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Aktive Sterbehilfe

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    Aktive Sterbehilfe

    Dieses Thema wird anscheinend anders gesehen, sobald man selbst betroffen ist:

    Ich schreibe als betroffener Laie. Irrtum vorbehalten.
    Meine Krankheitsdaten:
    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=712&page=graphic

    #2
    Wider die aktive Tötung von Sterbewilligen

    Die Heilsarmee muss Sterbehilfe in ihren Heimen in Neuenburg dulden,
    sagt das Schweizerische Bundesgericht:



    Hierbei ist aber nicht die Rede von Ärzten, die ihre Patienten umbringen sollen,
    sondern vom Bereitstellen von NAP in geeigneter Form durch Freiwillige Sterbehelfer,
    etwa von EXIT oder Dignitas.
    Herr Tutu liegt falsch, wenn er meint, jene, deren Aufgabe es ist, das Leben
    zu erhalten, zum Gegenteil zu verpflichten. Derselbe Irrtum macht auch in
    Deutschland die Diskussion um die Sterbehilfe so unmöglich.
    Ein Leben zu beenden ist weder die Aufgabe des Henkers, noch die eines
    ärztlichen oder anderweitig zugelassenen Töters, sondern ausschliesslich
    jene des Sterbewilligen selbst. Ihm hierzu die Möglichkeit zu geben, reicht.

    Carpe diem!
    Konrad
    Meine Beiträge schreibe ich als CRPCa-betroffener Laie.

    [1] Mein PSA-Verlauf graphisch auf myprostate.eu
    [2] Meine PK-Historie auf Myprostate.eu
    [3] PSA-Verlaufsanalyse 2003-2013 nach Glättli (Was ist PSA-Alert?)
    [4] PSMA-PET/CT vom 04.07.2012: Paraaortale Lymphmetastase
    [5] PSMA-PET von 08.2016 vor PSMA-RLT, danach 03.2017, sowie 05.2017

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      #3
      Passive Sterbehilfe im Extremfall erlaubt

      Leipzig. Schwer kranken, sterbewilligen Patienten darf der Staat in extremen Ausnahmefällen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für einen Suizid nicht verwehren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Das Persönlichkeitsrecht umfasse bei einem unheilbar kranken Menschen unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht zu entscheiden, wie und wann er aus dem Leben scheiden wolle.
      - hier - bitte weiterlesen

      "Sterben kann gar nicht so schwer sein - bisher hat es noch jeder geschafft"
      (Norman Mailer)

      Gruß Harald

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        #4
        Passive Sterbehilfew

        Danke, Harald, für diese Dpa-Meldung, bei der es um passive
        Sterbehilfe geht, also der Hilfe zur Selbsttötung durch Beschaffen
        und bereitstellen des Mittels. Das ist ein grundlegender Unterschied
        zur aktiven Sterbehilfe, die einer Tötung gleichkommt.

        Grundsätzlich sei es nicht möglich, den Erwerb einer
        tödlichen Dosis zum Zweck des Suizids zu erlauben.
        Es sei aber "eine Ausnahme für schwer und unheilbar kranke
        Patienten zu machen, wenn sie wegen ihrer unerträglichen...
        Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
        Nun stellt sich als nächstes die Frage, wem es zustehe,
        festzustellen, ein Leben sei unerträglich und daher
        abzubrechen. Das kann ausschliesslich der Patient selbst,
        denn er ist es ja, der das 'Unerträgliche' werten und ertragen muss,
        und nicht ein Richter, ein Arzt oder gar eine Verwaltungsbehörde.

        Die Gesellschaft stellt viele Mittel zum Suizid zur Verfügung, die
        typischerweise von Suizidwilligen nicht zum Zwecke erworben werden:
        Lokomotiven, Brücken und, besonders praktisch, die Spitalhochhäuser.
        Warum nur diese blutigen Mittel und nicht das unspektakuläre NaP?

        Das Gericht ging wohl an die Grenzen des Gesetzes.
        Nun ist es am Gesetzgeber, einzusehen, dass die jüngste
        Gesetzgebung zum Suizid ein Schritt in die falsche Richtung
        war. Das Leben gehört nicht dem Staat, sondern ausschliesslich
        dem Träger des Lebens, und das ist jeder Mensch für sein eigenes
        Leben selbst. Nicht nur das Leben ist unveräusserlich, sondern
        auch das Recht, dieses Leben weiterzuführen oder selbst zu beenden.
        Letzteres muss ja nicht zwingend blutig erfolgen.

