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    Lieber Lutz,

    danke für die Richtigstellung!
    Manchmal ist eine "Vorschädigung" nicht schlecht.

    Ich bekomme die Texte regelmäßig von Günther.
    Es scheint nicht wichtig zu sein, sonst hätte Günther einen Kommentar dazu geschrieben.
    Ich werde es trotzdem mal beim nächsten Treffen einmal ansprechen.

    Gruss
    hartmut
    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=626&page=graphic

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      Zitat von Georg_ Beitrag anzeigen
      Wenn du kastrationsresistent bist und eine Chemo ablehnst, sollte die KK die Lutetium-Therapie bezahlen. Meist wollen die Onkologen aber mit ihrer Medizin weitermachen.
      Moins,
      der Onkologe selbst hat mich darauf hingewiesen das es Bremen gemacht werden kann, das sind von mir aus 88 km
      Liebe Grüße
      Stefan


      http://de.myprostate.eu/?req=user&id=802&page=graphic

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        Lieber Stefan,
        bei welcher KK bist du eigentlich?
        Würde Dein Onkologe denn den individuellen Heilversuch in Form der Ligandentherapie auch für Dich medizinisch begründen?
        Mir wurde von der Uniklinik Münster bisher gesagt, dass vor einer Chemo für mich keine Ligandentherapie möglich wäre, weil meine KK, die TK, das nicht bezahlen würde.
        Gruß
        Lutz
        Liebe Grüße Lutz --- > Mein Profil bei myProstate < --- > Erlebnisberichte meiner Therapien <

        Kommentar


          [QUOTE=lutzi007;148692]Lieber Stefan,
          bei welcher KK bist du eigentlich?

          Moin Lutz,
          ich bin auch bei der TK versichert.
          Als ich am 11.4.2023 beim Onkologen war und der den Letzten Bericht vom Kardiologen gelesen hatte sagte er selbst, bei den Herzwerten würde er selbst auch keine Chemo machen.

          Auf der Internetseite Nuklear Medizin in Bremen steht:
          Es handelt sich bei der Therapie um einen individuellen Heilversuch. Die Kosten der Behandlung mit Lutetium-177 werden gegenwärtig in begründeten Fällen durch alle Krankenkassen übernommen.

          Am Sonnabend fahre ich erst einmal 14 Tage an die Nordsee, ich brauche Seeluft
          Liebe Grüße
          Stefan


          http://de.myprostate.eu/?req=user&id=802&page=graphic

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            Lieber Stefan,

            Seeluft ist immer gut

            Ja, den Text habe ich auf der Internetseite der Nuklearmedizin Bremen auch gelesen.
            Aufgrund Deiner kardiologischen Probleme wird Dein Onkologe gegenüber der TK dann gut begründen können, dass eine Chemo für Dich nicht in Frage kommt. Somit sollte es mit der Kostenübernahme dann klappen und Du könntest die Ligandentherapie demnächst bestimmt starten, wenn die PSMA-Expression soweit geklärt ist. Aber das machen die ja Alles in der Nuklearmedizin.

            Gruß
            Lutz
            Liebe Grüße Lutz --- > Mein Profil bei myProstate < --- > Erlebnisberichte meiner Therapien <

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              Lieber Stefan,
              lieber Lutz,

              das Pluvicto (Lutetium 177 von Norvatis) ist seit längerem in den USA zugelassen, seit Ende letzten Jahres europaweit, also auch in Deutschland.
              Positive Studienergebnisse liegen schon lange vor. Es bleibt eine Frage der Zeit, wann auch die Leitlinien diesen Umständen Rechnung tragen
              und die Behandlung aus dem Dunstkreis eines „individuellen Heilversuchs“ in den Himmel der ernsthaften Therapieoptionen emporheben.

              Für die Krankenkassen -auch die TK- bleibt schon heute wenig Raum für eine Ablehnung der Kostenübernahme, wenn die Behandlung aus guten
              Gründen gewünscht oder gar ärztlich empfohlen (verordnet) wird.

              Unsere (private) KK hat es überhaupt nicht versucht, selbst als im letzten Jahr noch keine europäische Zulassung erteilt war.

