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Kosten, Ärzte, Medikamente und Hilfsmittel

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    Kosten, Ärzte, Medikamente und Hilfsmittel

    Hallo, habe hier mal ein Thema, was die Versorgung von Patienten angeht. Wenn nicht gewünscht, bitte löschen.

    Wegen Inkontinenz benötige ich Einlagen. Nun habe ich festgestellt, dass dies in einer normalen Apotheke doppelt so teuer sind, als in einer Versandapotheke. Anruf bei der Versandapotheke ergab, die haben keinen Vertrag für Hilfsmittel. Anruf bei meiner Krankenkasse, die können mir keine Versandapotheke für Hilfsmittel benennen und Ärzte stellen nicht gerne Dauerrezepte aus, dies sei dem Arzt überlassen. Unser System sei halt so.

    Also gehe ich weiter zum Arzt, damit ich ein Rezept bekommen, was doppelt so teuer ist. Dazu kommen Arztkosten zwischen 100 - 120 €, obwohl ich den Arzt nicht mal sehe.

    Ist sowas wirklich in unserem Gesundheitssystem gewünscht und arbeiten Pharmaindustrie, Ärzte, Apotheken und Krankenkassen hier zusammen ?

    Das wäre wirklich krank.

    Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht ?
    DIES IST DIE ANSICHT EINES BETROFFENEN UND KEINE FACHÄRZTLICHE AUSKUNFT
    Antworten beziehen sich nur auf meine eigenen Erfahrungen

    Gruß vom Neckar und eine glückliche Hand bei der Wahl der richtigen Therapie,
    Konrad

    #2
    Bist Du privat versichert oder wie kommen die 100 € Arztkosten zu Stande, ohne den Arzt überhaupt zu sehen ? Die Pauschalbeträge, die eine Arztpraxis pro Quartal (!) für GKV Versicherte bekommt, liegen deutlich drunter......

    Dass die ersten 3 zusammenarbeiten, kann man wohl nicht immer ausschließen....die Krankenkassen sind doch eher (oder sollten...) an günstiger (gleichwertiger) Versorgung interessiert sein.
    Was die Rechtslage bei Hilfsmitteln anbelangt (- wer bekommt unter welchen Voraussetzungen einen Vertrag) kenne ich mich nicht aus.
    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=550&page=data

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      #3
      Zitat von Konrad Beitrag anzeigen
      Wegen Inkontinenz benötige ich Einlagen. Nun habe ich festgestellt, dass dies in einer normalen Apotheke doppelt so teuer sind, als in einer Versandapotheke. Anruf bei der Versandapotheke ergab, die haben keinen Vertrag für Hilfsmittel. Anruf bei meiner Krankenkasse, die können mir keine Versandapotheke für Hilfsmittel benennen und Ärzte stellen nicht gerne Dauerrezepte aus, dies sei dem Arzt überlassen. Unser System sei halt so.

      Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht ?
      Hallo Konrad
      Das ist nach Gesetzeslage nicht nachvollziehbar!

      Entweder es sind aufsaugende und absichernde Harninkontinenzvorlagen erforderlich, dann sind sie nach dem Hilfsmittelkatalog auch verordnungsfähig. Oder die Harn-Inkontinenz ist so gering oder nur temporär, dass Hilfsmittel nicht erforderlich sind!
      Besteht ein dauernder Bedarf, ist das vom Arzt auf einem Hilfsmittelrezept zu dokumentieren. Für GK-Versicherte wird der Versorger von der Kasse bestimmt, welcher eine ausreichende Menge geeigneter Vorlagen bereitzustellen und zu liefern hat. Für PK-Versicherte hast Du freie Wahl des Versorgers. Dabei spielt es keine Rolle ob der Versorger ein Sanitätshaus, eine örtliche Apotheke oder eine Versandapotheke ist.
      Mehr Antworten hält die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. über Hilfsmittel bereit.

