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Gesetzliche Kassen wollen Arzt-Zulassungen zeitlich befristen

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    #16
    läßt sich anschließend in den marmorstrotzenden Privatpraxen allen Mist der Welt verpassen
    Ach Winfried, dort angekommen sieht medizinsche Versorgung dann nochmal ganz anders aus. So eine Klinik mit "Spezialabteilung" und Zugang nur mit Sicherheitsausweis haben wir hier in der Pfalz auch. Da umfasst ein "Krankenzimmer" dann mal rund 200m². Mit eigenen Räumlichkeiten für eine ganze Gefolgschaft samt Leibwächter und eigener Küche. Auf Wunsch stehen hier rund um die Uhr ein ganzer Krankenhausstab zur Verfügung. Neben Patienten optimierter Therapie die fern ab jeder Evidenz angesiedelt ist kümmern sich Physiotherpeuten, Ernährungsberater und Psychologen um die baldige Genesung der wohlbetuchten Klientel. Da können selbst deutsche Privatpatienten noch blass werden.

    Mein Stand ist ja der, der beste Versichertenstatus ist "Selbstzahler" mit ausgezeichneter Bonität.

    Tom

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      #17
      Hallo Tom, Winfried&@all,

      sorry für meine Auszeit.

      Tom schrieb:
      Wo sind hier parallelen zum Gesundheitswesen? Auch hier wird es zukünftig durch zunehmende Spezialisierung Versorgungsengpässe geben. Private Klinikbetreiber sind zunehmd auch auf die "Rosinen" ausgerichtet. Vielleicht hierzu einfach mal ein Beispiel der Privatisierung einer Herzklinik.........
      Wir hatten ja schon weiter oben feststellen müssen, dass auch in der Regelversorgung in den sogenannten öffentlichen KH ein gewisses Stock picking bei Patienten Einzug gehalten hat. Du hast die Fragestellung und Beantwortung von den öffentlichen Güter Wasser, Strom u.a. auf die Volksgesundheit zwar sehr wohl verstanden, möchtest das aber etwas Besser aufgebröselt sehen.

      Ja, hier sind Parallelen durchaus gegeben, der Unterschied liegt an dem elementaren Gut der zum Lebensunterhalt sicherzustellenden Wirtschaftgüter und an dem existentiellem Gut "Volksgesundheit"

      Trotz aller Beschwichtigungen und Abwiegelungen durch Meinungsbildner und Medien, Politiker u.a. der unterschiedlichen Ansätze besteht in unserem System die Gefahr dass das Gut Volksgesundheit an Wert verliert.

      Wenn jetzt die Regelversorgung Gefahr läuft, diese flächendeckend nicht mehr sicherstellen zu können und hier auch noch Wettbewerb der KH untereinander die Situation verschärft, wird der GG auf Dauer nicht daran vorbeikommen, hier regulierend einzugreifen.

      Soll die zeitliche Befristung der Arztzulassungen hier ein erster Schritt sein, die bestehenden öffentlichen KH zu Gesundheitszentren und einer höheren Frequenz zuzuführen?

      Das war ja der Grundtenor von Harald und Winfrieds Hinweis - als Metapher - die Segel so zu setzen - war früher noch viel schwieriger als heute, früher wurde überwiegend vor dem Wind gesegelt oder achterlich, heute könnte man bis hoch an den Wind gehen.
      Das ist nicht nur mühsam, sondern auch unbequem. Der Vorteil ist eine direkte Zielsteuerung.

      An der Gesetzgebung im Gesundheitswesen haben sich schon zu viele versucht - und - mit welchem Erfolg? Wo ist das Ziel?

      Vielleicht müssen wir wieder das Gut Volksgesundheit neu entdecken und die Fürsorgepflicht des Staates zur Sicherstellung einfordern, auch auf die Gefahr hin, dass es mehr kostet als geplant.
      Planwirtschaft im Gesundheitswesen stößt an ihre Grenzen, weil es Menschen sind, die Behandlungsbedarf haben und eben kein Wirtschaftsgut.

