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Versicherung darf teure Mediziner ausschließen

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    Versicherung darf teure Mediziner ausschließen

    Kann eine private Krankenversicherung sich weigern, Behandlungskosten eines bestimmten Arztes zu erstatten?

    Ja, das ist z.B. möglich, wenn die ausgeschlossenen Mediziner deutlich umfangreichere und dadurch teurere "Übermaßbehandlungen" durchführen und verordnen als andere Praxen. Die Private Krankenversicherung darf dem versicherten Patienten dann mitteilen, dass Rechnungen des jeweiligen Arztes nicht übernommen werden. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden:



    "Man lebt zweimal: das erste Mal in der Wirklichkeit, das zweite Mal in der Erinnerung"

    (Honorè de Balzac)
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