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Dendritische Zelltherapie - BGH Prozeß gewonnen

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    Dendritische Zelltherapie - BGH Prozeß gewonnen

    Hallo Forum,

    gerade hat mich ein Mitglied (der sich leider im letzten Stadium unserer Krankheit befindet) meiner SHG in Bremen informiert, dass er seinen Prozeß zur Kostenerstattung der Dendritischen Zelltherapie gegen seine (private) Krankenkasse vor dem BGH gewonnen hat. Sein Marsch durch die Instanzen war erfolgreich und hat ca. zwei Jahre gedauert. Er befindet sich zur Zeit im Krankenhaus, aber es war ihm ein dringendes Bedürfnis dieses mitzuteilen, da sicherlich andere Betroffene davon profitieren werden.
    Sobald ich Einsicht in die Unterlagen genommen habe, werde ich genaueres mitteilen.

    Ich erinnere mich noch genau an unsere Fahrt zu Dr. Neßelhut nach Duderstadt und ich bin so froh, dass es jetzt endlich einer geschafft hat, den Prozeß zu gewinnen!

    MalteR

    #2
    Hallo Fortgeschrittene,

    leider muss ich zurückrudern.

    Der Betroffene hat beim BGH zwar seinen Prozeß gewonnen, aber: Er hat geklagt um eine Revisionzulassung seines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht in Bremen durchzusetzen. Das hat er geschafft und sein RA hat ihm gesagt, dass die Begründung durch den BGH so umfassen sei und somit das OLG in Bremen fast gezwungen sei, zu seinen Gunsten zu entscheiden.

    Das AZ lautet: IVZR 307-12 Man kann es bereits im Internet nachlesen und das, was ich gelesen habe macht mir ausgesprochen Mut, dass die Aussage des RA stimmen könnte!

    BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - Az. IV ZR 307/12 - openJur

    openjur.de › BGHRechtsprechungTranslate this page
    Oct 30, 2013 - Beschluss vom 30. Oktober 2013, Az. IV ZR 307/12: Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats ...



    Aber wir wissen auch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


    MalteR

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      #3
      Na ja . . .

      Aber wir wissen auch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
      Es sei denn, man hilft sich selbst.


      Es ist ein Rettungsboot in der Nähe,
      oder man besorgt sich einen guten RA, der sein Handwerk versteht.

      Hartmut
      (der alte Seebär)
      http://de.myprostate.eu/?req=user&id=626&page=graphic

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        #4
        Hallo Fortgeschrittene,

        leider ist der Betroffene am 06.12.2013 gestorben. Inwieweit seine Ehefrau oder andere Angehörige den Streitfall zu Ende führen, vermag ich nicht zu sagen.

        Es grüßt ein trauriger

        MalteR

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          #5
          Lieber Malte,

          auch ich bin unendlich traurig, dass alles so schnell in die entgegen gesetzte Richtung gelaufen ist. Der Betroffene hatte Hoffnung, das Blatt noch wenden zu können. Es ist ihm nicht gelungen. Ich wünsche seiner Frau, dass es ihr gelingt, in Anbetracht der bevorstehenden Festtage diesen Verlust hinnehmen zu können.

          "Was hilft mir die Weite des Weltalls, wenn meine Schuhe zu eng sind"
          Armenisches Sprichwort)

          Gruß Harald

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            #6
            Hallo Malte,

            ich bin geschockt und unendlich traurig, daß Er es nicht mehr geschafft hat!
            Zitat von MalteR Beitrag anzeigen
            leider ist der Betroffene am 06.12.2013 gestorben. Inwieweit seine Ehefrau oder andere Angehörige den Streitfall zu Ende führen, vermag ich nicht zu sagen.
            An die Angehörigen ein herzliches Beileid.

            Ja, leider wird immer zu spät eine solche Dendritischen Zellen Therapie angestrengt und ich bin froh, daß ich schon bei der Dritten Impfung bin die nächste ist am 10.01.2014 bei Dr. Neßelhut aber das habe ich auch nur durch:
            Durch Gerichtsbelschuß erreicht!
            Kostenübernahme zur Behandlung der dendritischen Cellen Therapie Rechnungsaufstellung die durch die TKK zu übernehmen sind It.: Gerichtsbeschluss vom 26.Juli 2013 Az: S 17 KR 732/13 ER

            Herzliche Grüße
            Helmut

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              #7
              Moin Helmut,

              Glückwunsch zu dem Urteil, kannst Du noch verraten an welchem Gericht Du da durch gekommen bist.
              Gruss aus Tornesch
              Guenther
              SHG Prostatakrebs Pinneberg
              Dies ist die Ansicht eines Betroffenen und keine fachärztliche Auskunft
              Serve To Lead

