Hallo zusammen,
im Schwerbehindertenrecht ist festgelegt, dass ein "maligner Prostatatumor - ohne Notwendigkeit einer Behandlung" einem Schwerbehinderungsgrad von 50% entspricht. Mir ist nicht klar, ob mein Befund (T2a 3+3=6) dieser Einstufung entspricht.
Kann mir jemand etwas erhellendes dazu sagen?
Danke!
Gruß Remser
im Schwerbehindertenrecht ist festgelegt, dass ein "maligner Prostatatumor - ohne Notwendigkeit einer Behandlung" einem Schwerbehinderungsgrad von 50% entspricht. Mir ist nicht klar, ob mein Befund (T2a 3+3=6) dieser Einstufung entspricht.
Kann mir jemand etwas erhellendes dazu sagen?
Danke!
Gruß Remser
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