Liebe Forumsteilnehmer,
vom 26.01.-21.04.06 bin ich 30mal bestrahlt worden und habe insgesamt 60Gy erhalten. Für diese IMRT-Behandlung meines Rezidivs sind 9.844,- € angesetzt worden. Die Beihilfestelle NRW hat lediglich 5.674,- € als beihilfefähig anerkannt. Sie hat zB. für die div. GOÄ-Nr., so 58376 u. 5837 nicht den 2,5fachen Satz akzeptiert, sondern nur den 1,8fachen Satz angesetzt. Ebenso sind für Nr.: 5861 A nicht die geforderten 3.519,10 €, sondern nur 1.005,46 € berücksichtigt worden.
Ich habe Widerspruch erhoben und dem Inkassobüro die Begründung der Beihilfestelle zugeleitet. Das Inkassobüro hat am 27.11.06 mit einem 3-Seiten Schriftsatz geantwortet, welches noch bei der Beihilfestelle bearbeitet wird.
Den Privatbehandlungsvertrag hatte ich an der entsprechenden Stelle mit dem Halbsatz eingeschränkt: ".....gemäß Beihilfeordnung NRW..."!
Wie soll ich mich nun verhalten, nachdem mir zwischenzeitlich die Inkassostelle eine Frist zum 30.01.07 gesetzt hat und mit Inkassogebühren und Verzugszinsen droht?
Vielleicht können mir einige Forumsteilnehmer dazu etwas mitteilen, jedenfalls würde ich mich sehr darüber freuen.
Grüße,
ganther
vom 26.01.-21.04.06 bin ich 30mal bestrahlt worden und habe insgesamt 60Gy erhalten. Für diese IMRT-Behandlung meines Rezidivs sind 9.844,- € angesetzt worden. Die Beihilfestelle NRW hat lediglich 5.674,- € als beihilfefähig anerkannt. Sie hat zB. für die div. GOÄ-Nr., so 58376 u. 5837 nicht den 2,5fachen Satz akzeptiert, sondern nur den 1,8fachen Satz angesetzt. Ebenso sind für Nr.: 5861 A nicht die geforderten 3.519,10 €, sondern nur 1.005,46 € berücksichtigt worden.
Ich habe Widerspruch erhoben und dem Inkassobüro die Begründung der Beihilfestelle zugeleitet. Das Inkassobüro hat am 27.11.06 mit einem 3-Seiten Schriftsatz geantwortet, welches noch bei der Beihilfestelle bearbeitet wird.
Den Privatbehandlungsvertrag hatte ich an der entsprechenden Stelle mit dem Halbsatz eingeschränkt: ".....gemäß Beihilfeordnung NRW..."!
Wie soll ich mich nun verhalten, nachdem mir zwischenzeitlich die Inkassostelle eine Frist zum 30.01.07 gesetzt hat und mit Inkassogebühren und Verzugszinsen droht?
Vielleicht können mir einige Forumsteilnehmer dazu etwas mitteilen, jedenfalls würde ich mich sehr darüber freuen.
Grüße,
ganther
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