        Zu finden ist eine Regelung,
        - die dem Staat verwehrt, darüber zu entscheiden,
        ob ein Leben noch lebenswert sei,
        - die einer Kommerzialisierung des Suizids den Riegel schiebt,
        - und die all jene freihält, deren Aufgabe der Erhalt des Lebens ist.

        Als Träger eines Systems zur Allokation von NaP kommen
        nichtstaatliche Organisationen in Frage.
        z.B. die Glaubensgemeinschaften? Dass Diese ganz gerne mal das
        Leben selbst in die Hand nehmen, ist bekannt, aber stets nur das
        der Anderen, von Jan Hus über Kinder in von Klosterfrauen geführten
        Heimen bis zu den Opfern des IS.
        Bleiben also Vereine, die zu diesem Zweck gegründet und
        von ihren Mitgliedern geführt werden. Mitglieder können
        nur natürliche Personen sein, die sich mit rund 50€ Jahres-
        beitrag das Recht auf die begleitete, aber selbsständige Einnahme
        von NaP erwerben (nicht aber das Mittel selbst).

        Die Mitgliedschaft in einem solchen Verein macht mir das Leben
        selbst mit der GS9-Diagnose lebenswert, weil ich es in der Hand habe,
        zu entscheiden, was und wann " unerträglich" sei.
        Ich kann und darf autonom ein Ende setzen.
        Ob ich das dereinst tun werde, ist dabei vollkommen unerheblich.

        Carpe diem!
        Konrad
        Meine Beiträge schreibe ich als CRPCa-betroffener Laie.

        [1] Mein PSA-Verlauf graphisch auf myprostate.eu
        [2] Meine PK-Historie auf Myprostate.eu
        [3] PSA-Verlaufsanalyse 2003-2013 nach Glättli (Was ist PSA-Alert?)
        [4] PSMA-PET/CT vom 04.07.2012: Paraaortale Lymphmetastase
        [5] PSMA-PET von 08.2016 vor PSMA-RLT, danach 03.2017, sowie 05.2017

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          #5
          Wem ist die tödliche Dosis gestattet?

          Zitat von Birgit Zimmermann
          Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, tödliche Medikamente im Extremfall für Patienten zugänglich zu machen, sind jetzt noch viele Fragen offen. Unter anderem, wer über die Schwere der Fälle entscheidet.
          - bitte - hier - weiterlesen.

          Ein Urteil mit Tücken

          Zitat von Waltraud Kirsch-Mayer
          In der griechischen Mythologie gibt es die mehrköpfige Wasserschlange Hydra, der nach jeder Attacke neue Köpfe wachsen - weshalb sie als Sinnbild für Problemlösungen steht, die ihrerseits Tücken heraufbeschwören. Die Metapher gilt auch für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Schwerkranken das Recht einzuräumen, ihr Leben zu beenden und dafür tödliche Medikamente zu erwerben. Allerdings mit der Einschränkung einer Extremsituation.

          Aber wer befindet darüber im Einzelfall? Juristisch lassen sich weder körperliche Schmerzen noch seelische Pein beurteilen - geschweige denn Todessehnsüchte verurteilen. Schon die Sprache signalisiert das Dilemma unterschiedlicher Betrachtungsweisen: Während der Begriff "Selbstmord" die unerlaubte Tötung zur verbalen Botschaft macht, betont das Wort "Freitod" selbstbestimmtes Handeln.

          Den bei der passiven Sterbehilfe neu gesetzten Meilenstein mag man je nach persönlicher Philosophie für sinnvoll oder schlecht halten. In der nun einsetzenden Debatte sollte deshalb auch über menschliche Lebensbegleitung bis zum Schluss und medizinische Schmerzlinderung am Ende diskutiert werden: Denn diese lassen, wie Befragungen zeigen, einen Suizid-Wunsch erst gar nicht oder nur äußerst selten reifen. Nicht von ungefähr plädiert der renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio dafür, existenzielle Vorgänge wie Geburt und Tod neu zu betrachten und so etwas wie einfühlsame "Hebammen für natürliches Sterben" zu etablieren.
          "Ich glaube, dass wenn der Tod unsere Augen schließt, wir in einem Licht stehen, von welchem unser Sonnenlicht nur der Schatten ist"
          (A. Schopenhauer)

          Gruß Harald

          Kommentar


            #6
            ...sind jetzt noch viele Fragen offen.
            Unter anderem, wer über die Schwere der Fälle entscheidet.
            Es braucht keinen Entscheid von irgendwem, ausser des Sterbewilligen.
            Man frage nicht beim Amtsgericht nach, ob man über das Brückengeländer
            klettern dürfe.

