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Mitgliederversammlung und Jahrestagung 2013 des BPS

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    #16
    Lieber Reinhard,

    Zitat von Reinardo
    Der BPS wird nicht muede, bei jeder sich bietenden Gelegenheit im Namen von uns an Prostatakrebs erkrankten Patienten zu sprechen und gibt vor, unsere Interessen zu vertreten. Ich frage mich manchmal, woher der Verband diese Legitimation herleitet, denn als Patient bin ich nie befragt worden, was ich denke
    Ralf hatte Dich darauf aufmerksam gemacht, wer oder was als Mitglied des BPS lt. dessen Satzung gilt oder zählt. Nachfolgend auszugsweise zur Mitgliedschaft:

    Die Satzung des BPS (Neufassung durch Beschluss der MV vom 23.10.2012)

    § 5 - Formen der Mitgliedschaft

    1. Der BPS hat ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder.

    2. Ordentliches Mitglied kann nur eine aus mindestens drei von Prostatakrebs betroffenen Personen bestehende Prostatakrebs-Selbsthilfegruppe sein.

    3. Jeder Personenverband, der auf überregionaler Ebene Aufgaben des BPS wahrnimmt, kann als ordentliches Mitglied in den BPS aufgenommen werden, sofern dessen Zwecksetzung der Satzung des BPS nachfolgt, und er sich der Schiedsgerichtsbarkeit des BPS unterwirft. Jedem Personenverband (Landes- und Regionalverband) steht ungeachtet seiner Mitgliederzahl grundsätzlich ein Delegierter als Grundmandat für den Verband zu, sofern dieser nicht anderweitig antrags- und stimmberechtigt ist. Mehrfachvertretungen sind ausgeschlossen. Über die Bildung einer überregionalen Gruppierung ist im Vorfeld das Einvernehmen mit dem Erweiterten Vorstand des BPS herzustellen.

    4. Einer Person, die sich um die Vereins- oder Selbsthilfegruppenarbeit besonders verdient gemacht hat, kann neben anderen Formen der Ehrung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Das Nähere regelt eine von der Mitgliederversammlung zu beschließende Ehrenordnung.

    5. Natürliche oder juristische Personen, die die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaftnicht erfüllen, können dem BPS als beitragspflichtiges Fördermitglied beitreten.

    Aber auch als Fördermitglied hättest Du nur beschränkte Möglichkeiten, dass Du Einblicke in die von Ralf erwähnten Interna bekämst. Wozu auch eigentlich?

    Es mutet allerdings als schizophren an, dass man zwar Mitglied in einer SHG-Prostatakrebs ist und trotzdem nicht Mitglied des BPS ist. Weil Du also nicht Mitglied des BPS bist, hat er wohl auch kaum Interesse daran, Dir bei Deinen Belangen als an Fortgeschrittenem Prostatakrebs erkrankten Mitglied einer SHG-Prostatakrebs Hilfestellung zu geben.

    Zitat von Reinardo
    und ich kann Dir auch sagen, dass der Verband mit seinen Aktivitaeten meine Interessen im fortgeschrittenen Status nicht vertritt, weil meine Sorgen und Noete als gesetzlich Versicherter ganz andere sind als was ich in den BPS-Verlautbarungen lese. Weil andere gleicherweise Betroffene aehnlich empfinden, wurde kuerzlich ja sogar ein neuer Verein gegruendet.
    Lieber Reinhard,

    es besteht Hoffnung, dass aus dieser Richtung in absehbarer Zeit aktuelle Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Schwerstbetroffene zumindest nicht im Regen stehen lassen.

    "Gestern liebt' ich, heute leid' ich, morgen sterb' ich; dennoch denk' ich, heut' und morgen gern an gestern"
    (Gotthold Ephraim Lessing)

    Gruß Harald

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      #17
      Zitat von Harald_1933 Beitrag anzeigen
      Es mutet allerdings als schizophren an, dass man zwar Mitglied in einer SHG-Prostatakrebs ist und trotzdem nicht Mitglied des BPS ist.
      Hallo Harald,

      Mitglieder des BPS haben einen Anspruch darauf, an Mitgliederversammlungen des BPS teilzunehmen. Ich habe mich mal kundig gemacht:

      Gemäß Angaben von 188 Leitern der aktuell 238 bestehenden SHGn nehmen an den Gruppentreffen im Schnitt 29 Personen teil, die also als Mitglieder dieser Gruppen betrachtet werden können. Hochgerechnet auf alle 238 SHGn wären dies 6924 Personen. Die vom BPS zu tragenden durchschnittlichen Kosten (Reise- und Übernachtungskosten) für die Teilnahme einer Person an einer der einmal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen betragen 488,- €. Bei 6924 Teilnehmern wären das 3.378.912,- €, ganz zu schweigen davon, dass die Hotelunterbringung und das Finden eines geeigneten Versammlungsraums doch gewisse Probleme aufwerfen würden.