              Kommentar


                #8
                DCT = Dendrtischen Cellen Therapie

                Hallo Silver Dollar,

                Zitat von silver dollar Beitrag anzeigen
                Moin Helmut,

                Glückwunsch zu dem Urteil, kannst Du noch verraten an welchem Gericht Du da durch gekommen bist.
                SOZIALGERICHT M Ü N C H E N: erlässt die Vorsitzende der 17. Kammer, Richterin am Sozialgerichl Rode, ohne mündliche Verhandlung am 26. Juli 2013 folgenden
                aber:

                S 17 KR 732/13 ER Blatt 2 Gründe:

                Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, die Antragsgegnerin zur Übernahme der Kosten für eine außervertragliche Zelltherapie zu verpflichten. Der Antragsteller erkrankte 2011 an einem rezidivierenden Prostatakarzinom (vgl. Arztbrief des Dr. Thomas Neßelhut vom 19.12.2011). Erstmalig wurde das Prostatakarzinom im Jahr 1998 mit damaliger radikaler Prostatektomie diagnostiziert. Am 5.1 .2012 beantragte der Antragsteller unter Vorlage des 0.9. Arztbriefs des Or. Neßelhut die Kostenübernahme einer Immuntherapie mit dendritischen Zellen. Die dendritische Zelltherapie basiere auf Forschungsergebnissen der letzten Jahre, die gezeigt hätten, dass dendritische Zellen potente Aktivatoren für eine Immunantwort beziehungsweise für eine Anti-Tumor Antwort seien. Die dendritischen Zellen ließen sich aus den Monozyten
                des Patienten im Labor in größerer Zahl generieren und dann mit Tumorantigenen stimulieren. Oie so generierten dendritischen Zellen könnten dann das Immunsystem spezifisch gegen den Tumor durch Anregung tumorspezifischer cytotoxischer T-Lymphozylen aktivieren , wodurch die Tumorzellen dann zerstört werden könnten. In den USA sei am 29.4.2010 die Zulassung für die autologe Zellimmuntherapie (basierend auf antigen präsentierenden Zellen) zur Behandlung von Prostatakarzinomen erfolgt. Hier habe sich gezeigt, dass bei der Behandlung asymptomatischer oder minimal symptomatischer metastasierter hormonrefraktärer Prostata karzinome das Überleben durch diese Therapie um 4,5 Monate verlängert würde im Vergleich zu zwei Monaten bei Chemotherapie. 34 % der Patienten, die mit der Zeiliherapie behandelt worden seien, hätten noch 36 Monate
                nach der Therapie im Vergleich zu 11 % in dem Placebo-Studienarm überlebt. Zumindest für das Prostatakarzinom sei somit das experimentelle Stadium überschritten. ... bis Blatt 7!
                Leider ist das letzte richterliche Wort bzw. Urteil noch nicht gesprochen, denn
                Sozialgericht München
                Beweisanordnung
                Zum ärztlichen Sachverständigen wird
                Prof. Dr. med. B. W, Universitäls-Prostatakarzinomzentrum Erlangen, Krankenhausstraße 12, 91054 Erlangen 1

                auf onkologischem Fachgebiet ernannt (§ 118 Abs.1 SGG, §§ 404 ff ZPO). Das Gutachten ist nach Aktenlage oder falls erforderlich nach ambulanter Untersuchung zu erstatten zu folgenden Fragen:

                Hier liegen 6 Fragen vor die das Gesicht an den o. g. Sachverständigen stellt! Wenn Interesse besteht bitte Email!

                Der Inhalt der übersandten Akten, insbesondere der darin enthaltenen ärztlichen Gutachten. Befundberichte und anderen medizinischen Äußerungen ist. soweit erforderlich, eingehend zu würdigen.
                Das Gutachten ist dem Gericht einfach zu übersenden. Die Vorsitzende der 17 Kammer
                An dieser Stelle muß ich einfach sagen, daß mein Urologe Dr. K. R., die RAe des VdK bestens unterstützt haben und die Richterin ein sehr umfangreiches Bild über die Krankheit Prostatakrebs und Behandlungsformen gemacht hat!
                Hierzu zolle ich Ihr hohen Respekt gleich wie dieses Urteil ausfällt!
                Ich werde selbstverständlich vom Urteil Bericht bis dahin

                herzliche Grüße

                Helmut
                Zuletzt geändert von Gast; 17.12.2013, 19:12. Grund: Wortkorrektur

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                  #9
                  Vielen Dank für die WErtvollen Hinweise... über die 6 Fragen an den Sachverständigen würde ich gerne auch mehr erfahren!

