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Mein Ausweis (90%) läuft nach fünf Jahren, Mitte des Jahres ab. Wer ist schon länger erkrankt und kann mir sagen, ob ich einen neuen Ausweis bekomme und was die Kriterien dafür sind?
Gruß
Reinhold
Du wirst von der Schwerbehindertenstelle rechtzeitig angeschrieben.
Du musst dann einen Verlängerungsantrag stellen.
Dem fügst Du die ärztlichen Unterlagen über die Behinderungen bzw. Krankheiten bei, die bei der Erstbescheidung maßgeblich waren.
Bei Deinem Krebs kommt es auf die Heilungsbewährung nach der Strahlentherapie an.
Da Dein PSA-Wert derzeit 0,07 beträgt, kannst Du argumentieren, dass der PSA-Wert noch nicht unter der Nachweisgrenze gesunken ist, also somit noch keine Heilungsbewährung eingetreten ist.
Wichtig ist, dass der Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt.
Widerspruch und Klage beim Sozialgericht haben für die Schwerbehinderteneigenschaft und den Grad der Behinderung bis zur rechtskräftigen Entscheidung aufschiebende Wirkung (§ 116 SBB IX).
Hallo Lothar,
Auch dafür vielen Dank!
Viele Vorteile bringt der Ausweis ja nicht. Das ist ja nur die Steuerersparnis, in meinem Fall ca. 30%, von € 1.230,-
Gut ist der Rabatt beim Neuwagenkauf von 15% vom Werk, zusätzlich zum Rabatt vom Händler.
mir hat es eine Pensionierung mit 60 + 9 Monaten ermöglicht.
Darüber hinaus Kino, Museen, Veranstaltungem, ADAC, BahnCard, Kilometerpauschale, indirekt häusliche Pflege usw..
Es gibt im Internet Listen darüber.
mir hat es eine Pensionierung mit 60 + 9 Monaten ermöglicht.
Darüber hinaus Kino, Museen, Veranstaltungem, ADAC, BahnCard, Kilometerpauschale, indirekt häusliche Pflege usw..
Es gibt im Internet Listen darüber.
Hallo Lothar,
Auch dafür vielen Dank!
Viele Vorteile bringt der Ausweis ja nicht. Das ist ja nur die Steuerersparnis, in meinem Fall ca. 30%, von € 1.230,-
Gut ist der Rabatt beim Neuwagenkauf von 15% vom Werk, zusätzlich zum Rabatt vom Händler.
Reinhold
Hallo reinhold,
mal eine Frage zu dem extra Rabatt bei neuwagenkauf. ?
das ist mir neu ,
wo gibts denn dass?
gruss
adam
Und wieviel Prozent muss man haben das der Ausweis anerkannt wird ? Oder muss das G für gehbehindert drauf sein ?
Wie Du im Posting von Harald sehen kannst, muss Dein Ausweis kein "Merkzeichen" G osä. haben. Grad der Behinderung interessiert den Händler auch nicht. Zwei Nachteile: das Auto muss auf Dich zugelassen werden und (schlimm!) Du kannst Dir nur alle zwei Jahre einen neuen Wagen mit Werk-Rabatt kaufen.
und noch nen Tip für Sparfüchse:
- wer in der Waldbesitzervereinigun ist kann bei Ford oder Citroen, Fiat (hängt aber auch vom Wollen des Händlers ab) bis zu 40%, je nach Typ, bekommen.
- funktioniert auch über Maschinenring, Bauernverband (so gemacht bei meinem Ford Ranger)
Und bezüglich Schwerbehindertenrabatt:
- nach einem halben Jahr auf den Namen des Behinderten kann das Fahrzeug umgeschrieben werden auf nicht Behinderte.
Übrigens, beim Behindertenrabatt trägt der Händler die Hälfte, die andere Hälfte der Hersteller, nur so zur Info.
Und Schwerbehinderte in Arbeit können noch einen verlorenen Zuschguss von der Agentur für Arbeit erhalten (brauchts aber ein paar Voraussetzungen wie Famile mit Kindern, Haus, Einkommen nicht im Managerbereich aber durchaus auch geeignet für Normalo ala Facharbeiter, hat mir mal 6.000,-DM gebracht, plus die 15% bei VW, so kostete der Jetta damals nur knappe 14tDM anstelle knappe 24tDM).
Und bei all dem hilft einem der VdK, kostet zwar einen Beitrag, aber der ist gering im Vergleich zum Nutzen den er einen bringen kann.
Btw, auch die Kfz Versicherungen gehen teilweise auf den Schwerbehindertenausweis ein und stufen einen ala Beamter ein - aber dann ist das Auto meist nur für einen Benutzer mit Ausnahme des Partners nutzbar, was ja bei halber Steuerbefreiung ab 50% mit G auch nur möglich ist.
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