      Zu bedenken ist auch, dass jährlich 67.000 potenzielle neue Mitglieder hinzukommen.

      Ralf

      @Reinardo: Auch Dir werde ich antworten, möchte mir dafür aber etwas Zeit nehmen.

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        #18
        Zitat von RalfDm
        Mitglieder des BPS haben einen Anspruch darauf, an Mitgliederversammlungen des BPS teilzunehmen.
        Hallo Ralf,

        aber ich bin ja kein Mitglied des BPS nach der oben eingeblendeten Satzung. Von einer Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung des BPS war auch zumindest hier nicht die Rede.

        Über den Anspruch zum Zugang zur Mitgliederversammlung darf ich aber der Vollständigkeit halber wie folgt berichten: Man verweigerte mir in Magdeburg vor etlichen Jahren den Zugang und knöpfte mir sogar noch 20 Euro in bar ab, um den Vortrag von Prof.Semjonow mitstenografieren zu dürfen.

        Irgendwie muß hier wohl ein Mißverständnis vorliegen, was den Solostatus eines sog. Mitgliedes des BPS anbetrifft. Ich hatte nicht nur in Magdeburg, sondern auch in Hannover Hotel und Anreise selbst bezahlt. Niemand käme wohl übrigens ernsthaft auf den Gedanken, Mitglieder der über 200 Selbsthilfegruppen für Prostatakrebs zu den Mitgliederversammlungen des BPS einzuladen. Insofern ist das eingestellte Rechenexempel nicht anwendbar bzw. - pardon - eher utopisch.

        Aber Schwamm drüber. Ich beschränke mich fürderhin auf Symposien! Da wird immer was geboten, was auch für mich selbst von Nutzen sein könnte.

        "Das Gute an der Senilität ist, dass sie einen selbst hindert, sie zu bemerken"
        (Alfred Polgar)

        Gruß Harald

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          #19
          Hallo Harald,

          ich habe mich auf den zitierten Satz aus Deinem vorangegangenen Beitrag bezogen, den ich so verstehe, dass der BPS, wenn er nicht schizophren erscheinen will, auch SHG-Mitgliedern die BPS-Mitgliedschaft gewähren muss, und ich habe mir erlaubt, auf die Probleme aufmerksam zu machen, die daraus ewachsen würden. Ich gebe Dir vollkommen recht, dass das utopisch wäre – aber wie möchtest Du Deinen Satz denn verstanden wissen?

          Ralf

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            #20
            Die vom BPS zu tragenden durchschnittlichen Kosten (Reise- und Übernachtungskosten) für die Teilnahme einer Person an einer der einmal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen betragen 488,- €.
            Das ist ja ganz schön entgegenkommend. Also ich bin ja auch bei einer großen Hilfsorganisation ehrenamtlich tätig, aber zu deren Versammlung fahre ich auf eigene Kosten! Es wäre dort auch nicht realisierbar allen Mitgliedern Reisekosten zu erstatten. Auslagenersatz gibt es allerhöchstens für hauptamtliche Mitarbeiter. Das sind ja bei einem gemeinnützigen Verein wie dem BPS Luxusbedingungen. Wie finanziert sich denn so etwas?

            Muss das sein?

            Tom

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              #21
              Zitat von Harald_1933
              Ich beschränke mich fürderhin auf Symposien! Da wird immer was geboten, was auch für mich selbst von Nutzen sein könnte.
              Zum Beispiel hier: http://www.uniklinik-ulm.de/struktur...taltungen.html

              Hvielemi (Konrad) hatte darauf aufmerksam gemacht.

              Freundliche Grüße
              Horst

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                #22
                Hallo Tom,
                Zitat von tom aus lu Beitrag anzeigen
                Wie finanziert sich denn so etwas?
                Siehe hier.
                Zitat von tom aus lu Beitrag anzeigen
                Muss das sein?
                Die SHG-Leiter sind durchweg Rentner. Für diesen Personenkreis sind 488,- € eine Menge Geld (frag mal Reinardo!).

