-Prostatakrebs ist und trotzdem nicht Mitglied des BPS ist. Weil Du also nicht Mitglied des BPS bist, hat er wohl auch kaum Interesse daran, Dir bei Deinen Belangen als an Fortgeschrittenem Prostatakrebs erkrankten Mitglied einer SHG-Prostatakrebs Hilfestellung zu geben.
Lieber Reinhard,
es besteht Hoffnung, dass aus dieser Richtung in absehbarer Zeit aktuelle Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Schwerstbetroffene zumindest nicht im Regen stehen lassen.
"Gestern liebt' ich, heute leid' ich, morgen sterb' ich; dennoch denk' ich, heut' und morgen gern an gestern"
(Gotthold Ephraim Lessing)
Gruß Harald
Zitat von Reinardo
Die Satzung des BPS (Neufassung durch Beschluss der MV vom 23.10.2012)
§ 5 - Formen der Mitgliedschaft
1. Der BPS hat ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder.
2. Ordentliches Mitglied kann nur eine aus mindestens drei von Prostatakrebs betroffenen Personen bestehende Prostatakrebs-Selbsthilfegruppe sein.
3. Jeder Personenverband, der auf überregionaler Ebene Aufgaben des BPS wahrnimmt, kann als ordentliches Mitglied in den BPS aufgenommen werden, sofern dessen Zwecksetzung der Satzung des BPS nachfolgt, und er sich der Schiedsgerichtsbarkeit des BPS unterwirft. Jedem Personenverband (Landes- und Regionalverband) steht ungeachtet seiner Mitgliederzahl grundsätzlich ein Delegierter als Grundmandat für den Verband zu, sofern dieser nicht anderweitig antrags- und stimmberechtigt ist. Mehrfachvertretungen sind ausgeschlossen. Über die Bildung einer überregionalen Gruppierung ist im Vorfeld das Einvernehmen mit dem Erweiterten Vorstand des BPS herzustellen.
4. Einer Person, die sich um die Vereins- oder Selbsthilfegruppenarbeit besonders verdient gemacht hat, kann neben anderen Formen der Ehrung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Das Nähere regelt eine von der Mitgliederversammlung zu beschließende Ehrenordnung.
5. Natürliche oder juristische Personen, die die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaftnicht erfüllen, können dem BPS als beitragspflichtiges Fördermitglied beitreten.
Aber auch als Fördermitglied hättest Du nur beschränkte Möglichkeiten, dass Du Einblicke in die von Ralf erwähnten Interna bekämst. Wozu auch eigentlich?
Es mutet allerdings als schizophren an, dass man zwar Mitglied in einer SHG-Prostatakrebs ist und trotzdem nicht Mitglied des BPS ist. Weil Du also nicht Mitglied des BPS bist, hat er wohl auch kaum Interesse daran, Dir bei Deinen Belangen als an Fortgeschrittenem Prostatakrebs erkrankten Mitglied einer SHG-Prostatakrebs Hilfestellung zu geben.
Zitat von Reinardo
es besteht Hoffnung, dass aus dieser Richtung in absehbarer Zeit aktuelle Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Schwerstbetroffene zumindest nicht im Regen stehen lassen.
"Gestern liebt' ich, heute leid' ich, morgen sterb' ich; dennoch denk' ich, heut' und morgen gern an gestern"
(Gotthold Ephraim Lessing)
Gruß Harald
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