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Biopsee(R) + Bestrahlung in HD statt "Ortsklinik"; wer zahlt was?

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    Biopsee(R) + Bestrahlung in HD statt "Ortsklinik"; wer zahlt was?

    Guten Tag und einen schönen Frühling!
    Im Frühjahr 2015 gings los: PSA 6 (Hausarztroutine) --> PSA 8 (Urologe nach Antibiotikum). Jetzt war Äkschn angesagt. Termin beim Chefarzt Ortsklinik Urologie, 2 Stunden Wartezeit trotz Termin, weil das TV da war, also "PR" vor Patienten. Nach kurzemd Überfliegen des Labors: "Wollen Sie 85 werdend, oder ..., der Prostatakrebs wächst sehr langsam?" --> " ......... ääh, .... meine Eltern wurden um die 90, ich würde es schon noch gern eine Zeitlang machen" --> "Dsann lassen Sie sich -vorne- (Tresen) einen Termin geben". Das war's. Gefühlte Dauer des erstend Krebsgespräches: 3 Minuten. Dann kam meine Recherche im www und auch hier im Forum.
    a) Ortsklink: beim "Termin" wird die Standard-Stanzbiopsie (SS3-Leitlinie 2014) durchgeführt; 3 x links und 3 x rechts gestochen, im Jargon "die Nadel im Heuhaufen" oder "Schiffeversenken" genannt. Bekanntlich ergeben sich mitunter falsch-negative Ergebnisse. Auch die darauf folgende Bestrahlung ist vermutlich nicht so präzise wie beim folgenden "Biospsee(R)"-Verfahren mit IGRT (image-guided Radio-Tomogrsaphie).
    b) Uniklinik Heidelberg:
    Dort bekam ich die "Biopsee(R)", das 28-fach Stanzverfahren, und daraufhin eine IMRT-Bestrahluhg (intensitätsmodulierte Radio-Therapie) über 35 Sitzungen. Ich fuhr Montagsmit dem Familienauto, das während dieser Zeit zuhause nicht zur Verfügung stand, nach Heidelberg und wohnte bis Freitag im Hotel für ca € 82,00 für ÜF.
    ---
    An Kosten entstanden mir:
    1) Hotelübernachtungen mit Frühstück laut Belegen: € 2.008,00,
    2) Fahrtkosten Wohnort-Heidelberg, Heidelberg-Wohnort;
    8 Wochen zu 2 Fahrten = 2.400 km (16 x 150) x € 0,20 (?) € 480,00
    3) Verpflegungsmehraufwand (Hotel/Gasthaus statt Mutti) € 1,00 als Erinnerungsposten.
    ---
    A) Muss ich auf der Basis "ortsnahe Klinik" mit Standard-Biopsie und entsprechend ungenauerer Bestrahlung (?) die entsprechenden fiktiven Kosten mit der GKK abrechnen oder habe ich Anspruchauf die qualitativ bessere Behandlung in der Uniklinik Heidelberg?
    B) Muss/darf ich als "Bestrahlter", sofern auf der Basis "Ortsklinik" abgerechnet werden muss, selbst mein Auto fahren oder darf ich, wie mehrere Taxibetriebe angaben, mit ein Taxi zur Ortsklinik und zurück nehmen. Die Kosten liegen laut vorliegendem Angebot auf € 60,00 pro Fuhre (hin und zurück gesamt), somit, 35 Fuhren zu € 60,00 = € 2.100,00. Damit hätte ich die Hotelkosten raus. Die Fahrt mit ÖPNV würde, als Bestrahlter sowieso?, unzumutbar lange dauern und wäre demnach vermutlich "unzumutbar" im juristischen Sinne.
    ---
    Wie sind Eure Erfahrungen und Kenntnisse diesbezüglich, wenn möglich mit Quellenangabe? Als Betroffener steht man den Argumenten der GKK uninformiert gegenüber. Ich bin Laie, die sind Profis.
    ---
    Freundlichen Gruß
    Dschonnie 80- ;-)
    PS-PSA: der ging über 4, letztmals im März 2016, runter auf 1,13.

    #2
    Hallo Dschonnie,

    jedenfalls darfst Du keine fiktiven Kosten (hier: Taxifahrten) ansetzen, die gar nicht angefallen sind. Du musst schließlich alles belegen können. Erstattungsfragen klärt man, bevor man die Therapie beginnt.

    Ralf

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      #3
      Moin Ralf,
      X1) als PK-Betroffener kümmert man sich vorrangig um eine hochwertige wirksame Therapie, was schwierig genug ist, wie wir alle wissen. Da fällt manches andere, z. B. Abrechnung, hinten runter.
      X2) Wenn die GKK die hochwertige Behandlung an Uniklinik HD mit entsprechenden Fahrt- und Übernachtungskosten -nicht- erstattet, erstattet sie sehr wohl die -fiktiven- Kosten einer Standardbehandlung in der "Ortsklinik" - meine ich mal.
      Verwertbare, belastbare Auskünfte zu den obigen Punkten A) und B) sind also gefragt. Sicher bin ich nicht der erste Patient, der eine bessere kostspieligere Behandlung in einer ortsfernen Klinik gegenüber der Standardtherapie vor Ort vorzieht.
      Dschonnie

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        #4
        Hallo Jonnie,

        Du weißt nicht und wirst nicht belegen können, dass die Bestrahlung in HD besser ist als vor Ort. Ich wage das auch zu bezweifeln. Ein IMRT ist weitverbreiteter und erfolgreicher Standard. Daher wirst Du die Fahrt- und Aufenthaltskosten nach HD nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen.

        Du kannst die Kosten aber erfolgreich beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.

        Gruß, Wolfgang

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          #5
          Danke, Wolfgang, für Deine Antwort!
          Meines Wissens praktiziert die Uniklinik Homburg/Saar nur die (2 x 3) 6-fach-Stanzbiopsee, abwertend auch "Schiffeversenken" oder "Die Nadel im Heuhaufen" genannt. Fundstellen hierzu finden sich im www und im Forum zur Genüge. In Heidelberg absolvierte ich die 28-fach-IGRT-Stanzbiopsee, Markenname "Biopsee(R)" und halte die für genauer.
          Die Fahrt-und Hotelkosten nach HD kann ich also abschreiben; OK. Das sollte jedoch nicht bedeuten, dass ich die Fahrtkosten zur -fiktiven- Standardbehandlung und Bestrahlung an einer wohnortnahen Klinik der GKK schenken muss. Oder?
          Gruß - Dschonnie

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            #6
            Hallo Jonnie, Ralf hat sich in #2 schon dazu geäußert. Nach meinem Kenntnisstand ist das richtig.

            Zu "Nadel im Heuhaufen". PCa wird heute nicht mehr behandelt, wenn noch keine Notwendigkeit besteht. Denn jede Therapie hat bleibende starke Nebenwirkungen. Der Patient gewinnt durch Aufschub dieser Nebenwirkungen. Das Verfahren heißt dann "Active Surveillance". Behandlungsbedürftige PCa Krebsarten findet auch die "Nadel im Heuhaufen". So jedenfalls meine maßgeblich unmaßgebliche Meinung dazu.

            Die Qualität der Bestrahlung hat nichts mit der gewesenen Biopsie zu tun. Durch Bildgebung wird immer in den ersten Terminen das Bestrahlungsgebiet möglichst genau ausgemessen. Und das ist nicht meine Meinung sondern nachprüfbare Tatsache.

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