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Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

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    Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???


    Ich habe aufgrund extremer Schwäche durch Alter (87) und diverser unheilbaren Erkrankungen (u.a.PK) einen Behindertenausweis beantragt; mein Motiv war in erster Linie die Erlaubnis, auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen.Überraschenderweise erhielt ich mit einem GdB von 80 sogar einen Schwerbehindertenausweis.

    Dann stellte sich heraus, dass dieser aber noch nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt; dazu ist ein Grad der Behinderung von 100 erforderlich!

    Wie ich auf Nachfrage erfuhr, ist ein GdB von 100 nur für Patienten mit Krankheiten, die kurz- oder mittelfristig zum Tod führen, vorbehalten!

    Hoffentlich gelingt es mir, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen, damit ich diesen

    "Nachteilsausgleich" wenigstens noch ein paar Wochen in Anspruch nehmen kann!



    Der Ausweis bietet die Möglichkeit, eine Ermäßigung von 50% auf die KFZ - Steuer zu beantragen.

    Dies hätte jedoch zur Folge, dass meine Frau das Auto ohne meine Begleitung nicht mehr nutzen dürfte. (ausgenommen Fahrten zum Einkauf, die meiner Versorgung dienen)

    Im Klartext: Fährt sie aus persönlichen Anlässen, so begeht sie eine Straftat!

    Ich konnte diesen Unsinn zunächst nicht glauben, habe mich aber beim zuständigen Amt von der Richtigkeit überzeugt. ( Die Befreiung wird in der Zulassung eingetragen).

    Die einzig sinnvolle Konsequenz ist somit, auf die paar Euro Ermäßigung zu verzichten!



    Eine Alternative wäre natürlich, für die Frau ein zweites Auto zu kaufen!


    Über Stellungnahmen würde ich mich freuen
    Viele Grüße
    Helmut

    #2
    Moin Helmut,

    habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 100. Um Behindertenparkplätze nutzen zu können braucht man zusätzlich
    das Merkzeichen G (Gehbehindert) oder/und B (Blind).

    Gruss Horst Günter
    Some days it's hard to find motivation .....
    some days motivation finds you!

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      #3
      Solltest du noch Steuerabzüge auf Rente/Pension haben, könntest du einen Freibetrag von 1.060 € geltend machen.

      Gruss Horst Günter
      Some days it's hard to find motivation .....
      some days motivation finds you!

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        #4
        Hallo Günter!

        Dies ist alles richtig und bekannt, ändert aber nichts an den von mir geschilderten unsinnigen Einschränkungen.
        Gruß Helmut

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          #5
          ich habe 100 und G, aber im FZ-Schein steht nichts (kann mich erinern, in den alten Scheinen war ein Stempel)!

          Zudem, deine Frau braucht nur zu sagen, dient deinem Lebensunterhalt, die Fahrt, wer kann, will das widerlegen?

          Außerdem, den Rolli-Parkplatz darf auch ich nicht benutzen, dazu benötigt man den blauen Ausweis der jeweiligen Stadt mit dem Rolli-Zeichen drauf.

          Und btw, frag mich mal was mir der bringt als Selbstständiger! kann nicht mal vorgezogen in die Regelaltersrente gehen! Als Arbeitnehmer mit dem selben Ausweis wäre ich schon seit 2 jahren in Rente welche a) mir zusteht, da ich eingezahlt habe (24,5 Jahre) und b) ich nachweislich schwerbehindert bin seit 1977. Aber Pustekuchen, da ich momentan nicht einzahle gilt auch diese regel nicht für mich.
          Flüstermann alias Harald (nomen est omen)
          http://de.myprostate.eu/?req=user&id=733&page=graphic

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            #6
            Hallo Harald!

            Danke für Deinen Beitrag, der ein weiteres Beispiel für die herrschenden Unzulänglichkeiten darstellt.

            Meine Intention war es, die unverständlichen Einschränkungen anzuprangern.

            Jeder normal denkende Mensch kann doch erwarten, dass er auf einem Behindertenparkplatz parken darf, wenn er einen Behindertenausweis hat.

            Tatsache ist jedoch, dass es unmöglich ist, die Berechtigung zu erhalten, wenn man nicht schwerstkrank ist, sodass mit dem baldigen Ableben zu rechnen ist!

            Konsequenterweise sollten die Parkplätze entsprechend umbenannt werden!

            Noch kurioser ist die geschilderte Situation mit der Ermäßigung der KFZ - Steuer.
            Wegen ein paar Euro Ermäßigung, darf die Frau das Auto nicht mehr für persönliche Anlässe nutzen, sonst begeht sie eine Straftat!
            (Die Ermäßigung wird sehr wohl in der Zulassung eingetragen).

            Da wird doch glatt die Verfügung über das Eigentum beschnitten!