      Hans-J.
      Mein PK Verlauf unter: http://www.myprostate.eu/?req=user&id=96

      Kommentar


        #18
        Zitat von Hans-J. Beitrag anzeigen
        Planwirtschaft im Gesundheitswesen stößt an ihre Grenzen, weil es Menschen sind,
        die Behandlungsbedarf haben und eben kein Wirtschaftsgut.
        Eben. Gerade weil Planwirtschaft stets an Grenzen stösst, egal ob im Gesundheits-,
        Kleidungs-, Mobilitäts- oder Sonstwas-Wesen, bedarf es auch eines nichtstaatlich
        organisierten Sektors des Gesundheitswesens. Dass der sich in Deutschland derzeit
        kräftig aufbläht, liegt - von aussen gesehen - an der staatlich verordneten Deckelung
        der Budgets der Gesundheitsdienstleister und der staatlich verordneten
        Entsolidarisierung von Versichertengruppen, insbesondere Beamter und
        Privatversicherter. Fast jeder Niedergelassene versucht, seinen Patienten 'IGeLs'
        anzudrehen, weil er sonst nicht durchkommt. Das ist für einen reichen Industrie-
        staat, der sich einst der 'Sozialen Marktwirtschaft' rühmte, beschämend.

        Ein Grundleistungskatalog der Leistungen, nach der alle Versicherten,
        also alle Menschen im Lande, zu versorgen seien, gibt es nicht.
        Eine Aufnahmepflicht aller Kassen für alle gesunden und kranken Menschen
        in jede Grundversicherung gibt es nicht, ja nicht einmal eine Pflicht von
        Privatversicherern, jenen Versicherten, die die Beiträge nicht mehr bezahlen
        können, eine Grunddeckung etwa im Rahmen einer AOK anzubieten, oder
        der Kassen, auch Kranke ohne Versicherunsschutz aufzunehmen.
        Und DAS nach vielen Jahren sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung.

        Klar, dass da die Entsolidarisierung zwischen Kleinbürgern und
        Privatversicherten gefördert wird (Für Beamte besteht sie von Gesetzes wegen!)
        und dass daraus ein gewaltiger Markt entsteht für private Gesundheitsdienstleister.
        Klar, dass bei gedeckelten Budgets, die einen ordentlichen KH-Betrieb nicht mehr
        zulassen, öffentliche Träger versuchen, ihre teuertsten Kliniken zu verscherbeln
        und ebenso klar, dass in einem System voller Fehlanreize selbst an luxuriös
        umgebauten einstmals öffentlichen Häusern "blutige" Entlassungen fast schon
        die Regel sind. Die Entlassung von RPE-Patienten mit Katheter emfinde ich als Skandal.

        Es liegt weitestgehend am Gesetzgeber, ob Zweiklassenmedizin entstehe oder nicht.


        Wenn ich jetzt mithilfe der Professoren am (öffentlichen) KSSG die 'Xtandi'-Therapie
        bei der Krankenkasse durchdrücken konnte, liegt das nicht daran, dass ich (auch)
        privatversichert bin, denn die ambulanten Leistungen werden eh nur nach dem
        gesetzlichen Grundleistungskatalog honoriert. Weder für die Ärzte noch
        für das Spital entstehen irgendwelche Anreize, mir als 'Privatpatient' mehr
        zu 'verkaufen' als einem Allgemein Versicherten.

        Meine Privat(zusatz)versicherung deckt bessere Hotelleistungen (Einzelzimmer),
        weitere Deckung im Ausland und den Belegarzt, womit auch am KH die freie Arztwahl
        gewährleistet ist (mein Hausurologe hat am 'Bethanien' meine RPE durchgeführt).
        Diese Deckung nehm ich aber nur in Anspruch, wenn ein längerer Spitalaufenthalt
        ansteht, denn ich hab einen Selbstbehalt von Fr. 5'000.- gewählt, habe dafür aber
        auch nur eine geringe Zusatzprämie zu bezahlen - freier Markt eben, aber nur da,
        wo die Gesundheitsversorgung an sich nicht gefährdet ist.
        Für die Grundleistung ist immer noch eine Krankenkasse zuständig, die ich im
        übrigen auch als sehr teurer Patient jedesmal auf Jahresende frei wechseln könnte;
        Die private Zusatzdeckung freilich nicht ohne Gesundheitsprüfung.

        Klingt vielleicht exotisch, aber so ist das in diesem ach so schrecklich liberalen Land.

        Medizinische Mehrleistungen kann ich mir nicht via Versicherung einkaufen,
        denn die müssen zuerst mal aus der Grundversicherung gedeckt sein.
        Damit ist dem Entstehen eines Zweiklassensystems ein Riegel geschoben,
        mal von der fälschlicherweise aus der Grundversicherung ausgeschlossenen
        Zahnversorgung abgesehen.
        Die muss nötigenfalls das Sozialamt zahlen - einfach falsch!

