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Schwerbehindert bei AS

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    Schwerbehindert bei AS

    Hallo Ihr Lieben! Seit ein paar Wochen habe ich (57 Jahre) meine Diagnose und bin mit Gleason 6/6, PSA 5,7 und anhand der vorliegenden Biopsie-Ergebnisse wohl der perfekte Kandidat für eine AS, und habe natürlich momentan auch keinerlei Beeinträchtigungen, fühle mich kerngesund und pudelwohl bis auf die natürlich latent vorhandene Angst davor, dass es irgendwann schlimmer werden kann/wird und dann eine Behandlung ansteht.

    Habe ich das richtig verstanden dass ich trotzdem jetzt einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann mit GdB 50% und damit Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage und früherem Renteneintritt? Und dass während der gesamten Zeit der AS, egal wie lange sie dauert, keine Heilungsbewährung eintritt? Sondern diese erst 2 bis 5 Jahre nach dem Beginn einer Behandlung gilt?

    Ich kann mir das momentan gar nicht vorstellen als (noch) vollkommen fitter Mensch der nur alle 3 Monate zum PSA-Test und 1 mal im Jahr zur Biopsie oder MRT muss, einen GdB von 50% zu beantragen. Würde so ein Antrag wirklich durchgehen?

    Liebe Grüße

    Arne

    #2
    Hallo Arne,
    die Diagnose PK liegt bei Dir vor, Behandlung erfolgt z. Zeit keine, dann gilt:

    Maligner Prostatatumor keine Notwendigkeit einer Behandlung GdB 50
    s. „Erster Rat“ Kap. 33, Anerkennung einer Behinderung


    Antrag kann man online ausfüllen oder ausdrucken. Bearbeitung dauert ca. 4 - 6 Wochen.

    Franz
    https://myprostate.eu/?req=user&id=889

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      #3
      Hallo Franz,

      vielen lieben Dank! Ja, den Text hatte ich gelesen. Aber weil da halt nichts zu Heilungsbewährung steht, wollte ich lieber mal nachfragen. Nur weil sie nicht da steht, heißt es ja vielleicht nicht unbedingt dass auch wirklich keine gibt. Aber wenn ich das richtig verstehe, behält man GdB 50 dann wirklich für die gesamte Dauer der AS, egal wie lang, und danach bekommt man einen GdB mindestens 50 für einen Zeitraum zwischen 2-5 Jahre nach Therapiebeginn (je nach gesundheitlicher Entwicklung evtl. auch länger und höher)? Dann werde ich das mal in Angriff nehmen...

      Liebe Grüße

      Arne

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        #4
        Zitat von Arne1965 Beitrag anzeigen
        Aber wenn ich das richtig verstehe, behält man GdB 50 dann wirklich für die gesamte Dauer der AS

        Arne
        Der erste Ausweis mit GdB 50 wurde bei mir zeitlich befristet (2 oder 3 Jahre, weiß nicht mehr so genau).Danach Antrag auf Verlängerung und seit dem unbefristet GdB 50. Alles mit gleichen Daten wie bei Dir und ausschließlich AS
        Gruß
        Thomas

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          #5
          Zitat von Tom_HH Beitrag anzeigen
          Der erste Ausweis mit GdB 50 wurde bei mir zeitlich befristet (2 oder 3 Jahre, weiß nicht mehr so genau).Danach Antrag auf Verlängerung und seit dem unbefristet GdB 50. Alles mit gleichen Daten wie bei Dir und ausschließlich AS
          Gruß
          Thomas
          Super, das hilft mir sehr! Vielen Dank!

          LG

          Arne

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