Hallo Reinhold2, nochmal zur ursprünglichen Frage. Falls das Versorgungsamt eine weitere Anerkennung der Schwerbehinderung mit der Einrede, es sei inzwischen die Heilungsbewährung eingetreten ablehnt, hier noch eine kurze Argumentationshilfe: ab der Strahlentherapie im Mai 2015, die hier als neue, kurative Behandlung zu gelten hat, muss auch der Beginn der Heilungsbewährung neu terminiert werden. Also im schlimmsten Fall ist die Schwerbehinderung noch mindestens bis Mai 2020 anzuerkennen. Vielleicht können ja zusätzliche neue Gesundheitsstörungen geltend gemacht werden (Lymphödem o.a. Beschwerden?) Viele Grüße
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Keine Ankündigung bisher.
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Vielen Dank für den Tipp! Es stimmt, es sind neue Gesundheitsstörungen dazugekommen: zum chronischen Lymphödem verschiedene orthopädische Probleme wie künstliche Hüftgelenke rechts und links, eine Polyneuropathie und ein starker Verdacht auf Parkinson. Das Schreiben vom Versorgungnsamt ist inzwichen gekommen.
Gruß
Reinhold
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Grad der Behinderung - Gliedertaxe
Liebe Mitleser,
zum chronischen Lymphödem verschiedene orthopädische Probleme wie künstliche Hüftgelenke rechts und links, eine Polyneuropathie und ein starker Verdacht auf Parkinson.
Entscheidend ist die B e h i n d e r u n g, der Grad der Behinderung.
Die Diagnose „chronisches Lymphödem“ besagt nicht viel. Dass aber deshalb die Wegstrecke eingeschränkt ist, z.B. eine Strecke von 1000 Metern nicht bewältigt werden kann - das kann den Bescheid beeinflussen.
Fazit. Es werden nicht einfach die Diagnosen zusammengezählt, sondern die Behinderungen bewertet.
Winfried
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