Ein R1-Befund kann z.B. zustande kommen, wenn Tumorwachstum an den Perineuralscheiden, am neurovaskulären Bündel vorliegt.
Dort kommt es bei vielen Patienten zu knappen Resektionen, da Chirurgen mit der Radikalität zurückgehen um eine Nervenschonung zu ermöglichen.
Dort kommt es bei vielen Patienten zu knappen Resektionen, da Chirurgen mit der Radikalität zurückgehen um eine Nervenschonung zu ermöglichen.
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