                  Kommentar


                    #10
                    Die Witwe hat mir gerade mitgeteilt, dass sie den Prozeß vor dem OLG Bremen zu Ende führen lassen wird.

                    MalteR

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Malte!

                      Dein Freund ist ja nicht der erste, der höchtsrichterlich bescheinigt bekommt, dass die Kassen alternative Methoden bezahlen müssen. Das hat der BGH (oder das BVG?) vor ca. 5 - 6 Jahren bereits entschieden. Allerdings gab es die Einschränkung, dass das nur gilt, wenn der Patient alle schuldmedizinischen Therapien erfolglos hinter sich gebracht hatte.

                      Als ich damals auf Basis dieses Urteils die Erstattung für die AHIT-Therapie vor Gericht erstreiten wollte, habe ich zwar mit meiner Kasse einen Kompromiss erzielt, hätte den Prozess aber nie gewonnen, weil ich weder OP noch RT als leitlinienkonforme Therapien mit kurativer Intention gemacht hatte.

                      Ich denke, auch bei dem neuen Urteil wird es den einen oder anderen "Pferdefuß" geben.

                      Schorschel

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                        #12
                        Hallo Schorschel,

                        Du sprichst m.E. das "Nikolausurteil" an. Ich denke, dass jeder weitere gewonnene Prozeß weitere Schlupflöcher der Krankenkassen verstopft. Also warten wir doch mal ab, was dem Prozeß herauskommt. Wir sehen ja, dass das Nikolausurteil nicht durchgängig zieht und der Einzelfall durchgeklagt werden muss.

                        Deinen Hinweis auf auf nicht gemachte OP kann ich nur bedingt nachvoll ziehen. Es kommt auf die Schwere der Erkrankung an. Bei den "Fortgeschrittenen" weigern sich ja die Ärzte (leitliniengerecht) noch eine OP zu machen, weil metastasiert, also systemische Behandlung angesagt wäre. Da noch einen Operateur zu finden ist schon schwierig, obwohl sich das mittlerweile auch gebessert hat und Salvage-OP's durchgeführt werden.

                        MalteR

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                          #13
                          Hallo Malte,

                          auf RPE und RT hatte ich hingewiesen, weil das bei meinem Fall ausschlaggebend für die Nichtanwendbarkeit des Urteils war. Bei fortgeschrittenem metastasierten PCa ist das natürlich völlig anders mit dem "schulmedizinischen Austherapiertsein", das von dem Urteil nach meiner Erinnerung gefordert wird, bevor die Kassen erfolgversprechende alternative Behandlungen übernehmen müssen. Insofern hast Du völlig Recht.

                          Schorschel

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von MalteR Beitrag anzeigen
                            Bei den "Fortgeschrittenen" weigern sich ja die Ärzte (leitliniengerecht) noch eine OP zu machen, weil metastasiert, also systemische Behandlung angesagt wäre.
                            Hallo Malte,

                            wo ist diese Weigerung in der Leitlinie formuliert und begründet?

                            Ralf

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                              #15
                              Lieber Ralf,

                              es ist der Umkehrschluß und die praktische Erfahrung die mich zu meiner Aussage veranlaßt hat. Natürlich findet sich explizit keine Ziffer in der S3 die meine Feststellung zum Inhalt hat.

                              Die Leitlinie unterscheidet die Behandlung in Ziffer 5. Therapie des nicht metastasierten Prostatakarzinoms und Ziffer 6. Diagnostik und Therapie des rezidivierten oder metastasierten Prostatakarzinoms.
                              Zeige mir bitte in der Leitlinie die Ziffer, die bei Patienten, die von Anfang an metastasiert sind (nicht erst durch Rezidiv) eine Prostatektomie vorschlägt. So wie ich das lese, werden die "Fortgeschrittenen" in einen Topf mit den Rezidivierten geworfen und auch da (z.B. Ziffer 6.12) wird Wert darauf gelegt, dass eine OP nur dann durchgeführt wird, wenn "...die PSA-Progression mit hoher Wahrscheinlich nicht durch Metastasierung hervorgerufen wurde".

                              M.E. wird eine OP hier auch nur den Rezidivierten vorgeschlagen.

                              Das Mittel der Wahl ist die Hormontherapie. Mir selber wurde die OP abgelehnt und eine Hormonblockade verordnet. Aber vielleicht bin ich ein Einzelfall

                              MalteR

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