                Ralf

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                  #23
                  Zitat von RalfDm
                  ich habe mich auf den zitierten Satz aus Deinem vorangegangenen Beitrag bezogen, den ich so verstehe, dass der BPS, wenn er nicht schizophren erscheinen will, auch SHG-Mitgliedern die BPS-Mitgliedschaft gewähren muss,
                  Hallo Ralf,

                  das würde bedeuten, dass der BPS seine Satzung in Richtung Mitgliedschaft aktualisieren müsste. Sehr wohl könnte dann dabei vermerkt sein, dass ausschließlich Leiter einer Selbsthilfegruppe Anspruch auf Kostenerstattung eingeräumt wird, wenn Mitgliederversammlungen anberaumt sind. Das würde auch jeder, und nicht nur Rentner verstehen. Ich danke Dir nunmehr schon im voraus, dass Du wohl aktiv werden wirst, meinen Hinweis auf schizophrenes Verhalten des BPS in Sachen Mitgliedschaft an das zuständige Gremium weiterzuleiten.

                  "Erlöse mich von der großen Leidenschaft, die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen"
                  (Teresa von Avila)

                  Gruß Harald

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von HorstK
                    Zum Beispiel hier: http://www.uniklinik-ulm.de/struktur...taltungen.html

                    Hvielemi (Konrad) hatte darauf aufmerksam gemacht.
                    Hallo Horst,

                    hab Dank für den erneuten Hinweis auf dieses Symposium. Ich freue mich, auch Dich dort begrüßen zu können. LowRoad bot mir an, mich in seinem PKW mitzunehmen, weil er ja hier vorbeikommt. Leider hatte ich schon online mein Ticket bei der Bahn gebucht. Es bietet sich wohl an, rechtzeitig vor Ort zu erscheinen, um einen Platz zu ergattern.

                    "Liebst du das Leben? Dann verschwende keine Zeit, denn daraus ist das Leben gemacht"
                    (Clemens Brentano)

                    Gruß Harald

                    Kommentar


                      #25
                      Hallo Ralf,

                      vielen Dank für die Links, die mich, ehrlich gesagt nicht unbedingt weitergebracht haben und im Gegenteil eher mehr zum Nachdenken anregten.

                      Im Geschäftsbereicht des BPS sind zwar detailiert die Einnahmen aufgeführt aber bei den Ausgaben nur eine Grafik entgegengestellt. Unter 12% Verwaltungskosten können sich viele Zahlen verbergen die aber keinesfalls einen Hinweis auf deren konkreten Verwendung zulassen. Persönlich kenne ich Geschäftsberichte die detailliert auch die Ausgaben bis zur Putzfrau der Büroräume aufschlüsseln.

                      Dem Ansinnen keinerlei finanziellen Nachteile für finanzschwache Mitglieder zu bieten ist sicherlich ein Entgegenkommen und kann durchaus positiv bewertet werden, aber der BPS wird ja nicht nur arme Rentner haben? Zumal sich aus der Satzung unter §3.3 (Gemeinützigkeit) folgendes lesen lässt:

                      Die Mitglieder erhalten keine Überschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des BPS
                      Also müsste die Möglichkeit der Spesenabrechnung fernab der Satzung geregelt sein.

                      Ich will mit meinen Gedanken aber an dieser Stelle aufhören da ich nicht dem BPS angehöre und mir kein Urteil darüber erlauben darf. Nur gebe ich zu Bedenken, mangelnde Transparenz in den Finanzen einer gemeinnützigen Organisation bedeudet in der Regel der Anfang eines Vertrauensverlustes.

                      Tom

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                        #26
                        Zitat von RalfDm Beitrag anzeigen
                        ...Die SHG-Leiter sind durchweg Rentner...
                        Danke Ralf,
                        bin ich doch jetzt sehr beruhigt, da die Selbsthilfe von 238 internetabstinenten Rentnern realisiert wird.
                        Who'll survive and who will die?
                        Up to Kriegsglück to decide

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                          #27
                          Also müsste die Möglichkeit der Spesenabrechnung fernab der Satzung geregelt sein.
                          Habe es gefunden.... die Finanzordnung regelt die Reisekosten

                          Für Reisen, die auf Veranlassung, bzw. auf Antrag und mit Zustimmung des Vorstandes inVerbandsangelegenheiten unternommen werden, erstattet der BPS die notwendigen
                          Reisekosten.
                          Der Rest geht konform mit dem Bundesreisekostengesetz.

