Hallo liebe Mitstreiter und Urologen Dr. fs und f.e.
ich versuche zurzeit herauszufinden, ob die DHB für mich die richtige Therapiewahl war. Dazu interessiert mich auch, wie die Beurteilung nach Gleason Score und der DNA-Bildzytometrie miteinander korrelieren. Wenn ich die Informationen aus der GEK-Schrift korrekt interpretiere, dann bedeutet
- peridiploide Verteilung entspricht Gleasonsumme von 4 - 5
- peritetraploide Verteilung entspricht Gleasonsumme 6 – 7
- x-ploide Verteilung entspricht Gleasonsumme 8 – 9
- multiploide Verteilung entspricht Gleasonsumme 9 – 10
Dies bitte ich nur als grobe Einteilung zu verstehen, da die Übergänge zwischen den einzelne Beurteilungsstufen natürlich fließend sind.
Wenn meine Einteilung in etwa richtig ist, dann bedeutet dies doch, dass bei diagnostizierter Gleasonsumme 5 eine diploide Verteilung vorliegen muss. Ich erinnere mich noch, dass vor 1 – 2 Monaten ein Mitstreiter eine große Diskussion ausgelöst hatte, als er im Forum veröffentlichte, dass er überglücklich ist, die DHB nicht machen zu müssen, weil Prof. Böcking angerufen hat und ihm sagte, auf keinen Fall die DHB zu machen, da er eine peritetraploide DNA-Verteilung habe. Soweit ich mich noch erinnere, hatte er eine niedrige Gleasonsumme von 5 oder vielleicht sogar 4. Die Schlussfolgerung ist nun für mich, dass in diesem Fall der Gleason Score falsch bestimmt wurde, da, wenn meine obige Einteilung in etwa stimmt, der Gleason Score 6 oder 7 sein müsste. Ich bringe bewusst dies Beispiel, um auf die möglichen Konsequenzen aufmerksam zu machen, wenn die von mir oben aufgezeigte Korrelation zwischen den beiden Methoden sich als korrekt erweisen sollte.
Nun habe ich noch ein zweites Thema, und zwar wird in derselben GEK-Broschüre der allgemeine Hinweis gebracht, dass man aufgrund der DNA-Verteilung auf die richtige Therapieform schließen kann bzw. welche nicht geeignet ist. Bei Frage 21 in der Broschüre heißt es: „Damit dient die DNA-Bildzytometrie sowohl der Bestimmung der Aggressivität des Tumors (= Malignitätsgrading) als auch der Beurteilung seines Ansprechens auf Hormon- und Strahlentherapie (= sogen. Therapie-Monitoring).“
Zur Hormontherapie gibt es dann später Hinweise während diese für die Strahlentherapie fehlen. Deshalb meine Frage, welche Ergebnisse der DNA-Bildzytometrie schränken oder schließen die Strahlentherapie ein bzw. aus und weshalb?
Zusammengefasst habe ich zwei Anliegen, und zwar
1. Korrelieren die Ergebnisse der DNA-Bildzytometrie mit den Ergebnissen nach Gleason Score?
2. Durch welche Ergebnisse aus einer DNA-Bildzytometrie wird die Anwendung der Strahlentherapie ausgeschlossen/eingeschränkt und warum?
Gruß Knut.fficeffice" />
ich versuche zurzeit herauszufinden, ob die DHB für mich die richtige Therapiewahl war. Dazu interessiert mich auch, wie die Beurteilung nach Gleason Score und der DNA-Bildzytometrie miteinander korrelieren. Wenn ich die Informationen aus der GEK-Schrift korrekt interpretiere, dann bedeutet
- peridiploide Verteilung entspricht Gleasonsumme von 4 - 5
- peritetraploide Verteilung entspricht Gleasonsumme 6 – 7
- x-ploide Verteilung entspricht Gleasonsumme 8 – 9
- multiploide Verteilung entspricht Gleasonsumme 9 – 10
Dies bitte ich nur als grobe Einteilung zu verstehen, da die Übergänge zwischen den einzelne Beurteilungsstufen natürlich fließend sind.
Wenn meine Einteilung in etwa richtig ist, dann bedeutet dies doch, dass bei diagnostizierter Gleasonsumme 5 eine diploide Verteilung vorliegen muss. Ich erinnere mich noch, dass vor 1 – 2 Monaten ein Mitstreiter eine große Diskussion ausgelöst hatte, als er im Forum veröffentlichte, dass er überglücklich ist, die DHB nicht machen zu müssen, weil Prof. Böcking angerufen hat und ihm sagte, auf keinen Fall die DHB zu machen, da er eine peritetraploide DNA-Verteilung habe. Soweit ich mich noch erinnere, hatte er eine niedrige Gleasonsumme von 5 oder vielleicht sogar 4. Die Schlussfolgerung ist nun für mich, dass in diesem Fall der Gleason Score falsch bestimmt wurde, da, wenn meine obige Einteilung in etwa stimmt, der Gleason Score 6 oder 7 sein müsste. Ich bringe bewusst dies Beispiel, um auf die möglichen Konsequenzen aufmerksam zu machen, wenn die von mir oben aufgezeigte Korrelation zwischen den beiden Methoden sich als korrekt erweisen sollte.
Nun habe ich noch ein zweites Thema, und zwar wird in derselben GEK-Broschüre der allgemeine Hinweis gebracht, dass man aufgrund der DNA-Verteilung auf die richtige Therapieform schließen kann bzw. welche nicht geeignet ist. Bei Frage 21 in der Broschüre heißt es: „Damit dient die DNA-Bildzytometrie sowohl der Bestimmung der Aggressivität des Tumors (= Malignitätsgrading) als auch der Beurteilung seines Ansprechens auf Hormon- und Strahlentherapie (= sogen. Therapie-Monitoring).“
Zur Hormontherapie gibt es dann später Hinweise während diese für die Strahlentherapie fehlen. Deshalb meine Frage, welche Ergebnisse der DNA-Bildzytometrie schränken oder schließen die Strahlentherapie ein bzw. aus und weshalb?
Zusammengefasst habe ich zwei Anliegen, und zwar
1. Korrelieren die Ergebnisse der DNA-Bildzytometrie mit den Ergebnissen nach Gleason Score?
2. Durch welche Ergebnisse aus einer DNA-Bildzytometrie wird die Anwendung der Strahlentherapie ausgeschlossen/eingeschränkt und warum?
Gruß Knut.fficeffice" />
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