Georg schrieb in einem anderen thread:
Da mir das neu war, habe ich in der Leitlinie nachgesehen und fand dies:
(Hervorhebung von mir)
Dieser Text erscheint mir etwas merkwürdig, er sagt etwas aus über Patienten mit metastasierter Erkrankung und über hormonnaive Patienten, also Patienten, die noch keine antihormonelle Behandlung gehabt haben. Was ist mit den Patienten unter einer antihormonellen Behandlung, aber ohne nachweisbare Metastasen? Jedenfalls wird bei ihnen nicht vom Einsatz von Zoledronsäure oder Denosumab abgeraten, sie werden nicht erwähnt. Ob es ihnen etwas bringt, ist eine andere Frage.
Ralf
Ich meine, die europäische und die deutsche Leitlinie empfehlen Bisphosphonate erst nach Eintritt der Kastrationsresistenz.
Die Leitliniengruppe entschloss sich im Hinblick auf die Behandlung von Knochenmetastasen zur Verhinderung bzw. Verzögerung symptomatischer skelettaler Ereignisse, sowohl den RANKL Antikörper Denosumab als auch das Bisphosphonat Zoledronsäure zu empfehlen. Diese Empfehlung bezieht sich nur auf Patienten im kastrationsresistenten Stadium. Bei Hormon-naiven Patienten mit Knochenmetastasen wird dagegen von der Gabe osteoprotektiver Substanzen abgeraten: Die identifizierten Studien zeigen mehrheitlich keinen Vorteil des Einsatzes von Zoledronsäure bei hormonnaiven Patienten hinsichtlich der Zeit bis zum Auftreten skelettaler Ereignisse (SRE) und Überleben, zu anderen Bisphosphonaten und Denosumab konnten keine Studien für diese Patientengruppe identifiziert werden.
Dieser Text erscheint mir etwas merkwürdig, er sagt etwas aus über Patienten mit metastasierter Erkrankung und über hormonnaive Patienten, also Patienten, die noch keine antihormonelle Behandlung gehabt haben. Was ist mit den Patienten unter einer antihormonellen Behandlung, aber ohne nachweisbare Metastasen? Jedenfalls wird bei ihnen nicht vom Einsatz von Zoledronsäure oder Denosumab abgeraten, sie werden nicht erwähnt. Ob es ihnen etwas bringt, ist eine andere Frage.
Ralf
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