            Gerne würde ich in die Köpfe der Menschen schauen, die solchen Unsinn verzapfen, um zu verstehen, was darin vorgeht.

            Ich vertrete meine Ansicht so vehement, weil ich der Meinung bin, solche Vorgänge müssen öffentlich angeprangert werden.

            Gruß Helmut

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              #7
              Lieber Helmut,

              manche Gesetzestexte sind leider so geschrieben, dass sie kaum verständlich erscheinen.

              So ist es z.B. nicht strafbar, das von Dir als Betroffenem zugelassene Kfz für bis zu einem Monat ausnahmslos von Deiner Frau nutzen zu lassen, um die Steuerbefreiung nicht zu gefährden.
              Jede Nutzung durch andere Personen - auch Deine Frau -, die mindestens den Einmonatszeitraum überschreitet, ist der zuständigen Stelle zu melden, die dann die Steuerbefreiung aussetzt und bis zum Widerruf die volle Steuer abverlangt.
              ...hier nachzulesen

              Um einen Unterschied in der Förderung zu machen, ist es nicht mehr als billig dem Behinderten nach einer Magenresektion nach Heilungsbewährung den GdB auf 30 v.H. festgelegt eine geringere Förderung angedeihen zu lassen als dem einseitig Oberschenkelamputierten (Merkzeichen "G"), der sich nur mit Unterarmgehstützen fortbewegen kann.

              Deine Intention würde letztlich dazu führen, an jedem sog. Behindertenparkplatz noch die entsprechenden Merkzeichen (z.B "G" - "GL" - "aG" - "Bl" oder gar "H") aufzulisten. Jedem der noch halbwegs seine Gliedmaßen nutzen kann und noch nicht dauerhaft auf die Unterstützung Dritter angewiesen ist, sich fortzubewegen, steht dieser Behindertenparkplatz zu. Den sonstigen Behinderten aus dargelegten Gründen nicht.

              Gruß Heribert

              Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
              myProstate.eu
              Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
              Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



              (Luciano de Crescenzo)

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                #8
                und ich habe extra in meinen Schein nachgeguckt: nichts drinnen, es sei denn, es gibt ne Veschlüsselung in irgendeiner Zahl welche im Schein steht, weiß ich aber nicht (VW-Polo, 1,9 Liter TDI Bj 2006, fährt fast nur meine Frau, da ich bekennender Motorradfahrer bin - wann immer es geht- und ansonsten meistens mit meinen Transportern unterwegs bin, beruflich bedingt, zudem steht noch ein neuer Golf VII GTD gechipt rum - Firmenwagen!- welcher auch bewegt werden will ;-) !)

                Und auch meine Frau wurde schon öfters kontroliert - ohne irgendeine Schwierigkeit (war auch schon in einem Unfall mit diesem Auto verwickelt, ohne Belang)

                Obwohl ich keine 300m mehr in einem Stück laufen kann, und dies auch nur noch langsam, beanspruche ich nirgends den Schwerbehindertenparkplatz - dazu habe ich zu viele Bekannte, welche diesen NÖTIG haben, erlaube mir aber immer, falsch Parkende anzusprechen: "Entschuldigung, sie stehen auf einem Behindertenparkplatz" - was zu einem meist erstaunten Gesichtsaudruck führt - und mir entlockt: "Oh, jetzt sehe ich es, sie parken ja berechtigt, sind ja GEIsTIG behindert!"

                Bisher ohne Androhung von Anzeigen oder gar körperlicher Gewalt (mache ich übrigens auch mit Männern auf Frauenparkplätzen: "Grüß Gott, gnädige Frau!") und immer sehr verdutzten Gesichtern (und nein, ich schreibe jetzt nicht, welche Markenfahrer dies hauptsächlich machen, nein den Stern beschmutze ich nicht ;-) )

                lg
                Harald
                Flüstermann alias Harald (nomen est omen)
                http://de.myprostate.eu/?req=user&id=733&page=graphic

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                  #9
                  Hallo Harald,
                  wenn in Deinem Kfz-Schein kein Eintrag ist, heißt das nicht, dass es ihn nicht gibt - siehe Verfahrensablauf: "mehr anzeigen"

                  Lg Heribert

                  Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
                  myProstate.eu
                  Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
                  Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



                  (Luciano de Crescenzo)

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                    #10
                    habe ich auch nicht behauptet, in meinen früheren Kfz war so einer rein gestempelt, seit ich den Polo habe (2006) nichts mehr drin.
                    Und meine Steuer ist unter 100,-€/p.a. für diese Fahrzeug, der 2,0 Golf ein bißchen mehr als doppelt so viel.

                    lg
                    Harald
                    Flüstermann alias Harald (nomen est omen)
                    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=733&page=graphic

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