            Nicht von ungefähr plädiert der renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio dafür,
            existenzielle Vorgänge wie Geburt und Tod neu zu betrachten und so etwas wie
            einfühlsame "Hebammen für natürliches Sterben" zu etablieren.


            Sterbehilfe wird in diesem langen Gespräch von 2012 nur am Rande erwähnt.
            Muss ja nicht, weil sich Borasio in Lausanne und dem Publikum
            von SRF solch quälende Fragen wie oben gar nicht stellen.
            In der Palliativklinik des Hôpital Universitaire ist die Sterbehilfe
            ebenso zulässig, wie in den Heimen der Heilsarmee (Beitrag#2).
            Aber eben nicht als Aufgabe von Ärzten oder anderen 'Autoritäten',
            sondern als autonomer Entscheid der Patienten.
            Die werden von ihren Vereinen organisatorisch und menschlich
            betreut, ähnlich, wie Andere den Seelsorger beanspruchen.

            Solange man versucht, die Verantwortung zur Selbsttötung dem
            Staat zuzuschieben, droht im Hintergrund das Euthanasie-Gespenst.
            Unter diesem Geist wird eine Lösung stets unmöglich sein.

            Konrad
            Meine Beiträge schreibe ich als CRPCa-betroffener Laie.

            [1] Mein PSA-Verlauf graphisch auf myprostate.eu
            [2] Meine PK-Historie auf Myprostate.eu
            [3] PSA-Verlaufsanalyse 2003-2013 nach Glättli (Was ist PSA-Alert?)
            [4] PSMA-PET/CT vom 04.07.2012: Paraaortale Lymphmetastase
            [5] PSMA-PET von 08.2016 vor PSMA-RLT, danach 03.2017, sowie 05.2017

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              #7
              Hallo Konrad,

              ich stimme deinen beiden Beiträgen absolut zu.

              Ich will selbst über mein Leben und das Ende meines Lebens bestimmen.

              In die Politik hat sich eine Vielzahl Menschen eingeschlichen, die glauben, sie wüssten was für andere gut ist. Das geht in alle Lebensbereiche von der EU-Gurke bis zur Förderung massenhafter islamischer Einwanderung. Treibend bei vielen Themen, auch dem zuletzt genannten, sind die christlichen Kirchen.

              Merkel und Gauck braucht man nichts gesondert zu erwähnen. Der deutsche Gesundheitsminister Gröhe ist als Mitglied der Synode der evangelischen Kirchen ein gutes Beispiel. Er will auch über das Leben anderer bestimmen und ist beispielsweise gegen Schwangerschaftsabbruch.

              Kirchenbonzen und aktive Gläubige drücken ihre privaten Glaubensbekenntnisse per Politik ins Leben anderer. Weitere Beispiele sind: SPD Andrea Nahles streng katholisch, Grüne: Kathrin Göring-Eckardt (Synode der evangelischen Kirche), Landesbischof Jochen Bohl (Grüne Saarland), Ex-Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (SPD, streng katholisch) usw. usf.

              In Kürze habe ich meine Medikamente zu Hause. Dignitas Deutschland ist wegen der neuen Gesetzeslage vorsichtig geworden, wie hier im Forum Helmut I. letztens berichtete. Er will sich nun zu Tode fasten.

              Gruß an alle Selbstbestimmten

              Wolfgang
              http://www.myprostate.eu/?req=user&id=102

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                #8
                Mit den von Konrad und Wolfgang eingestellten Beiträgen stimme ich überein.

                Jeder Mensch sollte über die Beendigung seines Lebens selbst entscheiden können - allerdings nur, wenn eine unumkehrbar aussichtslose und unerträgliche Lebenssituation vorliegt.

