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    #91
    Hallo Bianca,

    hier ein Link mit Informationen zu CRT und Krebs:



    Alles Gute!

    Liebe Grüße Lothar

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      #92
      Bianca,

      der Patient selbst kann immer seine Verfügung widerrufen.

      Das legen einer PEG ist ein zustimmungspflichtiger Eingriff und dient als lebensverlängernde Maßnahme. Die Zustimmung erfolgt durch den Patient selbst oder dessen Betreuer (im Fall einer Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht). Bei einwilligungsunfähigen Patienten setzt man in der Regel eine Zustimmung zu Lebzeiten voraus. Anders ist dies bei vorliegen einer Patientenverfügung. Wurde hier pauschal der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen geäußert beinhaltet dies die CPR (Reanimation), künstliche, maschinelle Beatmung sowie eben die künstliche Ernährung. Sie soll für den Vorsorgebevollmächtigen und Mediziner eine klare Handlungsanweisung sein. Im besten Fall ist eine Patientenverfügung detailiert formuliert. Neben dem Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen kann z.B. davon die parenterale Ernährung ausgenommen werden.

      Matthias

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        #93
        Danke Lothar, und danke Matthias!

        Heute wurde CT (leider kein CT vom Kopf und Nacken) und Ultraschall gemacht!
        CT ergab, dass er eine Lungenentzündung hat und seine linke Nierenschiene ist verstopft. Die Nierenschiene wird unter Vollnarkose gewechselt, weil Manni beim letzten Mal sehr starke Schmerzen hatte und 2 Stunden rumprobiert wurde. Die Schiene ging irgendwie nicht rein, jetzt hat er natürlich Angst und will das nur mit Vollnarkose!

        Stuhlgang hatte er auch nicht seit mehr als einer Woche, da machen die sich jetzt auch Sorgen und er bekommt Abführmittel. Viel wird nicht im Darm sein,aber auch kleine Mengen sind nicht gut sagt die Ärztin.
        Ich habe das Gefühl es wird jetzt immer mehr...
        Ich hoffe das Antibiotikum schlägt an.

        Liebe Grüße Bianca

        Kommentar


          #94
          Hallo Bianca,

          ihm bleibt wohl nichts erspart.
          Der Darm muss wieder in Gang kommen!
          Wichtig ist Flüssigkeit und verdaubare Nahrung.
          Wenn sie die Keime identifiziert haben, müsste das spezifische Antibiotikum wirken.
          Er braucht bei einer Lungenentzündung auch eine unterstützende Sauerstoffzufuhr durch die Nase und eine permanente Messung des Sauerstoffsgehalt im Blut (Messung am Finger).

          Liebe Grüße Lothar

          Kommentar


            #95
            Danke Lothar!

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              #96
              Hallo Bianca,
              wie geht es Manni?
              Liebe Grüße Lothar

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                #97
                Hallo Lothar,

                Es wird nicht besser, die Entzündungswerte steigen weiter. Ob die Blasen,- und Harnröhreninfektion im Griff ist, weiß ich nicht! Heute war er bei einer Internistin zur Untersuchung. Sie hat veranlasst,dass eine Blutkultur angelegt wird wegen der Lungenentzündung. Warum erst jetzt? Sie wissen seit Mo 18.09. dass er eine Lungenentzündung hat! Das mit den Schmerzmitteln klappt auch nicht, ich habe mehrfach um eine andere Darreichungsform gebeten. Es passiert nix...
                Ein CT vom Kopf und Nacken wird scheinbar auch nicht gemacht, die Strahlenärztin war schon da, kann ohne aktuelle Bilder keine Beurteilung machen.
                Das Delirium hält an, evtl. kommt es auch von der wenigen Flüssigkeit und fehlender Nahrung, vielleicht auch von Metastasen, das weiß ich nicht ich glaube jedenfalls nicht,dass es nur von den Schmerzmitteln kommt.
                Eine Sauerstoffüberwachung erfolgt bisher nicht.
                So langsam glaube ich, dass er auf der urologischen Station nicht mehr richtig ist.
                Der Eingriff mit der Nierenschiene war wohl erfolgreich, gesagt wurde uns dazu aber nix.
                Ich weiß nicht mehr wie ich mich verhalten soll, für die Schwestern bin ich ein rotes Tuch, weil ich vielleicht etwas genauer nach frage und und sie gemerkt haben, dass ich zumindest von den "gängigen Arzneimitteln" und med. Begriffen etwas Ahnung habe! Ich bin PTA, das habe ich denen natürlich nicht gesagt, aber scheinbar bin ich schon zu forsch...
                Ich weiß ja wie Ärzte und Schwestern auf Menschen reagieren, die ein wenig Verständnis von der Situation haben, deshalb nehme ich mich eigentlich immer zurück, aber auf der Station, habe ich das Gefühl, dass die nicht sehr kooperativ sind.
                Manni denkt er sei wegen seiner Schwindelanfälle im KH, dass er eine Lungenentzündung hat ist ihm gar nicht bewusst.
                Ich weiß, das liegt am Delirium.
                Es ist sehr chaotisch alles. Ich wünsche mir nur Schmerzfreiheit, egal wie es ausgeht.
                Heute hat er die Mittagstabletten vergessen, er hatte als wir um 16 Uhr kamen natürlich sehr starke Schmerzen, ich habe ihm erklärt dass es wichtig ist, dass er sie nimmt um den Spiegel im Blut aufrecht zu halten. Erst als die Schwester ihm das noch mal sagte, hat er sie genommen.