              Liebe Grüße
              Victor und Silvia
              https://de.myprostate.eu/?req=user&id=1097

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                Victor und Silvia,

                die Leitlinie entscheidet nicht, was die Krankenkassen bezahlen müssen. Dazu gibt es den GBA https://www.g-ba.de/ und den IQWIG https://www.iqwig.de/ueber-uns/aufga...-finanzierung/ .

                Georg

                Kommentar


                  Das ist selbstverständlich richtig.
                  Allerdings schauen leider viele Behandler bei ihrer Empfehlung/Verordnung danach, was die Leitlinien empfehlen.
                  https://de.myprostate.eu/?req=user&id=1097

                  Kommentar


                    Lieber Georg,
                    habe ich das richtig verstanden, dass der GBA der Entscheider ist und den IQWIG zwecks Gutachten beauftragt.
                    Aber der GBA orientiert sich doch bestimmt sehr stark an den Leitlinien?
                    Gruß
                    Lutz
                    Liebe Grüße Lutz --- > Mein Profil bei myProstate < --- > Erlebnisberichte meiner Therapien <

                    Kommentar


                      Zitat von lutzi007 Beitrag anzeigen
                      habe ich das richtig verstanden, dass der GBA der Entscheider ist und den IQWIG zwecks Gutachten beauftragt.
                      Aber der GBA orientiert sich doch bestimmt sehr stark an den Leitlinien?

                      Die Lutetium (177Lu) Vipivotid-Tetraxetan (Pluvicto® ist mittlerweile für Männer mit fortgeschrittenem Prostatakrebs (metastasiert, kastrationsresistent, PSMA-positiv), die schon eine Hormontherapie oder Chemotherapie absolviert haben zugelassen. Hier handelt es sich nicht mehr um einen individuellen Heilversuch!

                      Das heißt der Behandler sollte gute Gründe haben, falls er diese Therapie trotz Patientenwunsch, bei der zugelassener Indikation verweigert.
                      Da er sonst von Patienten haftbar gemacht werden kann, falls die Erkrankung fortschreitet und er ein lebensverlängerndes Medikament verweigert hat.
                      Also bei einer willkürlichen Ablehnung von Seiten des Arztes am besten den Patientenwunsch den Arzt höflich und sehr freundlich, aber unmissverständlich und eindringlich schriftlich mitteilen. Übergabe vor Zeugen oder besser per Einschreiben.

                      Die Leitlinien ist nicht rechtlich verbindlich!
                      Die Therapie ist in dieser Indikation in der EU zugelassen, das ist entscheidend.


                      Aber ich denke, jeder Nuklearmediziner kennt diesen Sachverhalt.



                      Siehe:

                      Urteil des Bundesgerichtshofs v. 15.04.2014
                      German Medical Science | AWMF - Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
                      Es bleibt dabei: Leitlinien sind nicht rechtlich verbindlich
                      https://www.egms.de/static/pdf/journ...awmf000295.pdf


                      14.12.2022
                      Prostata Hilfe Deutschland
                      Lutetium (177Lu) Vipivotid-Tetraxetan (Pluvicto®): Neues Medikament für fortgeschrittenen Prostatakrebs
                      https://www.prostata-hilfe-deutschla...-prostatakrebs


                      TAO

                      Kommentar


                        Lieber Stefan, Lutz, Georg und TAO,

                        richtig ist, dass die Leitlinien zumeist den Ärzten helfen und gegebenenfalls schützen, nicht aber gegenüber den Betroffenen verbindlich sind.
                        Ebenso treffen die Hinweise auf eine bestehende Zulassung zu.

                        Aber:

                        Nicht alle zugelassenen Arzneimittel sind für gesetzlich Krankenversicherte verordnungsfähig, dürfen also zu Lasten der Krankenkassen
                        verordnet werden. Die konkrete Ausgestaltung des Leistungskataloges der GKV wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss in verbindlichen
                        Richtlinien festgelegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss bewertet auch den Nutzen von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
                        und legt gegebenenfalls Beträge zur Erstattung fest.

