Hallo erstmal, ich bin neu hier im Forum,
bin 59 Jahre alt, und wohne in Ludwigshafen am Rhein.
Anfang des Jahres wurde ich an der Prostata operiert (TURP) bei der Gewebeuntersuchung wurde ein Adenonkarzinom festgestellt :
cT1a/ cN0/ cM0 Std.I/ Progn. Gruppierung II/ G1 /Gleason_Score 7a (3+4) PSA 2,57
Beim anschließenden Tumorboard wurde mir als minderschwerer Fall zur Radiatio ohne Hormonbehandlung geraten, die ich jetzt auch gerade mache.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich habe gerade meinen beantragten Schwerbehindertenausweiß erhalten, Heilbewährung etwas über 2 Jahre bis zum 07.2020. Wenn es möglich wäre würde ich gerne früher in Rente gehen.
In meiner Rentenauskunft der Rentenversicherung steht: Die Altersrente für schwerbehinderte kann bezahlt werden, wenn bei Rentenbeginn eine Schwerbehinderung vorliegt.
Keinen Rentenabschlag bei Rentenbeginn 01.06.2023
Mit Rentenabschlag frühester Beginn 01.06.2020
Könnte ich jetzt zum 01.06.20 in Rente gehen da meine Heilbewährung bis 07.20 läuft? oder ist es vielleicht doch so, dass ich den 01.06.23 erreichen müsste um den frühestmöglichen Termin in Anspruch nehmen zu dürfen?
Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.
Liebe Grüße Horst
bin 59 Jahre alt, und wohne in Ludwigshafen am Rhein.
Anfang des Jahres wurde ich an der Prostata operiert (TURP) bei der Gewebeuntersuchung wurde ein Adenonkarzinom festgestellt :
cT1a/ cN0/ cM0 Std.I/ Progn. Gruppierung II/ G1 /Gleason_Score 7a (3+4) PSA 2,57
Beim anschließenden Tumorboard wurde mir als minderschwerer Fall zur Radiatio ohne Hormonbehandlung geraten, die ich jetzt auch gerade mache.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich habe gerade meinen beantragten Schwerbehindertenausweiß erhalten, Heilbewährung etwas über 2 Jahre bis zum 07.2020. Wenn es möglich wäre würde ich gerne früher in Rente gehen.
In meiner Rentenauskunft der Rentenversicherung steht: Die Altersrente für schwerbehinderte kann bezahlt werden, wenn bei Rentenbeginn eine Schwerbehinderung vorliegt.
Keinen Rentenabschlag bei Rentenbeginn 01.06.2023
Mit Rentenabschlag frühester Beginn 01.06.2020
Könnte ich jetzt zum 01.06.20 in Rente gehen da meine Heilbewährung bis 07.20 läuft? oder ist es vielleicht doch so, dass ich den 01.06.23 erreichen müsste um den frühestmöglichen Termin in Anspruch nehmen zu dürfen?
Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.
Liebe Grüße Horst
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