        Dass dann im Bethanien-Spital in Zürich auch eine Abteilung mit Suiten für
        Bonzen samt Harem und Leibwächtern vorhanden ist, ist zwar eine
        Geschmacklosigkeit, aber konnte mir ja egal sein, als ich dort im Morphinrausch
        meine RPE ausschlief. Aber auch die bekommen nur das, was die hiesigen Ärzte
        können, und das entspricht wohl dem sehr umfangreichen Leistungskatalog
        und jeweiligen Leistungsauftrag, bis hin zur komplexen Herzchirurgie.
        Bezahlen müssen sie es allerdings nicht nur zum Allgemeintarif... :-)))

        Im Medizinaltourismus wird die Gesundheitsdienstleistung zum Wirtschaftsgut
        und hilft damit den Spitälern, auch den Öffentlichen, Gewinn zu erwirtschaften.
        Davon hat auch die Uniklinik Heidelberg profitiert, als ich dort mein PSMA-PET
        durchführen liess. Einen etwas marktfähigeren Umgang mit dem Patienten hätte
        ich mir dabei allerdings gewünscht - Egal ob Selbstzahler oder Kassenpatient.
        Diese Mehrleistung hätte nicht mal mehr gekostet. Beispiel: Lieber keinen Lesestoff in
        der 'Viel-zu-lange-Wartehalle', als jahrealte zerlesene Illustrierte in meterhohen Haufen.
        So verliert man am Markt das, was man eben mit überlegener medizinischer Leistung
        gewonnen hat. Ich überlege mir ernsthaft, ein nächstes PSMA-PET in Ulm zu machen.
        Auch so funktioniert Markt.

        Ach ja, zum Thema:
        Eine zeitliche Befristung von Praxisbewilligungen mag ja in Ordnung sein, wenn
        saubere Kriterien, insbesondere Bedarfs- und Leistungskriterien zugrundegelegt
        werden. Aber es wird ohnehin keinem Facharzt einfallen, sich in einem Gebiet
        niederzulassen, in dem Bevölkerungsschwund herrscht und schon zwei unter-
        beschäftigte Kollegen dahindarben. Einfacher wäre es, etwas mehr Markt zuzulassen,
        dann würden sich die Ärzte wohl dort niederlassen, wo Bedarf besteht. Statt
        Investitionen von Ärzten durch Befristung von Bewilligungen zu verhindern,
        sollte der Staat, falls überhaupt, eher steuernd auf den Markt einwirken, um etwa
        unterversorgte Gebiete attraktiver zu machen für die niederlassungswilligen Ärzte.

        Hvielemi
        Meine Beiträge schreibe ich als CRPCa-betroffener Laie.

        [1] Mein PSA-Verlauf graphisch auf myprostate.eu
        [2] Meine PK-Historie auf Myprostate.eu
        [3] PSA-Verlaufsanalyse 2003-2013 nach Glättli (Was ist PSA-Alert?)
        [4] PSMA-PET/CT vom 04.07.2012: Paraaortale Lymphmetastase
        [5] PSMA-PET von 08.2016 vor PSMA-RLT, danach 03.2017, sowie 05.2017

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          #19
          kein Wirtschaftsgut.
          Hallo Hans, hallo Konrad,

          aber eben zum Wirtschaftsgut werden Patienten doch degradiert. Bestes Beispiel sind doch die Fallzahlen. In der Praxis sieht dies zum Jahresende in einer Klinik so aus, dass eine Marschrichtung ausgegeben wird welche OPs noch benötigt werden um die Fallzahlen und somit auch Prämien zu sichern.

          Wenn also schon genügend Rücken OPs im Wirtschaftsjahr gelaufen sind wird der Patient auf das nächste verwiesen. Eine Terminsteuerung machts möglich. Sind genügend Prostataekotmien offen gelaufen werden mehr DaVincis empfohlen, oder umgekehrt. Der Patient ist immer leichte Beute, richtig fomuliert lässt sich alles lenken. Auch Low Risk Patienten lassen sich so lenken.... seltsam dann nur wenn im OP Schnellschnitt dann von einem Tumor erst mal nichts mehr zu sehen ist... und die Pathologie hinterher doch noch schnell einen GS 6 bestätigt.

          Nein der Patient ist ein Wirtschaftsgut, planbar und an Zahlen zu lenken.

          Konrad, Respekt für deine Außenbetrachtung. Ich glaube du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.