                Dieser Grundsatz sollte weder von religiösen Institutionen, noch von politischen Instanzen oder anderen ethischen Orientierungen in Frage gestellt werden können.

                Wer entscheidet über die Beendigung des Lebens wegen Aussichtslosig-/Unerträglichkeit? Zunächst einmal der Betroffene selbst, indem er das Mittel für seinen Freitod zur Verfügung gestellt haben möchte.

                Hier beginnen jedoch die Schwierigkeiten. Wer erhält z.B. NaP ? Jeder der anfrägt oder sollte noch eine Prüfung und Beratung erfolgen? Wer prüft und berät ggf. unabhängig?....

                Ein völlig freier und unkontrollierter Zugang zu Substanzen, die ein humanes Sterben ermöglichen, ist utopisch, da durch eine solche Handhabung Missbrauch, voreiliger und sachfremder Einsatz nicht ausgeschlossen werden können.
                Es braucht dann schon klare Regeln, wer - unter welchen Umständen - Zugriff auf die erlösenden Mittel erhält und hier wird es immer Grenzfälle geben. Die Modalitäten dieser Entscheidung sind für mich die eigentlich "heißen Eisen".

                Es steht für mich ausser Frage, dass man schwerstkranken Menschen die Möglichkeit einer humanen selbstbestimmten Beendigung ihres Lebens und damit auch ihres Leidens geben muß.

                Roland
                Lerne mit Deinen Beschwerden zu leben, versuche gelassen zu bleiben und gehe friedvoll mit Deinen Mitmenschen um - dann hast Du schöne Tage.

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                  #9
                  Zitat von rolando Beitrag anzeigen
                  Es braucht dann schon klare Regeln, wer - unter welchen Umständen - Zugriff
                  auf die erlösenden Mittel erhält und hier wird es immer Grenzfälle geben.
                  Die Modalitäten dieser Entscheidung sind für mich die eigentlich "heißen Eisen".
                  Das geht so:

                  Man mag das für ungenügend oder zu weitgehend betrachten.
                  Über 100'000 Mitglieder stimmen dem zu. Auch ich.

                  Konrad



                  PS:
                  Ich verstehe nicht, wie man mit Beiträgen über EU-Gurken
                  und gegen die aktive, für die passive Sterbehilfe
                  in einem Satz
                  "übereinstimmen" kann.

                  PS2:
                  Mehr zum Gurxit:
                  Meine Beiträge schreibe ich als CRPCa-betroffener Laie.

                  [1] Mein PSA-Verlauf graphisch auf myprostate.eu
                  [2] Meine PK-Historie auf Myprostate.eu
                  [3] PSA-Verlaufsanalyse 2003-2013 nach Glättli (Was ist PSA-Alert?)
                  [4] PSMA-PET/CT vom 04.07.2012: Paraaortale Lymphmetastase
                  [5] PSMA-PET von 08.2016 vor PSMA-RLT, danach 03.2017, sowie 05.2017

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                    #10
                    Da aber unsere Medizin so weit ist das sie uns bis zum letzten Rag ohne Schmerzen leben lassen kann kann ich mir solche Gedanken überhaupt nicht vorstellen. Und sollte es jamals so weit kommen das ich nur mit Maschinen leben kann (kann ich mir nicht vorstellen weil ich eine Patientenvollmacht habe) habe ich ja sowieso keine Möglichkeit mehr dazu.
                    Immer positiv denken!!!

                    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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                      #11
                      Im Internet ist vieles auffindbar.

                      Zitat aus einer Seite für Apotheker:

                      "In seinem Buch gibt Puppe eine Anleitung zum Sterben. Zum Medikamenten-Mix gehören MCP zur Vorbereitung des Magens, 500 bis 750 Milligramm Diazepam zum Erreichen des Tiefschlafs und 80 bis 100 Tabletten des Malariamittels Chloroquin für die tödliche Wirkung. Atem- und Herzstillstand trete je nach Kräftezustand des Körpers 45 Minuten bis sechs Stunden nach der Einnahme ein.
                      In den Niederlanden und in Belgien verwenden die Ärzte dagegen Thiopental oder Propofol, gelegentlich auch Pentobarbital, Secobarbital und Natriumpentothal. Der Arzt holt das Präparat selbst von der Apotheke ab. Für die Prämedikation werde Midazolam intravenös verwendet, so die niederländische Ärztevereinigung (KNMG). Die Kosten für die Medikation, rund 25 bis 50 Euro, übernimmt in beiden Ländern die Krankenversicherung.
                      "
                      http://www.myprostate.eu/?req=user&id=102

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                        #12
                        Chloropquin ist aber nicht frei verkäuflich. Welcher Arzt verschreibt dir das wenn er weiß du kannst in kein Malariagebiet mehr fliegen `?
                        Immer positiv denken!!!

