Hallo,
bei den SHG-Gesprächen über Inkontinenz-Hilfsmittel fällt auf, dass es nicht nur sehr unterschiedliche Qualitäten gibt, sondern dass auch die Zuzahlungs-Forderungen von Apotheken und Sanitätshäusern sehr unterschiedlich und teilweise viel zu hoch sind.
Beispiele:
Sanitätshaus in Stadt A erklärt dazu folgendes:
Krankenkassen erstatten zur Zeit 42 Cent pro Vorlage maximal, wenn ein Rezept über Vorlagen vorliegt.
Der Patient bezahlt zur Zeit
entweder mindestens 5 € zu
oder 10 % vom Warenwert
oder Zuzahlung was über die 42 Cent geht.
Apotheke in Stadt B erklärt:
Die Krankenkassen erstatten 0,29 € pro Vorlage, der Rest ist Sache des Patienten. Dazu gäbe es für Rezepte Positionsnummern. Wenn z.B. TENA oder ATTEMPT auf dem Rezept steht, bezahlt die KK möglichweise gar nichts.
Wir möchten dazu ermuntern, uns Erfahrungen aus anderen Regionen zu berichten, damit wir gegenüber den zuständigen Institutionen unseres Gesundheitswesens argumentieren können.
Gruß Dieter
bei den SHG-Gesprächen über Inkontinenz-Hilfsmittel fällt auf, dass es nicht nur sehr unterschiedliche Qualitäten gibt, sondern dass auch die Zuzahlungs-Forderungen von Apotheken und Sanitätshäusern sehr unterschiedlich und teilweise viel zu hoch sind.
Beispiele:
Sanitätshaus in Stadt A erklärt dazu folgendes:
Krankenkassen erstatten zur Zeit 42 Cent pro Vorlage maximal, wenn ein Rezept über Vorlagen vorliegt.
Der Patient bezahlt zur Zeit
entweder mindestens 5 € zu
oder 10 % vom Warenwert
oder Zuzahlung was über die 42 Cent geht.
Apotheke in Stadt B erklärt:
Die Krankenkassen erstatten 0,29 € pro Vorlage, der Rest ist Sache des Patienten. Dazu gäbe es für Rezepte Positionsnummern. Wenn z.B. TENA oder ATTEMPT auf dem Rezept steht, bezahlt die KK möglichweise gar nichts.
Wir möchten dazu ermuntern, uns Erfahrungen aus anderen Regionen zu berichten, damit wir gegenüber den zuständigen Institutionen unseres Gesundheitswesens argumentieren können.
Gruß Dieter
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