                        Für das Lutetium 177 ist das Bewertungsverfahren am 15. Januar 2023 eingeleitet worden. Heute steht die Veröffentlichung der Nutzenbewertung
                        an und das schriftliche Stellungnahmeverfahren beginnt. Anfang Juli 2023 soll es zu einem Beschluss führen. Absehbar scheint, dass am Ende
                        die Kostenerstattung auch der gesetzlichen KK stehen wird.

                        Verordnet ein Arzt außerhalb des Leistungskataloges, muss er befürchten, die Therapiekosten von der GKV nicht bezahlt zu erhalten, weshalb er
                        im Vorfeld auf eine Leistungszusage der gesetzlichen KK oder eine private Zahlungsvereinbarung drängen wird.

                        Verordnet ein Arzt ein erfolgversprechendes Mittel nicht, mag er sich hypothetisch schadensersatzpflichtig machen. Die für eine Verurteilung
                        notwendigen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich des Nachweises zur Kausalität, sind faktisch nur schwer zu erbringen.

                        Zu den Einzelheiten mwN




                        Liebe Grüße
                        Victor und Silvia
                        https://de.myprostate.eu/?req=user&id=1097

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                          Hallo Georg,
                          was die Krankenkassen bezahlen müssen. Dazu gibt es den GBA
                          Leider nicht ganz. Der G-BA legt u.a. auch die sogenannten Analogziffern fest, nach denen eine Leistung, die nicht im EBM oder der GOÄ mit einer eigenen Ziffer abgebildet ist, abgerechnet werden kann. Ich weiß definitiv, dass bestimmte Krankenkassen diese Analogziffern ignorieren und die Patienten im Regen stehen lassen, Die Info habe ich von einem Arzt, der mehrere solcher Fälle erlebt hat.
                          Gruß Arnold
                          Mein Bericht: http://de.myprostate.eu/?req=user&id=875

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                            Hallo Barnold,

                            ja, die Ziffer allein macht es noch nicht. Die IRE Therapie hat auch eine Abrechnungsziffer, aber dies bedeutet nicht, dass sie von den Krankenkassen bezahlt wird. Genau kann uns das wohl Silverdollar auseinander dividieren.

                            Georg

                            Kommentar


                              Moin,
                              nur der Ordnung halber Nukleartherapie als Heilversuch (Nikolausurteil des BVerfG) ist nach Ausschöpfung aller evidenten Möglichkeiten als Heilversuch nach Antrag an den MDK zu genehmigen. Viele MDK's haben bereits Absprachen mit Nuklearmedizinern dass diese den evidenten Verlauf samt Antrag erledigen. Ohne Chemotherapie deckt das Urteil nichts ab also Antrag an die Krankenkasse den MDK mit Begründung. Üblicherweise wird das abgelehnt mit der Begründung Chemotherapie ist abbrechbar nach der ersten Infusion, mir ist es als absolute Ausnahme einmal gelungen mit Gutachten einer Onkologin in Hamburg das ausnahmsweise durchzubekommen. Das Gutachten sprach allerdings von unvermeidbarer Mortalität bei Chemotherapie. Die Vision Studie hat mittlerweile die EMA passiert also ist Lutetium zugelassen, das AMNOG Verfahren im G BA steht noch aus.
                              Gruss aus Tornesch
                              Guenther
                              SHG Prostatakrebs Pinneberg
                              Dies ist die Ansicht eines Betroffenen und keine fachärztliche Auskunft
                              Serve To Lead

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                                Hi,
                                eine zugelassene Therapie wie Du es nennst hat an sich mit der Abrechnung nichts am Hut. Wenn man ein Verfahren im G BA anstrebt und entsprechende Daten liefert dann kann man auch nicht nur Zulassung sondern auch Abrechnung über die GKV definieren. Derzeit keine ausreichende Datenbasis keiner der das einreichen will hinsichtlich IRE. Jede Klinik kann in Absprache mit dem Patienten anstellen was die beiden wollen, nur mit der Abrechnung wird es schwierig das klappt ohne Abrechnungsbasis / Fallpauschale nicht und eine ambulante Abrechnungskennziffer gibt es auch nicht.
                                Gruss aus Tornesch
                                Guenther
                                SHG Prostatakrebs Pinneberg
                                Dies ist die Ansicht eines Betroffenen und keine fachärztliche Auskunft
                                Serve To Lead

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