      Gruß Heribert

      Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
      myProstate.eu
      Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
      Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



      (Luciano de Crescenzo)

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        #4
        Da bei mir lange Zeit Inkontinenz festgestellt wurde habe ich nur jedes Quartal zur Sprechstundenhilfe gehen müssen und die hat mir ein 3 Monatsrezept ausgestellt. Sicher musste daauch der Uro unterschreiben aber da ich es telefonisch bestellt habe brauchte ich es nur abholen. Das habe ich dann dem Versorger zugeschickt und habe meine Einlagen bekommen.Es gibt aber nur entweder oder. Also entweder aufsaugende oder ableitende (Kondumurinale). Auch hat bei mir die Krankenkasse bestimmt wo ich bestellen soll. Ich musste dann nur die Rezeptgebühren bezahlen.
        Immer positiv denken!!!

        http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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          #5
          Danke für die Antworten,

          ich bin privat versichert mit Beihilfe. ärztliche Verordnungen erhalte ich seit 2011. wollte eigentlich nur Kosten für meine Krankenkasse sparen. Es wären im Jahr ca. 600 - 1000,-- €, dazu noch unnötige Arztkosten, da ich Hilfsmittel und Medikament, die über Versandapotheke wesentlich günstiger zu erhalten sind.

          Dem Gedanken mit der freien Wahl des Versorgers, werde ich noch mal nachgehen, obwohl meine KK ja weiß, dass ich privat versichert bin.
          DIES IST DIE ANSICHT EINES BETROFFENEN UND KEINE FACHÄRZTLICHE AUSKUNFT
          Antworten beziehen sich nur auf meine eigenen Erfahrungen

          Gruß vom Neckar und eine glückliche Hand bei der Wahl der richtigen Therapie,
          Konrad

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            #6
            Lieber Michi1, genau darum geht es. Den Kassen ist es anscheinend egal, was sie zahlen. Als Patient habe ich einen Preisvergleich gemacht. Dieser lag mit 53,-- € bei einer Versandapotheke zu 109,-- € in der Ortsapotheke. Unterschied mehr als 100 % für Hilfsmittel. Sicher ist es möglich beim Urologen im Jan. ein Rezept für das ganze Jahr zu erhalten. Habe aber keinen Lagerraum für 20 Kartons.

            Meine Krankenkasse hält sich aus der Beschaffung heraus und macht keine Verträge mit günstigen Anbietern.
            DIES IST DIE ANSICHT EINES BETROFFENEN UND KEINE FACHÄRZTLICHE AUSKUNFT
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            Gruß vom Neckar und eine glückliche Hand bei der Wahl der richtigen Therapie,
            Konrad

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              #7
              Zitat von Heribert Beitrag anzeigen
              Für PK-Versicherte hast Du freie Wahl des Versorgers. Dabei spielt es keine Rolle ob der Versorger ein Sanitätshaus, eine örtliche Apotheke oder eine Versandapotheke ist.
              Das klingt so, als sei es irgendwo allgemein (gesetzlich) geregelt. Dem ist nicht so. Der jeweilige Vertrag in der PKV bestimmt den Leistungsumfang. Der kann bestimmen, dass die Versicherung die Hilfsmittel nur über einen bestimmten Lieferanten bereitstellt und/oder dass Höchstbeträge gelten.

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                #8
                Konrad, ich kann dir dazu sagen das die Siemens-KK schon drauf schaut. Sie hat dem ersten Lieferanten nach ca. 1 Jahr gekündigt da er zu teuer war und mir eine Adresse geschickt bei dem ich bestellen soll. Auch wurde nur eine bestimmte Menge an Einlagen genehmigt. Je nach dem was der Arzt aufs Rezept geschrieben hat.
                Es ist halt bei uns so das es erhebliche Unterschiede gibt ob man privat oder gesetzlich versichert ist.
                Immer positiv denken!!!

                http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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                  #9
                  Geregelt ist das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) und die dazu gehörige PZN sofern es um GKV-Versorgung geht. Die PKV schreibt die PZN nicht vor.
                  Die GKV handelt Rabattverträge aus genau so, wie sie das bei Arzneimitteln macht. Wobei die Kassen Ausschreibungen vornehmen, die eine individuelle Versorgung erheblich einschränken. Diese Einschränkung erfolgt bei PKV nicht, sofern dem Hilfsmittel eine siebenstellige Nummerr zugeordnet und die PZN zugefügt wurde.

