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Vergleichsrechnung, Hilfe zur Beihilfe

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    Vergleichsrechnung, Hilfe zur Beihilfe

    Eine Anfrage an alle Forumsmitglieder, die bereits eine Erstbehandlung für das Prostatakarzinom vorgenommen haben.

    Wie wahrscheinlich die meisten von euch, habe auch ich mich seit meiner Diagnose (PCa, T1c cN0 cM0 iPSA 8,4 ng/ml Gleason 3+4=7a) hier beim BPS und KISP schlau gemacht. Dabei haben mir insbesondere die umfangreichen Informationen im „Ersten Rat“ von Ralf-Rainer Damm weitergeholfen, aber auch die vielen gehaltvollen Forumsbeiträge. Letztendlich habe ich mich für eine Protonentherapie entschieden, der ich mich dann, bis dato erfolgreich, unterzogen habe.

    Nun zur Sache: Meine Beihilfestelle verweigert die Kostenübernahme. Begründung: Mangelnde wissenschaftliche Evidenz für eine Überlegenheit der Protonentherapie gegenüber den herkömmlichen Therapieverfahren, S3-Leitlinie etc. - wurde hier ja schon vielfach diskutiert. Obwohl meine private KV ihren Teil der Kosten problemlos übernommen hat, würde ich mit diesem Bescheid auf einem Großteil der Gesamtkosten (ca. 34 000 EUR) sitzen bleiben. Es geht also ans Eingemachte.

    Nach erfolgtem Widerspruch, hat mir die Beihilfe nun angeboten, zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen, aber höchstens bis zu einem Betrag, den eine der etablierten Behandlungsformen bei Patienten mit lokal fortgeschrittenem Prostatakarzinom (also RPE oder konventionelle Bestrahlung) gekostet hätte. Es wurde mir anheim gestellt, den Nachweis über eine sogenannte „Vergleichsrechnung“ zu erbringen. Das gestaltet sich allerdings äußerst schwierig. Sämtliche von mir angefragten Kliniken weigern sich strikt, mir eine solche „fiktive“ Kostenkalkulation zu erstellen, wahrscheinlich weil ich ja kein Neukunde bin, auch nicht gegen eine Aufwandsentschädigung. Kostenpläne werden wie ein Geheimnis gehütet, keiner will seine Kosten darlegen insbesondere, wenn es um die wahlärztlichen Leistungen geht. Dies zum Thema Transparenz in unserem Gesundheitssystem...

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Beihilfestelle auch eine beliebige Abrechnung der o.g. Verfahren anerkennt, soweit die einzelnen Positionen mit den jeweiligen technischen und ärztlichen Leistungen nach der GOÄ für Privatpatienten (bis zum 3,5 fachen Satz) nachvollziehbar sind. Es ist mir klar, dass ich bei dieser Regelung immer noch weit unter meinen Vorauszahlungen bleiben werde, aber immer noch besser mit unsicherem Ausgang eine Klage einzureichen.

    Deshalb meine Frage: Verfügt jemand hier im Forum über eine möglichst hohe Kostenabrechnung für die radikale Prostatektomie oder eine 3-D konformale Strahlenbehandlung (auch IMRT oder IGRT), die er mir in Kopie, z.B. als pdf, zukommen lassen kann? Gerne auch Nachweise über alle damit zusammenhängenden Vor-/Nachsorgeuntersuchungen und Reha-Maßnahmen. Alle personenbezogenen Daten können anonymisiert (geschwärzt) sein, womit die Vertraulichkeit gewährleistet wäre. Als Dank würde ich dem hiesigen Förderverein eine großzügige Spende zukommen lassen. Wäre das möglich?

    Zur Kommunikation würde ich den Weg über private Nachrichten und Email vorschlagen. Im Voraus vielen Dank.





    #2
    Mir stellen sich gerade die noch übrig gebliebenen Haare auf. Aber ich sag mal lieber nicht mehr dazu.

