Hallo,
hier in diesem Forum wird viel über Medikamente und Therapien gesprochen, welche nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Vor ein paar Tagen hat der G-BA wieder einmal dazu erklärt:
Auch das BPS/KISP-Forum sollte sich in seinem Umgang mit "Off-Label" öfters mal an Obigem orientieren.
Gruß Dieter
hier in diesem Forum wird viel über Medikamente und Therapien gesprochen, welche nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Vor ein paar Tagen hat der G-BA wieder einmal dazu erklärt:
Bundesausschuss weist auf seine Rolle im Patientenschutz hin
Freitag, 20. April 2007
Siegburg - Auf die Bedeutung des Gemeinsamen Bundesausschusses und seiner Entscheidungen für den Patientenschutz hat der Vorsitzende des G-BA, Rainer Hess, am Freitag hingewiesen. „Die Entscheidungen des G-BA stellen sicher, dass die Versorgung der Bevölkerung mit neuen oder bereits angewandten medizinischen Methoden und Arzneimitteln dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entspricht und schützen somit Patienten vor den unerwünschten, möglicherweise schwerwiegenden Folgen medizinischer Behandlungen“, sagte Hess in Siegburg.
„Nachgewiesenermaßen nützliche Behandlungsmethoden werden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen, wirkungslose oder möglicherweise schädliche Therapien zum Schutze der Patienten ausgeschlossen“, betonte der G-BA-Vorsitzende. Diese Entscheidungen treffe der G-BA auch auf der Grundlage der evidenzbasierten wissenschaftlichen Expertisen des Instituts für Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG). Die evidenzbasierte Medizin sei Werkzeug, um Nutzen und Schaden für die Patienten objektiv einzuschätzen, so Hess. © hil/aerzteblatt.de
Freitag, 20. April 2007
Siegburg - Auf die Bedeutung des Gemeinsamen Bundesausschusses und seiner Entscheidungen für den Patientenschutz hat der Vorsitzende des G-BA, Rainer Hess, am Freitag hingewiesen. „Die Entscheidungen des G-BA stellen sicher, dass die Versorgung der Bevölkerung mit neuen oder bereits angewandten medizinischen Methoden und Arzneimitteln dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entspricht und schützen somit Patienten vor den unerwünschten, möglicherweise schwerwiegenden Folgen medizinischer Behandlungen“, sagte Hess in Siegburg.
„Nachgewiesenermaßen nützliche Behandlungsmethoden werden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen, wirkungslose oder möglicherweise schädliche Therapien zum Schutze der Patienten ausgeschlossen“, betonte der G-BA-Vorsitzende. Diese Entscheidungen treffe der G-BA auch auf der Grundlage der evidenzbasierten wissenschaftlichen Expertisen des Instituts für Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG). Die evidenzbasierte Medizin sei Werkzeug, um Nutzen und Schaden für die Patienten objektiv einzuschätzen, so Hess. © hil/aerzteblatt.de
Gruß Dieter
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