                  Entscheident ist die siebenstellige Nummer der Hilfsmittelart, die vom verordnenden Arzt festgelegt werden sollte. Dem PKV-Patienten ist es dann freigestellt, von welchem Hersteller (ob Seni, Attens usw.)
                  So haben Vlieskompressen 10x10cm, 4-fach, unsteril, 100Stück die Hilfsmittelnummer 29.26.11.6999, was noch nichts über den Hersteller sagt. Erst die PZN 8889421 sagt aus, das BATIST der Hersteller ist, was für die individuelle Nutzung von Bedeutung sein kann, weil Vlieskompressen anderer Hersteller saugfähiger und hautverträglicher sein können.

                  Deshalb sollte man sich mit der siebenstelligen Hilfsmittelnummer bei verschiedenen Herstellern Musterproben anfordern um die bestmögliche individuelle Versorgung zu erreichen. Nur.... die GKV spielt mit ihren Rabattverträgen da nicht mit. Allerdings lassen sich die Versorger oft auf individuelle Zuschläge ein, das auch wenn die angedachte Stückzahl überschritten wird.

                  Michi1 schrieb, dass seine Kasse bereits bei der Verordnung von saugende Vorlagen und Kondomurinale sich nur auf eins von beiden festlegen wollte. Aber auch das ist möglich, bedarf aber der Auseinandersetzung mit Kasse und Arzt.

                  Seit der HHVG im April 2017 haben sich die GKV-Kassen noch mehr Hintertürchen geschaffen, was eigentlich mit dem Gesetz unterbunden werden sollte.

                  Gruß Heribert,
                  der PKV und Beihilfe Bund keine Schwierigkeiten hat, aber die Probleme der GKV-Patienten kennt

                  Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
                  myProstate.eu
                  Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
                  Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



                  (Luciano de Crescenzo)

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                    #10
                    Zitat von Konrad Beitrag anzeigen

                    Also gehe ich weiter zum Arzt, damit ich ein Rezept bekommen, was doppelt so teuer ist. Dazu kommen Arztkosten zwischen 100 - 120 €, obwohl ich den Arzt nicht mal sehe.

                    Ist sowas wirklich in unserem Gesundheitssystem gewünscht und arbeiten Pharmaindustrie, Ärzte, Apotheken und Krankenkassen hier zusammen ?
                    Ich wäre mit einem solchen Statement vorsichtig.

                    Wenn ich einem Privatpatienten NICHT sehe bedeutet Rezept GOÄ Nummer 2 = 3,15 Euro plus ggf Porto
                    und wenn ich kurz mit ihm geredet, aber nicht untersucht habe GOÄ Nummer 1 = 10,72 Euro
                    nicht mehr und nicht weniger!!!
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                    Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
                    sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
                    wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
                    vor Ort ersetzen

                    Gruss
                    fs
                    ----------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Urologe Beitrag anzeigen
                      Ich wäre mit einem solchen Statement vorsichtig.

                      Wenn ich einem Privatpatienten NICHT sehe bedeutet Rezept GOÄ Nummer 2 = 3,15 Euro plus ggf Porto
                      und wenn ich kurz mit ihm geredet, aber nicht untersucht habe GOÄ Nummer 1 = 10,72 Euro
                      nicht mehr und nicht weniger!!!
                      Leider ist Theorie und Praxis auseinander. Habe dies auch meine Krankenkasse mitgeteilt. Die Antwort war: die dürfen so abrechnen. Habe auch schon Kopien der Abrechnungen angefordert.
                      Käme ja gerne zu ihnen, ist aber zu weit weg. Habe diese Woche noch einiges tel. zu klären, dann ist mir wirklich egal, was angerechnet wird, soweit ich das nicht zahlen muss und Kasse/Beihilfe das übernehmen.


                      Melde mich wieder.
                      DIES IST DIE ANSICHT EINES BETROFFENEN UND KEINE FACHÄRZTLICHE AUSKUNFT
                      Antworten beziehen sich nur auf meine eigenen Erfahrungen

                      Gruß vom Neckar und eine glückliche Hand bei der Wahl der richtigen Therapie,
                      Konrad

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                        #12
                        Nur zur Info

                        wer Barmer Mitglied ist kann seine Patientquittungen online nach einer Anmeldung einsehen.

                        Ist wirklich Interessant und sehr Aufschlussreich was die Krankenkasse für einen so ausgibt.

                        Rudolf

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