          Wenn sich unsere Politiker mal über eine Ligislaturperiode ernsthaft mit dem Thema Gesundheitspolitik beschäftigen würde käme auch mal ein brauchbares Ergebnis dabei herum. Stattdessen erfolgt unkontrollierter, medienwirksamer, populistischer Aktionismus ohne Perspektiven.

          Schönen Sonntag noch!

          Tom

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            #20
            Basistarif - Notlagentarif

            Lieber Konrad,

            das ist ein komplexes, schwieriges Thema. Besonders kritisch ist deine Aussage zu bewerten

            Eine Aufnahmepflicht aller Kassen für alle gesunden und kranken Menschen
            in jede Grundversicherung gibt es nicht, ja nicht einmal eine Pflicht von
            Privatversicherern, jenen Versicherten, die die Beiträge nicht mehr bezahlen
            können, eine Grunddeckung etwa im Rahmen einer AOK anzubieten, oder
            der Kassen, auch Kranke ohne Versicherunsschutz aufzunehmen.
            Und DAS nach vielen Jahren sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung.
            Ich habe zur Klarstellung wesentliche Hintergründe hier eingestellt:
            Basistarif in der privaten Krankenversicherung

            Die Krankenversicherungsunternehmen sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind. Er sieht zudem – wie in der GKV – einen Aufnahmezwang vor. Die Krankenversicherungsunternehmen dürfen niemanden zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Im Basistarif sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht erlaubt. Für Beihilfeberechtigte wird ein beihilfekonformer Basistarif angeboten.


            Personen ohne Krankenversicherungsschutz mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen bzw. die ehemals privat krankenversichert waren oder der privaten Krankenversicherung (PKV) systematisch zuzuordnen sind, sind zur Versicherung im Basistarif bei einem Versicherungsunternehmen ihrer Wahl berechtigt.


            Freiwillig GKV-Versicherte sind innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der vorgesehenen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihres freiwilligen Versicherungsverhältnisses berechtigt, in den Basistarif einer PKV zu wechseln.


            PKV-Versicherte mit einem vor 2009 geschlossenen Vertrag können ab Vollendung des 55. Lebensjahres, bei Bezug einer Rente bzw. Pension oder im Falle finanzieller Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch ( SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. SGB XII - Sozialhilfe) eine Versicherung im Basistarif ihres Versicherers verlangen. PKV-Versicherte, deren Vertrag nach dem 31.12.2008 geschlossen wurde, können ohne weitere Voraussetzungen in diesen Tarif wechseln.


            In der Vergangenheit konnte bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens die sogenannte Alterungsrückstellung – das ist der Betrag, den das Versicherungsunternehmen zur Glättung des (sonst höheren) Beitrags im Alter aus den Prämien der Versicherten anspart – nicht zum neuen Versicherungsunternehmen übertragen werden. Wechsler mussten also ihre Alterungsrückstellung wieder neu aufbauen, was ihre Beiträge für die neue Versicherung erheblich verteuert hat. Faktisch war der Wechsel damit für langjährig PKV-Versicherte unmöglich. Nun kann ein Versicherter, der seinen Vertrag seit dem 1. Januar 2009 geschlossen hat, seine angesparten Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen mitnehmen. Er wird dann im neuen Unternehmen so gestellt, als ob er dort in dem Alter eingetreten wäre, in dem er den ursprünglichen Versicherungsvertrag im alten Unternehmen abgeschlossen hat. Der Wechsel in eine andere private Krankenversicherung ist daher für Neuversicherte finanziell günstiger, und es kommt in der privaten Krankenversicherung zu mehr Wettbewerb.


            Um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag den Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Dieser beträgt ab 1. Januar 2014 rund 628 Euro pro Monat. Sind Versicherte hilfebedürftig oder würde durch die Bezahlung einer solchen Prämie Hilfebedürftigkeit ausgelöst, reduziert sich die Prämie im Basistarif auf die Hälfte. Würde auch bei dieser halbierten Prämienzahlung Hilfebedürftigkeit ausgelöst, beteiligt sich der Träger der Grundsicherung beziehungsweise der Sozialhilfe am verminderten Beitrag. Der Begriff Hilfebedürftigkeit orientiert sich an den entsprechenden Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II - (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII - (Sozialhilfe). Sie ist vom zuständigen Träger nach dem SGB II oder SGB XII auf Antrag des Versicherten zu prüfen und zu bescheinigen.