                Na ja jeden Tag ärgere ich mich innerlich über etwas Neues und beiß mir auf die Zunge, damit ich nicht wie ein Klugscheißer rüber komme.

                Entschuldigt meine Ausdrucksweise, aber so langsam nagt es auch an mir...

                Liebe Grüße Bianca

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                  #98
                  Zitat von DerBader Beitrag anzeigen
                  Bianca,

                  der Patient selbst kann immer seine Verfügung widerrufen.

                  Das legen einer PEG ist ein zustimmungspflichtiger Eingriff und dient als lebensverlängernde Maßnahme. Die Zustimmung erfolgt durch den Patient selbst oder dessen Betreuer (im Fall einer Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht). Bei einwilligungsunfähigen Patienten setzt man in der Regel eine Zustimmung zu Lebzeiten voraus. Anders ist dies bei vorliegen einer Patientenverfügung. Wurde hier pauschal der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen geäußert beinhaltet dies die CPR (Reanimation), künstliche, maschinelle Beatmung sowie eben die künstliche Ernährung. Sie soll für den Vorsorgebevollmächtigen und Mediziner eine klare Handlungsanweisung sein. Im besten Fall ist eine Patientenverfügung detailiert formuliert. Neben dem Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen kann z.B. davon die parenterale Ernährung ausgenommen werden.

                  Matthias
                  Hey Matthias,

                  die Patientenverfügung kenne ich, verstehe aber nicht alles, vor allem verstehe ich nicht genau wann sie greift!
                  Es steht drin, dass er nicht reanimiert, künstlich beatmet oder ernährt werden will.
                  Ich finde aber es ist nicht genau formuliert. Gilt das nur wenn der Sterbeprozess einsetzt oder greift sie auch bei Eingriffen, wie zum Beispiel das Einsetzten der Nierenschiene unter Vollnarkose. Was wäre wenn es bei der Op einen Herzstillstand gegeben hätte?
                  Zum Glück ist das nicht passiert, aber unwahrscheinlich ist das ja nicht in seiner jetzigen körperlichen Verfassung.

                  LG Bianca

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                    #99
                    Hallo Bianca,
                    es scheint aus dem Ruder zu laufen.
                    Du und Deine Schwägerin sollten darauf bestehen, dass Manni auf auf die Innere Station verlegt wird.
                    Sprecht mit dem Oberarzt!
                    Die Innere ist allgemeiner orientiert.
                    Das Personal in Krankenhäusern im Allgemeinen mag keine Angehörige mit medizinischen Kenntnissen.
                    Manni sollte intensiv überwacht werden und immer sollte einer von euch bei ihm sein.
                    Der Darm steht im Fordergrund, danach die Lungenentzündung!
                    Er braucht Wasser und Ernährung!
                    Das Antibiotikum wird schon wirken.