                        http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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                          #13
                          Hallo Wolfgang
                          Dann eben die offene Variante meines Hinweises:

                          Ich will nicht in Verbindung gebracht werden mit deinen
                          Hasstiraden gegen ganze Gruppen und namentlich
                          genannte Politiker.

                          Hvielemi
                          Meine Beiträge schreibe ich als CRPCa-betroffener Laie.

                          [1] Mein PSA-Verlauf graphisch auf myprostate.eu
                          [2] Meine PK-Historie auf Myprostate.eu
                          [3] PSA-Verlaufsanalyse 2003-2013 nach Glättli (Was ist PSA-Alert?)
                          [4] PSMA-PET/CT vom 04.07.2012: Paraaortale Lymphmetastase
                          [5] PSMA-PET von 08.2016 vor PSMA-RLT, danach 03.2017, sowie 05.2017

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                            #14
                            Tach zusammen,

                            ich denke mal, wie viele hier: Der Betroffene hat das letzte Wort, aber ich würde z.B. keinem jungen depressiven Menschen helfen, über den Jordan zu gehen und dazu die nötige Giftmischung besorgen.

                            Ich selber würde sowieso nur bei einem nahen Angehörigen tätig werden und dann auch nur bei genauest möglichem Wissen über seine Zukunftsaussichten. Weiterhin wird dieser Angehörige in besseren Zeiten mit mir über die Möglichkeit solcher Lebenssituation gesprochen haben. Dabei sind seine Vorstellungen vom Lebensende klar genannt worden. Sie stehen dann auch in einer Patientenverfügung. So ausgestattet und nach Rücksprache mit meinem Hausarzt und Pfarrer würde ich dann auch unabhängig von der Gesetzeslage passive oder aktive Sterbehilfe leisten - hoffentlich...

                            Der Strafprozess mit Folgen wären dann ein Kinderspiel im Vergleich zum Getanen vorher. Aber 1. muss man manchmal Dinge tun, die man eigentlich nicht tun möchte. Und 2. kann kein Gesetzgeber der Welt Gesetze so machen, dass alle Fälle richtig abgebildet sind. Da ist dann die Rechtsprechung gefordert. Insofern ist auch die Debatte müßig, ob die Schweizer oder die Deutsche Regelung besser ist. Die Regelungen werden von Mehrheiten entschieden. Einzelfälle passen da schon mal nicht 'rein.

                            Gruß Wolfgang, der eigentlich hofft, diese Gelegenheit auslassen zu dürfen.

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                              #15
                              Moin Wolfgang,

                              Deine Ausführungen gefallen mir; meine Frau würde wohl ähnlich argumentieren und mich nicht im Stich lassen. Cum grano salis. Trotz des eher traurig anmutenden Themas, erinnerte ich mich eben an etwas mehr Spaßiges, das Andi einmal vor längerer Zeit, möglicherweise nur mir direkt übermittelte:

                              Everything we need to know about life, we learned from Noah’s Ark…
                              1. Don't miss the boat.
                              2. Remember that we are all in the same boat.
                              3. Plan ahead! It wasn't raining when Noah built the Ark.
                              4. Stay fit. When you're 60 years old, someone may ask you to do something really big.
                              5. Don't listen to critics; just get on with the job that needs to be done.
                              6. Build your future on high ground.
                              7. For safety's sake, travel in pairs.
                              8. Speed isn't always an advantage. The snails were on board with the cheetahs.
                              9. When you're stressed, float a while.
                              10. Remember, the Ark was built by amateurs; the Titanic by professionals.
                              11. No matter the storm, when you are with God, there's always a rainbow waiting.


                              Herzliche Grüße

                              Harald

                              Kommentar

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