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Um einmal die Unklarheiten bez. Abiraterone-Acetat und Härtefall-Programm zu klären, folgendes:
Gem. Beschluss des Bundestages vom 6. Dezember 2005 haben Schwerstkranke nach Versagen der gängigen Therapien Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber den GKV`s von Medikamenten, die in Deutschland noch nicht zugelassen sind, aber ihre Wirksamkeit schon nachgewiesen haben. Konkret heißt das, dass bei einem Betroffenen mit fortgeschrittenem Prostatakarzinom und nach Versagen der Chemo-Therapie Zytiga, so der Handelsname, von der GKV bezahlt werden muss, da Zytiga in den USA durch die FDA schon zugelassen wurde und damit seine Wirksamkeit schon bewiesen hat.
Der behandelnde Arzt muss dazu einen Antrag bei der GKV stellen, der innerhalb weniger Tage positiv beschieden wird, und kann dann Zytiga über die internationale Apotheke bestellen.
Liebe Grüße
Günter
"Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun"
Johann Wolfgang von Goethe
wer das Formular für den Antrag bei der GKV braucht - bitte Mail an mich.
Zur Beachtung:
Formular ist für ABI - nicht CABA.
Kann aber sinngemäss verwendet werden.
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