ne FlorianM,
das geht ganz eleganter:
- Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen auf einen anderen -schlechter- bezahlten Posten, wobei ein Betriebsrat die Lohnkürzungen verhindern kann, das andere nicht
- diese ist zeitlich befristet, d.h., innerhalb von 4 Wochen musste dem Zustimmen
- stimmste nicht zu, ja dann schützt dich auch der Schwerbehinderten Ausweis nicht
Und das ist gesetzlich so zulässig!
lg
das geht ganz eleganter:
- Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen auf einen anderen -schlechter- bezahlten Posten, wobei ein Betriebsrat die Lohnkürzungen verhindern kann, das andere nicht
- diese ist zeitlich befristet, d.h., innerhalb von 4 Wochen musste dem Zustimmen
- stimmste nicht zu, ja dann schützt dich auch der Schwerbehinderten Ausweis nicht
Und das ist gesetzlich so zulässig!
lg
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