                          Tom

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                            #28
                            Zitat von LowRoad
                            Danke Ralf,
                            bin ich doch jetzt sehr beruhigt, da die Selbsthilfe von 238 internetabstinenten Rentnern realisiert wird.
                            Potzblitz Andi,

                            und das am frühen Morgen. Dieser Tadel durch die Blume war überfällig. Man sollte dabei aber auch nicht vergessen, dass es der BPS nicht gern sieht, wenn SHG-Leiter sich im Forum zu Wort melden. Egal, ob sie überhaupt über einen PC verfügen bzw. mit dessen Bedienung zurechtkommen. Vom BPS anerkannte Selbsthilfegruppen wurden schon vor Jahren durch Entzug des Accounts daran gehindert, im Forum als SHG erkenntlich aktiv zu werden. Ganz anders verhält es sich dagegen bei solchen Urgesteinen wie Hansjörg Burger, der das Forum häufiger in beratender Funktion frequentiert. Eine SHG ist zwar Mitglied des BPS, aber keine natürliche Person. Irgendwie doch schizophren, wie der Mitgliedsstatus ausgelegt wird.

                            "Wer über See geht, ändert das Klima - nicht den Charakter"
                            (Horaz)

                            Gruß Harald

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von LowRoad Beitrag anzeigen
                              Danke Ralf,
                              bin ich doch jetzt sehr beruhigt, da die Selbsthilfe von 238 internetabstinenten Rentnern realisiert wird.
                              Hallo LowRoad,

                              ein etwas arroganter Kommentar, der zudem an der Wirklichkeit vorbeigeht, denn es dürfte kaum noch SHG-Leiter geben, die nicht ans Internet angeschlossen sind.

                              Bei den Hotline-Beratern ist es beispielsweise Pflicht, einen Internet-Anschluss und die Kenntnisse dafür zu haben, sonst werden sie gar nicht zur Beratung zugelassen.

                              Gruß

                              Hansjörg Burger

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                                #30
                                Hallo LowRoad, hallo Harald,

                                soviel Mist auf einmal am frühen Morgen, und das von Leuten, die ich als vernünftig einschätze, musste ich erstmal verdauen, daher die etwas verspätete Reaktion.

                                Zitat von LowRoad Beitrag anzeigen
                                Danke Ralf,
                                bin ich doch jetzt sehr beruhigt, da die Selbsthilfe von 238 internetabstinenten Rentnern realisiert wird.
                                Woraus leitest Du das Recht und die Berechtigung ab, 238 in der Selbsthilfe engagierte Männer, die einen Job machen, um die sie niemand beneidet, als tumbe Trottel zu verunglimpfen, die mit modernen Medien zur Kommunikation und Informationsbeschaffung nichts am Hut haben und nicht umgehen können? Wieviele dieser 238 Männer kennst Du denn?

                                Zitat von Harald_1933 Beitrag anzeigen
                                Dieser Tadel durch die Blume war überfällig.
                                Bist Du noch zu retten?

                                Zitat von Harald_1933 Beitrag anzeigen
                                Man sollte dabei aber auch nicht vergessen, dass es der BPS nicht gern sieht, wenn SHG-Leiter sich im Forum zu Wort melden. ... Vom BPS anerkannte Selbsthilfegruppen wurden schon vor Jahren durch Entzug des Accounts daran gehindert, im Forum als SHG erkenntlich aktiv zu werden.
                                Siehe vorstehend. Die von Dir erwähnte, aber offensichtlich nicht verstandene, Regelung wurde eingeführt, weil es SHG-Leiter gab, die so taten, als würden sie hier im Forum im Namen ihrer jeweiligen SHG schreiben. Mit der dann für alle SHG-Leiter geltenden eingeführten Regelung wurden sie aufgefordert, hierfür ggf. den Nachweis zu erbringen, andernfalls sie nur als Privatpersonen auftreten können. Daraus jetzt abzuleiten, dass "es der BPS nicht gern sieht, wenn SHG-Leiter sich im Forum zu Wort melden" entbehrt jeder Realität. Eine solche Gängelung von seiten des BPS hat es nie gegeben, und die SHG-Leiter würden sie sich ganz sicher auch nicht gefallen lassen.

                                Fragt man zur Abstinenz der allermeisten SHG-Leiter bezüglich dieses Forums, kommt regelmäßig die folgende Aussage: "Forum? Da guck ich schon lange nicht mehr rein. Da ist doch nur Zank und Streit!" Wundert's Euch?

                                Zitat von Harald_1933 Beitrag anzeigen
                                Eine SHG ist zwar Mitglied des BPS, aber keine natürliche Person.
                                So ist es. Wie sollte es sonst sein?
                                Zitat von Harald_1933 Beitrag anzeigen
                                Irgendwie doch schizophren, wie der Mitgliedsstatus ausgelegt wird
                                Das Wort "schizophren" (mit gespaltenem Bewusstsein auftretend) scheint es Dir in letzter Zeit angetan zu haben. Gibt es dafür einen Grund?

                                Ralf

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