Wer sich mit dem Gedanken trägt, aufgrund des PCa eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, sollte eventuell bis 2018 warten.
Für die Höhe der Erwerbsminderungsrente spielt die sog. Zurechnungszeit eine Rolle. Zur Zeit wird so getan, als hätte der Rentner bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet.
Ab 1.1. 2018 wird diese Zeit auf das 65. Lebensjahr ausgedehnt.
Dadurch erhalten Rentenberechtigte eine im Schnitt um 7% höhere Rente, das können über 50 Euro im Monat sein.
Wer zum 1.1. 2018 schon eine Erwerbsminderungsrente bezieht, ist von dieser Regelung leider nicht betroffen, die "Bestandsrenten" bleiben unverändert.
Begründet wird diese Ungerechtigkeit mit der Finanzlage, die Erhöhung sei sonst nicht finanzierbar.
(Ich erspare mir an dieser Stelle kritische Kommentare darüber, für was diese Regierung sonst alles genügend Geld zur Verfügung hat. Es könnte mir sonst eine Forumssperre einbringen.)
Zu beachten ist, dass die Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum Tag der Antragstellung bewilligt wird.
Wer also beispielsweise am 15.12. 2017 die Rente beantragt und sie am 30.4. 2018 bewilligt bekommt, der gilt als "Bestandsrentner" und profitiert nicht von der Erhöhung.
So kann man sich um viele tausend Euro bringen, je nachdem, wie lange man lebt.
Weitere allgemeine Infos zur Rente gibt es überall im Netz.
Detlef
Für die Höhe der Erwerbsminderungsrente spielt die sog. Zurechnungszeit eine Rolle. Zur Zeit wird so getan, als hätte der Rentner bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet.
Ab 1.1. 2018 wird diese Zeit auf das 65. Lebensjahr ausgedehnt.
Dadurch erhalten Rentenberechtigte eine im Schnitt um 7% höhere Rente, das können über 50 Euro im Monat sein.
Wer zum 1.1. 2018 schon eine Erwerbsminderungsrente bezieht, ist von dieser Regelung leider nicht betroffen, die "Bestandsrenten" bleiben unverändert.
Begründet wird diese Ungerechtigkeit mit der Finanzlage, die Erhöhung sei sonst nicht finanzierbar.
(Ich erspare mir an dieser Stelle kritische Kommentare darüber, für was diese Regierung sonst alles genügend Geld zur Verfügung hat. Es könnte mir sonst eine Forumssperre einbringen.)
Zu beachten ist, dass die Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum Tag der Antragstellung bewilligt wird.
Wer also beispielsweise am 15.12. 2017 die Rente beantragt und sie am 30.4. 2018 bewilligt bekommt, der gilt als "Bestandsrentner" und profitiert nicht von der Erhöhung.
So kann man sich um viele tausend Euro bringen, je nachdem, wie lange man lebt.
Weitere allgemeine Infos zur Rente gibt es überall im Netz.
Detlef
Kommentar