            Im Übrigen müssen die PKV-Unternehmen den Versicherten im Rahmen des Basistarifs die Möglichkeit von Selbstbehalten in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro anbieten. Die Entscheidung für einen Selbstbehalt ist nur sinnvoll, wenn dadurch auch der ansonsten fällige Monatsbeitrag reduziert wird und unter dem Höchstbeitrag im Basistarif liegt. Dies ist im Basistarif häufig nicht der Fall. Grundsätzlich gilt bei einem Selbstbehalt im Basistarif eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren. Wenn sich jedoch heraus stellt, dass durch den vereinbarten Selbstbehalt die Versicherungsbeitrag nicht angemessen reduziert wird, kann der Versicherte jederzeit eine Umstellung in den Basistarif ohne Selbstbehalt verlangen.


            Auch bei einer Versicherung im Basistarif ist der Abschluss von Zusatzversicherungen bei demselben oder einem anderen Anbieter zulässig.


            Welche Ärzte bzw. Zahnärzte eine ambulante ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung zu den Bedingungen des Basistarifes durchführen, kann direkt bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung erfragt werden. Diese stellen die ärztliche Versorgung der im Basistarif Versicherten mit den in diesem Tarif versicherten ärztlichen Leistungen sicher.
            und dazu der Notlagentarif:

            PKV-NOTLAGENTARIF SOLL SÄUMIGE BEITRAGSZAHLER UNTERSTÜTZEN

            Spätestens seit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht ist die Zahl der Versicherungsnehmer, die ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr aufbringen können, gestiegen. Eine Belastung nicht nur für die Versicherten selbst, sondern für die gesamte Versicherungsgemeinschaft.


            BEITRAGSSCHULDEN: PROBLEM IN GKV UND PKV


            Beitragsschuldner stellen sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung ein großes Problem dar. Ein Grund dafür ist vor allem die Einführung der Versicherungspflicht am 1. April 2007 für die gesetzlichen und am 1. Januar 2009 für die privaten Krankenversicherungen. Seither dürfen die privaten Anbieter Kunden, die ihre Beiträge regelmäßig nicht rechtzeitig abführen, nicht mehr kündigen. Die Folge: Krankenversicherungsbeiträge werden weiter fällig und Schulden werden angehäuft. Um Betroffene zu entlasten und beim Schuldenabbau zu unterstützen, hat die Bundesregierung am 1. August 2013 den sogenannten Notlagentarif eingeführt. Grundlage ist das “Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung”.


            Spezialtarif mit reduziertem Leistungsumfang
            Der Nichtzahlertarif sieht vor, dass Privatversicherte, die ihren Beitragspflichten nicht mehr nachkommen können und bereits das gesetzlich festgelegte Mahnverfahren durchlaufen haben, für bestimmte Zeit in den Nichtzahlertarif bzw. Notlagentarif eingeordnet werden.


            Winfried

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              #21
              Hallo Winfried,

              das Thema ist in der Tat recht komplex.

              Aber als letztes Auffangbecken hält dann immer die Kommune den Kopf hin, die über die Sozialhilfe als Kostenträger zur Verfügung steht. Besonders ärgerlich bei ehemaligen Selbstständigen denen das Geschäft den Bach hinunter geht und als erstes an ihrer PKV sparen wollen, da sie diese kündigen.

              Wie erfolgt dann die Abrechnung der ärztlichen Leistungen? In der Regel zum PKV Satz, zu Lasten aller. Oder irre ich da?

              Tom

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                #22
                Wenn aus dem Sprechzimmer ein Schuhgeschäft wird

                Zitat von Winfried Folz
                Wenn Ärzte aus Altersgründen ans Aufhören denken, schauen sie sich oft nach einem geeigneten Nachfolger um. Dieser würde dann nicht nur den angestammten Patienten als künftiger Ansprechpartner dienen, sondern dem bisherigen Inhaber auch eine angemessene finanzielle Entschädigung anbieten. Dieser Traum könnte jedoch platzen, wenn die Arztpraxis in einem Gebiet mit medizinischer Überversorgung liegt. Dann ist es möglicherweise für immer vorbei mit der Sprechstunde – die Praxis würde „stillgelegt“.
                Bitte - hier - weiterlesen.

                "Eine Wahrheit kann erst wirken, wenn der Empfänger für sie reif ist. Nicht an der Wahrheit liegt es daher, wenn die Menschen noch so voller Unweisheit sind"
                (Christian Morgenstern)

                Gruß Harald

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