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      #3
      Ob sich deswegen lohnt die Haare aufzustellen. lieber Florian?

      Aber zu hertzian:
      mus mal nachschauen, bin mir nicht sicher, aber ich glaube, ich habe/hatte irgendwo mal eine fixe Summe von 16T€ für RPE und 4T€ für ein "normale" Bestrahlung genannt bekommen (und habe/hatte das so auch an meine ehemalige KK vorgerechnet als Gegenrechnung zu 28T€ (ohne Gästehaus). Da ich danach zur Dialyse müsste die 40T€ per anno für Dialyspatienten dazu (alles ärztlich abgesegnet) und durch KK und MDK abgelehnt, da
      a) Protonenbehandlung nicht State of the Art
      b) der Goldstandard immer noch RPE mit Erfolgsaussichten auch in meinem Falle sei

      Ich entnehme, das du Privatversichert bist. Momentan ist hier im RPTC auch ein Privater, dessen KK bis auf 85% aber bezahlt und er "nur" 15% tragen muss, hat dies aber auch erstritten.

      Somit denke ich, das es dir auch nicht hilft, Vergleichszahlen eines anderen zu haben, da immer eine Einzelentscheidung der KK ansteht.
      Und die Kassenleistung für RPE usw. sollte dir eigentlich auch dein Arzt nennen können, müsssen, da du ja Privater bist.

      lg
      Harald
      Flüstermann alias Harald (nomen est omen)
      http://de.myprostate.eu/?req=user&id=733&page=graphic

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        #4
        Ob sich deswegen lohnt die Haare aufzustellen. lieber Florian?
        Naja vielleicht werden sie ja dadurch trainiert und werden wenigstens ein bisschen dicker ;-)

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          #5
          genauso, prima Florian!


          lg
          Harald (und zur Erinnerung: immer noch bis 09.12. in Minga!)
          Flüstermann alias Harald (nomen est omen)
          http://de.myprostate.eu/?req=user&id=733&page=graphic

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            #6
            @Florian
            So ist es. Ich habe mir mehrfach die Haare gerauft, bei dem Hickhack wegen der Kostenübernahme. Inzwischen ist mir der Spatz in der Hand lieber, als mich ein auf teures Gerichtverfahren einzulassen.
            @Harald
            Grüße nach München und an die „Brotherhood of the Baloon“. Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Ich habe mich bereits behandeln lassen, und zwar ebenfalls im RPTC. Ich denke, die Prozedur hat sich auf jeden Fall gesundheitlich gelohnt. Der PSA-Wert ist auf dem richtigen Weg und ich habe keinerlei Beschwerden mehr. Was die Kostenübernahme anbelangt, fehlen mir zur Vorlage bei der Behörde (Beihilfestelle) belastbare Zahlen - also nicht Pi-Mal-Daumen, sondern ein entsprechender Kostenvoranschlag oder eine Rechnung. Die zuständige Abteilung hat bereits angedeutet, dass sie auch eine anonyme Vergleichsrechnung akzeptieren würde, soweit diese als primäre Therapie „leitlinienkonform“ ist. Die Mehrkosten für die Protonentherapie waren dann sozusagen mein „Privatvergnügen“.

            Ich wäre also dankbar für jede Rechnung, die man mir zur Verfügung stellt.

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              #7
              Moin Herbert???,

              vor 9 Jahren wurden mir für eine IMRT mit 35 Sitzungen rund 10.000 € fakturiert, die meine Private Allianz auch akzeptierte. Nur für den Mehrpeis der bildgeführten IMRT, also IGRT in Höhe von rund 2.000 € gab es einen Schriftwechsel mit dem ausführenden Klinikum, bevor auch diese Summe mir erstattet wurde. Im Jahre 2007 hatte wohl die Krankenkasse noch keine Unterlagen zur IGRT.

              P.S.: Natürlich habe ich die Rechnung nach so langer Zeit inzwischen dem Schredder übergeben.

