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Zweitbefundung des Biopsats

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    Zweitbefundung des Biopsats

    Hallo liebe Leidensgenossen,
    ich hatte eine Fusionsbiopsie und was den Befund angeht, so heißt es ja, dass die Befundung durch den Pathologen ziemlich subjektiv sein kann. Irgendwo las ich, dass 40% aller Befunde durch mehrere Pathologen unterschiedlich beurteilt werden.
    Also habe ich veranlaßt , dass die Stanzen an ein anderes Institut zur Zweitbefundung geschickt werden. Nun will dieses Institut vom ersten Pathologen den Befund haben. Ist das normal und sinnvoll?
    Hat schon jemand von Euch so etwas erlebt?
    Gruß Youkii

    #2
    Das zweite Institut verlangt meist nicht den ersten Befund. Aber hier ist der Pathologe interessiert seinen Befund mit dem ersten Befund zu vergleichen. Ich glaube ihm das zu verweigern macht auch keinen Sinn.

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      #3
      Doch, macht Sinn. Schließlich soll die Zweitbefundung unabhängig sein.
      Nur der Wechsel ist bestaendig.

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        #4
        Wenn in wissenschaftlichen Studien Pathologiepräparate eine Rolle spielen werden fast immer zwei Pathologen unabhängig Befunde erstellen. Also der eine weiß nicht was der andere gefunden hat, und umgekehrt. Unter diesen Standard sollte man bei therapieentscheidender Begutachtung auf keinen Fall gehen. Der dann folgende Schritt wäre die gegenseitige Konfrontation der Befunde - also der Patient (oder zuständige Urologe) würde die Pathologen jeweils um Stellungnahme zum Befund des anderen bitten - natürlich nur bei therapeutisch relevanter Abweichung. Oder man bestellt einen "Obergutachter".
        Auch wenn die Verweigerung der Übersendung des Befundes durch den Patienten keiner Begründung bedarf (aber sehr wohl die Anforderung - die haben aber nichts gesagt?): der Zweitbefunder sollte sich diesem Argument nicht verschließen.

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          #5
          Nachtrag (was ist "normal": es gibt dazu das hier: https://www.pathologie-dgp.de/media/...onsil_2010.pdf
          Das ist aber keine Leitlinie oder verbindlich.
          "3. Behandelnder Arzt oder Patient erbitten Zweitmeinung zur Diagnosesicherung
          Ist der Erstbefunder zu einer für ihn abschließendenDiagnose gekommen, behandelnder Arzt und/oderPatient erbitten jedoch nach Rücksprache die Einholung einer Zweitmeinung, wird empfohlen, dasdiagnostisch relevante Material unter Angabe derIndikation und der Kostenträgerschaft an den vomArzt/Patienten gewünschten Konsiliarpathologenweiterzuleiten.
          "
          "Indikation" ist der Anlass für die Biopsie (z.B. PSA erhöht, Tastbefund, US, mpMRT). Diese Info bekam auch der erste Pathologe.

          Weiter hinten wird die Mitsendung des Erstbefundes empfohlen, aber der Absatz bezieht sich eindeutig auf ein vom Erstbefunder gewünschtes Konsilium: "Es sollte das diagnostisch relevante Material (Paraffinblock, eventuell Feuchtmaterial) einschließlichdes dazugehörigen HE-Schnitts (bzw. Ausstrichpräparats) sowie der Erstbefund versandt werden.Es wird dem Erstbefunder empfohlen, die Konsiliarbefundung unter Nennung des Namens des Zweitbefunders und Wahrung des Wortlauts von dessenDiagnose dem behandelnden Arzt mitzuteilen oderin die eigene Befundung zu integrieren. Ggf. kannauch eine Kopie des Konsiliarbefundes weitergegeben werden."

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            #6
            Wurde ein Beschluss der von einem Konzil erstellt wurde, nicht von mehreren Ärzten verfasst. Was bring dann noch eine Zweitmeinung von einem einzelnen. Das erschließt sich mir nicht.
            Immer positiv denken!!!

            http://de.myprostate.eu/?req=user&id=814

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              #7
              Ja, die Zweitbefundung soll unabhängig sein. Blauäugig wie ich bin, bin ich davon ausgegangen, dass die Zweitbefundung unabhängig erfolgt, auch wenn der erste Befund vorliegt. Da kann man sich aber nicht sicher sein.

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