                    Liebe Grüße Lothar

                    Kommentar


                      Lothar,

                      Danke für deine konkreten Worte.
                      Das Gefühl, dass alles aus dem Ruder läuft, habe ich auch.
                      Du hast aber recht!
                      Danke

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                        Bianca, Lothar,

                        gefühlt könnte man tatsächlich den Eindruck gewinnen hier läuft was aus dem Ruder. Dennoch wäre ich bei einer einseitigen Darstellung vorsichtig.

                        Ich kann es verstehen wenn Angehörige sich um ihre Liebsten kümmern wollen. Oftmals kommt es dann aber gerade innerhalb der Familie zu Unstimmigkeiten über den weiteren Werdegang. Über allem stehen dann noch unsere Gesetze, z. B. der ärztlichen Schweigepflicht. Anscheinend liegt ja eine Patientenverfügung vor. Gibt es hier eine Vorsogevollmacht. Wer kann den mutmaßlichen oder tatsächlichen Willen des Patienten vertreten? Unterm Strich müssen die Angehörigen gemeinsam mit einer Meinung auftreten, dann besteht auch Hoffnung auf den Verlauf Einfluss zu nehmen.

                        Matthias

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                          Zitat von Bianca Beitrag anzeigen
                          Hey Matthias,

                          die Patientenverfügung kenne ich, verstehe aber nicht alles, vor allem verstehe ich nicht genau wann sie greift!
                          Es steht drin, dass er nicht reanimiert, künstlich beatmet oder ernährt werden will.
                          Ich finde aber es ist nicht genau formuliert. Gilt das nur wenn der Sterbeprozess einsetzt oder greift sie auch bei Eingriffen, wie zum Beispiel das Einsetzten der Nierenschiene unter Vollnarkose. Was wäre wenn es bei der Op einen Herzstillstand gegeben hätte?
                          Zum Glück ist das nicht passiert, aber unwahrscheinlich ist das ja nicht in seiner jetzigen körperlichen Verfassung.

                          LG Bianca
                          Eigentlich sollte das klar in einer Patientenverfügung formuliert sein. Allgemein kann man dies aber bei Erkrankungen darauf beziehen, wenn diese unmittelbar zum Tod führt oder ein Bewusstsein auf Dauer nicht mehr erlangt wird. Im konkreten Fall z. B Finale einer Karzinom Erkrankung oder Wachkomapatienten.

                          Es kommt dann auch noch auf die sonstigen Umstände an. Ein junges Unfallopfer würde man auch weiterhin reanimieren wenn Aussichten auf Erfolg bestehen, einem 90 jährigem nach Apoplex gelähmten Heimbewohner eher eine Reanimation ersparen, da nicht davon ausgegangen wird, eine erfolgreiche Reanimation hätte mindestens eine gleichbleibende Lebensqualität zur Folge.

                          Eine OP ist nochmals eine andere Situation.

                          Matthias

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                            Hey Matthias,

                            Bevollmächtigte sind meine Schwägerin und mein Mann!
                            Mich hat Manni mit angegeben, damit die Ärzte mir auch Auskunft geben dürfen.
                            Die Kommunikation mit der Ärztin ist schwierig, sie ist nicht immer erreichbar und braucht immer ein Konsil mit dem entsprechenden Arzt z.B. Internistin.

                            Ich weiß auch nicht, wie es weitergeht!
                            Die Patientenverfügung liegt auf Station in Kopie vor, ich hoffe mal die kennen sich da aus.

                            Ich danke euch sehr!
                            LG Bianca

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                              Hallo Bianca,
                              ihr könntet auch selbst den Blutsaustoffgehalt bei Manni bestimmen.
                              Es gibt dafür Smartphone-Apps z.B. iCareSauerstoff fürs iPhone.
                              Oder iCare Health Monitor für Android.
                              Liebe Grüße Lothar

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                                Hey Lothar und alle anderen!

                                Ihm wurde am Ohrläppchen Blut abgenommen, um den Co2 Gehalt zu messen. So kommt man ja auch zu einem Ergebnis!
                                Heute war ein guter Tag! Manni hat sich in den Rollstuhl getraut und hat mit uns die Sonne draußen genossen. Er hat sogar ein kleines Wassereis gegessen, leider hat er dann auf dem Zimmer wieder erbrochen.
                                War bestimmt zu anstrengend unser kleiner Ausflug, aber wenigstens hatte er mal andere Luft und konnte was anderes sehen als sein Zimmer!

                                Liebe Grüße Bianca

                                Kommentar

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