              Gruß Harald

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                #8
                Danke für die Auskunft, Harald

                Da kann man davon ausgehen, dass die IGRT heute nochmal mehr kostet als vor 9 Jahren. Genau so eine Abrechnung (vielleicht etwas aktueller) benötige ich. Ich versuche es mit meiner Anfrage nochmal in der "Plauderecke"...

                Grüße Matti

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                  #9
                  Die "teuerste" Standard-Strahlenbehandlung mit CyberKnife kostet ca. 17.000 Euro.

                  Leider gibt es inzwischen aus USA Nachuntersuchungen (Metaanalyse) zu Vergleich Protonen/IMRT
                  und nach 12 Monaten konnte weder bei der Tumorkontrolle, noch bei den Nebenwirkungen ein
                  statistischer Unterschied festegestellt werden - einziger statistisch signifikanter Unterschied
                  war der 5fache Preis.

                  Trotzdem boomen auch in US die Protonen-Center aus Marketing-Gründen.
                  Nicht gegen die Protonentherapie allgemein (z.B. am Auge perfekt), aber
                  in der Prostata ist sie nicht 3x besser und so der 3x höhere Preis nicht begründbar,
                  das ist das Problem.
                  ----------------------------------------------------------
                  Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
                  sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
                  wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
                  vor Ort ersetzen

                  Gruss
                  fs
                  ----------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    Lieber fs,

                    vielen Dank für diese klaren Worte.

                    Beste Grüße nach Hamburg von Harald (Hutschi)

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                      #11
                      Zum Stand der Dinge:

                      Hallo zusammen,

                      auf meine Anfrage habe ich entsprechende Unterlagen aus dem Forum bekommen. Nochmals vielen Dank an dieser Stelle für die freundliche Hilfe. Glücklicherweise passte eine Therapie genau auf meine Diagnose, eine IMRT-Bestrahlung als Primärtherapie beim lokal fortgeschrittenen Prostatakarzinom. Zuversichtlich habe ich diese Kostenabrechnung zum Vergleich (die Vorgeschichte findet ihr oben) bei der Beihilfestelle eingereicht.

                      Und wieder grüßt das Murmeltier: Der medizinische Dienst der Beihilfestelle hat eine Kostenübernahme erneut abgelehnt, mit folgender Begründung:

                      „Die IMRT ist eine Weiterentwicklung der perkutanen Bestrahlung mit rechnergesteuerter Bestrahlungsplanung. Es handelt sich hier somit nicht um eine konventionelle Therapie gem. S3 Leitlinie. Die IMRT ist nicht für jeden Patienten notwendig oder sinnvoll. Im hiesigen Fall sehe ich keine zwingende Indikation für eine IMRT. Da sich dieses Verfahren aber zunehmend etabliert, werde ich Frau xxxxx um eine Grundsatzentscheidung bitten.“


                      Fassungslos stehe vor einem neuerlichen Akt von Behördenwillkür. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass die IMRT im Gegensatz zur Protonentherapie mittlerweile von den Kostenträgern problemlos übernommen wird. Sind Beihilfeberechtigte dahingehend unterversorgt?

                      Hinzu kommt, dass sich offensichtlich jemand in dieser Behörde anmaßt, zu beurteilen, ob diese Therapieform in meinem Fall angemessen ist oder nicht. Auf welcher Entscheidungsgrundlage?

                      Sollte ich jetzt endlich einen Rechtanwalt aufsuchen oder lieber die in der Begründung angesprochene Grundsatzentscheidung zur IMRT abwarten?
                      Ich bin ziemlich ratlos. Hat jemand von euch vielleicht eine Idee?

                      Grüße, Matti

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                        #12
                        Spar dir den Ärger, wechsel die KK!

                        lg
                        Harald (der sich auch mit der Mobil Oil und dem MDK erst rumschlug)
                        Flüstermann alias Harald (nomen est omen)
                        http://de.myprostate.eu/?req=user&id=733&page=graphic

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                          #13
                          Die Beihilfe ist leider keine KK und man kann sie nicht einfach wechseln…

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